komischer brief bekommen pfändungs........???

Hallo also meine mom hat eben von der sparkasse? einen brief geöffnet da rinn steht:
Pfändungs-und einziehungsverfügung vom xxxxxx.08 gegen sie gläubiger: Hauptzollamz Lörrach.........
am xx.xx.08 wurde uns die o.g. pfändung gegen sie zugestellt.
Ihr girokonto und ihr sparkonto wurden daher für jegliche Verfügung gesperrt.
In ihrem eigenen interesse bitten wir sie unverzüglich dafür zu sorgen das ihre pfändung zurückgenommen wird.
Sofern die pfändung nicht bis spätesten xx.xx.08 erledigt ist sehen wir uns gezwungen die geschäftsbediengungen mit ihnen zu kündigen.


Ok zur vorgeschichte meine mom hat einen antrag für kassenpfändung bei meinem dad gestellt. wurde au bewilligt. da mein dad kein unterhalt mehr bezahlt. kann es damit was zu tun habn? ich hab keine ahnung und meine mom au net sie ist gerade voll fertig da wir sowieso nicht viel geld habn.
Bitte helft mir !

Chrisman2008-08-01T10:48:03Z

Beste Antwort

Das Hauptzollamt ist für die Einziehung aller öffentlichen Forderungen zuständig, insbesondere Forderungen von Arbeitsgenturen, Jobcentern und Krankenkassen.

Der Pfändungsverfügung muss ein Mahnverfahren vorausgegangen sein. Desweiteren ist auf der Pfändungsverfügung die genaue Forderung näher bezeichnet. Wird die Forderung zu unrecht erhoben, sollte man sich schnellstmöglich mit der fordernden Dienststelle ... nicht dem Hauptzollamt ... ins Einvernehmen setzen.
Besteht die Forderung zurecht, kann eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Hauptzollamt helfen, die Kontopfändung ausser Kraft zu setzen.

Sprendlinger2008-07-30T08:12:24Z

Auf wen läuft das Konto? Vielleicht noch auf beide Elternteile?

Peter K2008-07-29T10:39:57Z

Zunächst versuchen, mit der Gläubigerin ( Hauptzollamt ) eine Teilzahlung zu vereinbaren, wonach diese der Bank
schriftliche Bestätigung (Fax) gibt und dem Ruhen der Pfändung zustimmt.
Geht das nicht oder will das Hauptzollamt nicht dann für Arbeitseinkommen:
Antrag nach § 850k ZPO
Pfändungsschutz für Kontoguthaben aus Arbeitseinkommen
Bei dem zuständigen Rechtspfleger zu Protokoll geben.
Die Mutter muß Pfändungsbeschluss und Personalausweis mitnehmen.
Bei manchen Amtsgerichten bekommt man die Freigebebeschluss gleich mit.
sonstige Leistungen ( Hartz IV (SGB II), Kindergeld, Wohngeld ) greift die Pfändung nicht für die Dauer von 7 Tagen ab Zahlungseingang.

nounou2008-07-28T21:18:53Z

Deine Mutter hat eine Kontopfändung. Es bringt aber jetzt nicht viel in Panik zu verfallen. Am besten ist sie ruft das Zollamt an und fragt nach ob nicht eine Ratenzahlung möglich ist. Dann wird die Pfändung zurückgenommen. Viel Glück !!!!!
Nachtrag: Zollämter treiben auch Forderungen von der ARGE ein, nur so als Tipp.

Quovadis2008-07-28T20:06:06Z

Auch ein Hauptzollamt muss eine Begründung oder ein Aktenzeichen nennen. Ohne diese Angaben kann man keine Beschwerde dagegen einlegen. Keine Behörde oder Amt kann voraussetzen, das ihr über alle Geschehnisse Bescheid wisst. Auf dem Postweg geht auch vieles verloren. Also erst einmal Widerspruch einlegen und um Information bitten.
Viel Glück!!

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