Wohne seit drei Jahren mit meinen partner zusammen der 2 Kinder hat (14 und 20 Jahre). Für die Tochter zahlt er einen Unterhalt in Höhe von 312 € und für seine Ex-Frau 465 € jeden Monat. Nun wollen wir dass der Unterhalt der Ex-Frau wegfällt. Kann man Sie verklagen arbeiten zu gehen? Können wir den UNterhalt kürzen? Desweiteren wissen wir dass Sie schwarz putzen geht 2x die Woche. Das neue Scheidungsgesetz wurde bei seiner Scheidung berücksichtigt. ich bin der Meinung dass er seiner ex gar keinen Unterhalt mehr zahlen muss, da die Kinder alt genug sind, sodass Sie Vollzeit arbeiten gehen kann.
2008-08-12T07:47:59Z
Ich denke wenn wir zum Anwalt gehen wird Sie alle möglichen Krankheiten haben die es gibt oder das Kind ist mal wieder selbstmord gefährdet worrüber wir nie ein Gutachten gesehen haben, nur damit Sie nicht arbeiten gehen muss. Kann man solche Leute zwingen Arbeiten zu gehen?
Komet2008-08-16T02:21:44Z
Beste Antwort
Das neue Unterhaltsrecht sagt: Wenn das Kind 3 Jahre alt ist, kann der Betreuungsunterhalt in Frage gestellt werden und wird vom Gericht im Einzelfall überprüft werden.
Mit 14 ist ein Kind in der Regel in der Lage halbtags oder sogar ganztags allein zurecht zu kommen.
ABER: Wie gesagt, es sind einzelentscheidungen.
Gerichtliche!
Also könnt ihr die Ex ohne eine erneute Verhandlung nicht dazu kriegen, wieder arbeiten zu gehen. Keine chance. Ihr müsst zum Anwalt, ihr müsst Klage einreichen. Wenn ihr einfach so den Unterhalt kürzt, kann sie euch verklagen und wird damit durchkommen.
Wegen der Schwarzarbeit wären Beweise gut. Denn die Behauptung an Sich wird nicht verwendet werden.
Die Selbstmordgefahr der Tochter tust du ziemlich lapidar ab....Da würde ich mich mehr hinter hängen. Nicht nur wegen dem Unterhalt, sondern auch weil es ein 14jähriges Mädchen ist, das entweder selbstmordgefährdet ist oder zum Kampfmittel instrumentalisiert wird.
Dein Partner sollte als Vater eine psychiatrische Begutachtung verlangen. Notfalls eben wieder über das Gericht.
became heißt denn Unterhalt wenn ihr verheiratet seit und zusammen lebt??Wenn sie sich um Haushalt und Co. kümmert und du arbeitest, dann sollte ihr genauso wie dir euer Geld bzw. Konto zur Verfügung stehen!
Wie hier des öfteren Angeklungen, muß diese von einem Gericht festgestellt werden. Um die Einschaltung eines Anwaltes, kommt ihr nicht herum.
Die Frau durch einen Anwalt anschreiben zu lassen halte ich für kontraproduktiv, last es gleich zu einer Verhandlung kommen. Dann hat Sie weniger Zeit sich irgendeinen Mist aus zu denken.
Gehe mal davon aus, das die Daumen runter, von frustrierten Trümmerlotten sind, die es nicht gepackt haben, ihren Ex über den Tisch zu ziehen. ( Unterhalts technisch ) oder aber jetzt fürchten müßen, das ihnen der Unterhalt zu recht gekürzt wird und sie nun mal den Ars..ch gehen lassen müßen.
Für das Gerichtsverfahren braucht ihr einen Anwalt, ohne bekommt ihr das nicht in den Griff
Ich war immer der Meinung das man für Exfrauen keinen Unterhalt mehr zahlen muss .So was gehört auf alle Fälle abgeschafft.Wenn die Kinder drei Jahre alt sind kann frau auch arbeiten gehen und sich nicht auf den Unterhaltslorbeeren des Exmannes ausruhen.Andere Frauen die Kinder haben und alleinerziehend sind fragt auch keiner.