Darf man Arbeitnehmern verbieten während der Arbeitszeit zu trinken?

Ich arbeite in einer Behindertenwerkstatt! Nun haben wir das Verbot bekommen während der Abeitszeit zu trinken! Als es ein paar Tage so extrem heiß war, hatten wir alle Schwierigkeiten wegen des totalen trinkverbots, wir machen Akkordarbeit für ein paar Cent die Stunde, schwere körperliche Arbeit, schwitzen wie die Ackergäule, in unserer Produktionshalle war es wie im Backofen (darüber Teerdach mit langer Glaskuppel), das könnten schon 50 Grad gewesen sein, und dann verbietet man uns das trinken! Nur in der Mittagspause und nach Feierabend darf man zb Wasser trinken. Wir machen Montagearbeiten, Kinderspiezeug was für draussen bestimmt ist. Also nichts empfindliches! Wird jemand mit einer Flasche Wasser erwischt wird sie ihn sofort weggenommen! Wir dürfen ebenso nicht für eine Sekunde den arbeitsplatz verlassen, nicht mal auf Toilette gehen dürfen wir(sonst wird uns für jedes mal 2Euro vom Werkstattlohn abgezogen) Wir dürfen den Abeitsplatz nur verlassen wenn die Mittagspause beginnt oder wenn wir Feierabend haben. Das alles kommt vom Geschäftsführer, der Wrkstattrat den wir haben erreicht nie was, die werden seit jeher nur verarscht von der Werkstatt. Bei uns sind vorwiegend seelisch oder Körperbehinderte!

2008-08-13T07:58:48Z

@ Mausi: Die Gewerkschaft interressiert sich für uns nich, die sehen uns nicht als richtige Arbeitnehmer

2008-08-13T07:58:56Z

@ Mausi: Die Gewerkschaft interressiert sich für uns nich, die sehen uns nicht als richtige Arbeitnehmer

Oliver.K2008-08-13T08:08:38Z

Beste Antwort

Die Nutzung der Toilette sowie das Trinken zu verbieten ist

* ein Verstoß gegen die Menschenrechte (Artikel 3 Menschenrechtskonventionen) und das Grundgesetz Art. 1 und 2
* Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung
* Mißhandlung Schutzbefohlener
* Verletzung der Fürsorgepflicht
* Verstoß gegen §3 Arbeitsschutzgesetz

Macht das am besten in den Medien publik, dann kann sich der Träger der Einrichtung aber warm anziehen.

Stefan H2008-08-13T22:35:56Z

1.Behindertenwerkstatt?
2.Akkordarbeit für ein paar Cent die Stunde?
3.schwere körperliche Arbeit?
4.Produktionshalle?

Sag mal, wie soll denn behindertenwerkstatt mit Akkordarbeit zusammenpassen? Ich hab ja schon ne Menge komischer Sachen hier bei YC gelesen aber das hier....!

Und Akkordarbeit für ein paar Cent/Std..??
Also ich meine mal gehört zu haben, dass Akkord eher bedeutet - Je mehr du in einer Stunde Produzierst, desto mehr Geld bekommst du!

Also... ich bezweifel mal ganz stark den Inhalt dieser "Geschichte"



In diesem Sinne....

Anonym2008-08-13T11:00:42Z

Das ist ja unmenschlich und verstößt mit Sicherheit gegen das Grundgesetz. Natürlich dürft ihr trinken und natürlich dürft ihr auch auf die Toilette gehen. Das musst Du öffentlich machen und Dich an eine vertauenswürdige Organisation wenden, die euch da weiterhilft. Zur Not würde ich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde. Oder wende Dich an das Gesundheitsamt oder irgendeine andere Organisation, die sich für Behinderte einsetzt.

Klaus2008-08-13T10:14:28Z

Wende dich an den Sozialverband "VdK" oder den "Reichsbund" die vertreten die Interessen von Behinderten.

Fritz2008-08-13T07:56:26Z

Das ist natürlich nicht möglich, das Trinken (von nicht-alkoholischen Getränken) zu verbieten - genau so wenig, wie den Gang zur Toilette. So ein Verbot ist unwirksam, das wäre ja eine potenzielle Gesundheitsschädigung!
Suchen sie bei einem Anwalt für Arbeitsrecht (im Netz) Hilfe, unter Umständen auch von einer Zeitung (z.B. Bild), die sich um solche Themen kümmert.

Weitere Antworten anzeigen (19)