Wer hat Erfahrung oder wieß, wie ich eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen kann ?

Wer weiß etwas darüber. Mir geht es darum, das festgestellt wird, das z.B. die Rente , die jeder ( so sie es noch erleben ) beziehen wird oder bezieht nicht als Sozialleistung definiert wird, denn meiner Auffassung nach hat man mehrere Jahre zehntein eine Versicherung eingezahlt um einmal im Alter abgesichert zu sein. Da ja der Deutsche Staat die Rentenversicherung als ein Zwangsversicherung eingeführt hatte kann es nicht angehen, das das dann eine Sozialleistung sein kann, was von meinen Arbeitgebern und mir eingezahlt wurde.

HPD2008-08-09T01:44:37Z

Beste Antwort

Erstens, Du selbst kannst bei einem Eurpäischen Gerichtshof keine Klage einreichen, sondern das muß, ein bei diesem Gericht zugelassener Anwalt, für Dich tun.
Zweitens, was kümmert es Dich, WIE Deine Rente genannt wird ? Hast Du sonst keine Sorgen ? Wenn es Dich dann so brennend interessiert, solltest Du Dich mal über die Bedeutung des Begriffes "sozial" schlau machen. Warum heißen die Beträge, die monatlich von Deinem Lohn/Gehalt abgezogen werden "Sozialversicherungsbeiträge" ?
Mein Vorschlag wäre : Such' Dir ein Hobby !

maria k2008-08-09T23:16:01Z

unverbindlich beim Anwalt informieren!

Night's Love2008-08-09T20:34:03Z

Zum Glück gilt hierzulande das gleiche Prinzip wie bei dem BVerfG, nämlich daß Du Dich erstmal durch andere Instanzen durchklagen musst ehe Du zum EuGH kommst

Tex2008-08-09T13:54:48Z

Na das ist doch mal richtig erwachsen. Erst dümmliche Sensibelchen - e-mail verschicken, dann schnell den User blocken und e-mail Empfang sperren, damit man ja keine Antwort lesen muß.
Wenn Du die Meinung Anderer nicht gelten läßt, was willst Du dann hier ?
Mann, tust Du mir leid. Du solltest Dir nicht nur ein Hobby suchen, sondern zu allererst erwachsen werden.

Kwazulu2008-08-09T11:40:26Z

Da würde ich Dir zunächst nicht den EuGH, sondern die deutsche (Verwaltungs-)Gerichtsbarkeit empfehlen.
Zuletzt bleibt dann gem § 13 Nr. 8a BVerfGG die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.
Eine solche Klage sollte aber juristisch gut untermauert sein, damit sie nicht bereits an Zulässigkeitsvoraussetzungen scheitert.

Der EuGH ist da nicht die richtige Adresse.

mfG
Kwazulu

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