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Unterhalt kürzen bei Ex-Frau

Wohne seit drei Jahren mit meinen partner zusammen der 2 Kinder hat (14 und 20 Jahre). Für die Tochter zahlt er einen Unterhalt in Höhe von 312 € und für seine Ex-Frau 465 € jeden Monat. Nun wollen wir dass der Unterhalt der Ex-Frau wegfällt. Kann man Sie verklagen arbeiten zu gehen?

Können wir den UNterhalt kürzen?

Desweiteren wissen wir dass Sie schwarz putzen geht 2x die Woche.

Das neue Scheidungsgesetz wurde bei seiner Scheidung berücksichtigt. ich bin der Meinung dass er seiner ex gar keinen Unterhalt mehr zahlen muss, da die Kinder alt genug sind, sodass Sie Vollzeit arbeiten gehen kann.

Update:

Ich denke wenn wir zum Anwalt gehen wird Sie alle möglichen Krankheiten haben die es gibt oder das Kind ist mal wieder selbstmord gefährdet worrüber wir nie ein Gutachten gesehen haben, nur damit Sie nicht arbeiten gehen muss.

Kann man solche Leute zwingen Arbeiten zu gehen?

10 Antworten

Bewertung
  • Komet
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das neue Unterhaltsrecht sagt: Wenn das Kind 3 Jahre alt ist, kann der Betreuungsunterhalt in Frage gestellt werden und wird vom Gericht im Einzelfall überprüft werden.

    Mit 14 ist ein Kind in der Regel in der Lage halbtags oder sogar ganztags allein zurecht zu kommen.

    ABER: Wie gesagt, es sind einzelentscheidungen.

    Gerichtliche!

    Also könnt ihr die Ex ohne eine erneute Verhandlung nicht dazu kriegen, wieder arbeiten zu gehen. Keine chance. Ihr müsst zum Anwalt, ihr müsst Klage einreichen.

    Wenn ihr einfach so den Unterhalt kürzt, kann sie euch verklagen und wird damit durchkommen.

    Wegen der Schwarzarbeit wären Beweise gut. Denn die Behauptung an Sich wird nicht verwendet werden.

    Die Selbstmordgefahr der Tochter tust du ziemlich lapidar ab....Da würde ich mich mehr hinter hängen. Nicht nur wegen dem Unterhalt, sondern auch weil es ein 14jähriges Mädchen ist, das entweder selbstmordgefährdet ist oder zum Kampfmittel instrumentalisiert wird.

    Dein Partner sollte als Vater eine psychiatrische Begutachtung verlangen. Notfalls eben wieder über das Gericht.

    Einen anderen Weg gibt es nicht!

  • Mausi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Geht sofort zu einem Anwalt für Familienrecht. Der soll das ganze prüfen. Also ehrlich, ich würde keinen Cent für die Frau zahlen, schließlich sind die Kinder alt genug und sie kann endlich selbst arbeiten gehen. Ansonsten muß sie halt mit Hartz IV auskommen. Ich glaube es gibt keine rechtliche Grundlage, die ihr noch Unterhalt zusichert. Für die Kinder ist es okay - dafür sollte er auskommen - aber für die Ex - würde ich nicht einsehen!

    Weil man krank ist, hat man noch lange keinen Anspruch auf Unterhalt vom Ex. Was sollen denn all die alleinerziehenden Mütter machen - die bekommen ja auch maximal den Unterhalt für das Kind/die Kinder (manchmal leider nicht mal das) und müssen ansonsten selbst sehen, wie sie zurande kommen. Da soll die Gute mal zur ARGE marschieren und Hartz IV beantragen, wenn sie zu faul ist selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

    Was das Kind angeht - wenn es wirklich selbstmordgefährdet ist, würde ich mir schon Sorgen machen und mal selbst mit dem Kind zu einem Psychotherapeuten gehen - nur um die Ursachen zu erkunden und Schäden für das Kind zu vermeiden/minimieren! Also sollte dein Mann sich gegen seine Ex durchsetzen und das Beste für sein Kind versuchen. Viel Glück dabei!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Man muss für die Exfrau auch Unterhalt zahlen ??? omg

    Mein Vater zahlt nicht mal Unterhalt für mich !!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nur das mit der Schwarzarbeit, also da müsst ihr mit Äußerungen vorsichtig sein - im Ernstfall müsst ihr das belegen können!

    Ansonsten wird ja auch berücksichtigt, ob die Exfrau durch z.B. gesundheitliche Störungen nicht arbeiten kann - ein Anwalt für Familienrecht ist hier sicher angebracht!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    schaltet einen anwalt ein!

    als buch tipp:

    keinen cent mehr für die ex

    renate perleberg-kölbel

    friedmann verlag

    da solltet ihr weitere hinweis in der richtung finden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wie hier des öfteren Angeklungen, muß diese von einem Gericht festgestellt werden. Um die Einschaltung eines Anwaltes, kommt ihr nicht herum.

    Die Frau durch einen Anwalt anschreiben zu lassen halte ich für kontraproduktiv, last es gleich zu einer Verhandlung kommen. Dann hat Sie weniger Zeit sich irgendeinen Mist aus zu denken.

    Gehe mal davon aus, das die Daumen runter, von frustrierten

    Trümmerlotten sind, die es nicht gepackt haben, ihren Ex über den Tisch zu ziehen. ( Unterhalts technisch ) oder aber jetzt fürchten müßen, das ihnen der Unterhalt zu recht gekürzt wird und sie nun mal den Ars..ch gehen lassen müßen.

    Für das Gerichtsverfahren braucht ihr einen Anwalt, ohne bekommt ihr das nicht in den Griff

    Also carpe diem

  • krok
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    became heißt denn Unterhalt wenn ihr verheiratet seit und zusammen lebt??Wenn sie sich um Haushalt und Co. kümmert und du arbeitest, dann sollte ihr genauso wie dir euer Geld bzw. Konto zur Verfügung stehen!

  • ingo
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Hab ich nicht vorhin erst gelesen...?

    Wenn ich arbeiten gehe, bekomme ich noch weiterhin Unterhalt von meinem Ex?

    War das Deine verflossene?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich war immer der Meinung das man für Exfrauen keinen Unterhalt mehr zahlen muss .So was gehört auf alle Fälle abgeschafft.Wenn die Kinder drei Jahre alt sind kann frau auch arbeiten gehen und sich nicht auf den Unterhaltslorbeeren des Exmannes ausruhen.Andere Frauen die Kinder haben und alleinerziehend sind fragt auch keiner.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich dachte immer, dass man der Ex nur Unterhalt zahlen muss bis die Kinder 8 Jahre alt sind. Also, ich würde dringend einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

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