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Stephan F fragte in Haus & GartenGarten · vor 1 Jahrzehnt

Grundstückssicherung?

Hallo,

habe seit einiger Zeit mit meinem Nachbarn einen streit, wer wie und wo sein Grundstück zu sichern hat.

Zu meiner linken Grundstückseite habe ich mein Grundstück mit einer Mauer "2m" aus Pflanzkübeln abgegrenzt.Zu meiner rechten hat mein Nachbar einen Holzzaun"Palisaden" errichtet.

Nun bricht!!!!!! immer wieder der Hund des Nachbarn durch den Zaun auf der rechten.Mein Nachbar behauptet nun immer, ich müsste auch zur rechten seite mein Grundstück abgrenzen oder sichern!?!?!

Ist das so ok, so weit ich informiert bin muss ich doch nur eigentlich meine linke seite sichern.

Ich hoffe mal das mir jemand kurzfristig ne angabe machen kann, da ich eigentlich keine grosse lust habe zum Anwalt zu laufen.

MFG

Stephan

12 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    die "Sicherung" der Grundstücksgrenze ist regional sehr unterschiedlich geregelt, kommt also darauf an, wo du her kommst.

    Frage mal bei deiner Gemeinde nach.

    Grundsätzlich gibt es keine Pflicht einen Gartenzaun zu errichten.

    Grundsätzlich ist der Tierhalter verschuldensunabhängig für sein Tier verantwortlich und haftbar (§ 833 BGB), es sei denn, es wäre ein Blinden-oder Wachhund.

  • setus
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    MÜSSEN musst DU garnichts.

    Dein Nachbar muss seine Töle im Griff haben, ER muss sehen, dass das nicht wieder vorkommt.

  • elli
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    "Der Nachbar muss nicht dulden, dass Ihre Hunde auf sein Grundstück laufen. Er kann von Ihnen geeignete Vorkehrungen verlangen."

    Du mußt von dem Nachbarn mit Hund verlangen, daß er die Grenze sichert.

    http://www.frag-einen-anwalt.de/Grundst%C3%BCcksgr...

    (ziemlich weit unten)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe überall gesucht, und nichts gefunden. Nimm das was ich jetzt schreibe, also bitte nicht als unbedingt Rechtsgültig an.

    Nach meiner Kenntnis (nicht zuverlässig) ist es so, dass der Hundehalter sein Grundstück so sichern muss, dass sein Tier das Nachbargrundstück nicht betreten kann.

    http://goragebiete.advogarant.de/Beratersuche/Rech...

    Am Besten ist es wohl, du fragst einen Anwalt, um sicher zu gehen.

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  • Opa 65
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    selbst wenn auf der rechten Seite kein Zaun ist darf der Hund von dem Nachbarn nicht auf euer Grundstück, der Nachbar muß den Holzzaun so befestigen das der Hund nicht rüber kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn dein Nachbar einen Hund hat muss er dafür sorgen das dieser Hund nicht sein Grundstück verlassen kann.

    Er hat ihn so zu halten das keine Gefahr von dem Hund ausgeht.

    Du musst nichts machen, kannst aber einen Zaun ziehen zur eigenen Sicherheit.

    Frag doch bei eurem Ordnungsamt nach.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hier gilt die Ortssatzung oder das Gewohnheitsrecht. Normalerweise müssen die Zäune zwischen den grundstücken von beiden Seiten bezahlt werden. Im Siedlungsgesetz oder in der Ortssatzung hat es sich durchgesetzt, dass der Zaum auf einemGrundstückk und nicht auf der Grenze steht. Hier muß der jeweilige Besitzer dafür aufkommen. Also frage erst beim Ordnungsamt.steht

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du musst mit ihm reden und ihn zum Essen einladen.Wenn er immer noch nicht vernünftig wird, dann lasse immer Leckerchen für seinen Hund in deinem Garten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn mich nicht alles täuscht, ist immer jederder grundstückseigentümer für die begrenzung zu seiner rechten verantwortlich.

    das ersetzt aber nicht die aufsichtspflicht des hundehalters

    Quelle(n): BGB
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, Cäsar hat doch recht.

    Schlisse mit deine Nachbar Frieden.

    (Welche Idiot gibt hier Daumenrunter? )

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