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komischer brief bekommen pfändungs........???

Hallo also meine mom hat eben von der sparkasse? einen brief geöffnet da rinn steht:

Pfändungs-und einziehungsverfügung vom xxxxxx.08 gegen sie gläubiger: Hauptzollamz Lörrach.........

am xx.xx.08 wurde uns die o.g. pfändung gegen sie zugestellt.

Ihr girokonto und ihr sparkonto wurden daher für jegliche Verfügung gesperrt.

In ihrem eigenen interesse bitten wir sie unverzüglich dafür zu sorgen das ihre pfändung zurückgenommen wird.

Sofern die pfändung nicht bis spätesten xx.xx.08 erledigt ist sehen wir uns gezwungen die geschäftsbediengungen mit ihnen zu kündigen.

Ok zur vorgeschichte meine mom hat einen antrag für kassenpfändung bei meinem dad gestellt. wurde au bewilligt. da mein dad kein unterhalt mehr bezahlt. kann es damit was zu tun habn? ich hab keine ahnung und meine mom au net sie ist gerade voll fertig da wir sowieso nicht viel geld habn.

Bitte helft mir !

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Hauptzollamt ist für die Einziehung aller öffentlichen Forderungen zuständig, insbesondere Forderungen von Arbeitsgenturen, Jobcentern und Krankenkassen.

    Der Pfändungsverfügung muss ein Mahnverfahren vorausgegangen sein. Desweiteren ist auf der Pfändungsverfügung die genaue Forderung näher bezeichnet. Wird die Forderung zu unrecht erhoben, sollte man sich schnellstmöglich mit der fordernden Dienststelle ... nicht dem Hauptzollamt ... ins Einvernehmen setzen.

    Besteht die Forderung zurecht, kann eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Hauptzollamt helfen, die Kontopfändung ausser Kraft zu setzen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Hauptzollamt kümmert sich u.a. um Schwarzarbeit; vielleicht hat dein Vater sie dort (fälschlich) denunziert.

    Unverzüglich dort anrufen und einen sofortigen Termin zur Klärung des Sachverhalts fordern!

    Die Bank ist außen vor, sie muß tun, was die Behörde anordnet, also mit dem Zollamt sprechen!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch ein Hauptzollamt muss eine Begründung oder ein Aktenzeichen nennen. Ohne diese Angaben kann man keine Beschwerde dagegen einlegen. Keine Behörde oder Amt kann voraussetzen, das ihr über alle Geschehnisse Bescheid wisst. Auf dem Postweg geht auch vieles verloren. Also erst einmal Widerspruch einlegen und um Information bitten.

    Viel Glück!!

  • nounou
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Deine Mutter hat eine Kontopfändung. Es bringt aber jetzt nicht viel in Panik zu verfallen. Am besten ist sie ruft das Zollamt an und fragt nach ob nicht eine Ratenzahlung möglich ist. Dann wird die Pfändung zurückgenommen. Viel Glück !!!!!

    Nachtrag: Zollämter treiben auch Forderungen von der ARGE ein, nur so als Tipp.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    In dem Brief muß auch ein zuständiges Amtsgericht erwähnt sein. Dort kann deine Mutter hingehen, darlegen, dass sie das Geld zum Überleben benötigt und beantragen, die Pfändung aufzuheben.

    Dann zum 2. Punkt... Ich denke eher nicht, dass es von deinem Vater kommt. Dazu müßte er Ansprüche gegenüber deiner Mutter haben, welche zunächst durch eine Gerichtsverhandlung geltend gemacht werden müssen. Darüber müßte deine Mutter in jedem Fall Post haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auf wen läuft das Konto? Vielleicht noch auf beide Elternteile?

  • vor 1 Jahrzehnt

    das ist eine frage, die keiner in YC beantworten kann. das hauptzollamt kann kaum gläubiger in einem unterhalts-rechts-streit sein! auf unterhalts-rechts-streite lässt man sich sowieso besser nicht ein, denn das führt nur zu endlosem ärger! es sei denn natürlich, man ist mit paul mac cartney oder einem anderen multimillionär verheiratet gewesen!

  • ----
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Es bringt überhaupt nichts , sich jetzt fertig zu machen.Ruft morgen früh dort an und fragt nach wie sich das ganze verhält.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst versuchen, mit der Gläubigerin ( Hauptzollamt ) eine Teilzahlung zu vereinbaren, wonach diese der Bank

    schriftliche Bestätigung (Fax) gibt und dem Ruhen der Pfändung zustimmt.

    Geht das nicht oder will das Hauptzollamt nicht dann für Arbeitseinkommen:

    Antrag nach § 850k ZPO

    Pfändungsschutz für Kontoguthaben aus Arbeitseinkommen

    Bei dem zuständigen Rechtspfleger zu Protokoll geben.

    Die Mutter muß Pfändungsbeschluss und Personalausweis mitnehmen.

    Bei manchen Amtsgerichten bekommt man die Freigebebeschluss gleich mit.

    sonstige Leistungen ( Hartz IV (SGB II), Kindergeld, Wohngeld ) greift die Pfändung nicht für die Dauer von 7 Tagen ab Zahlungseingang.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Deine Mutter hat eine Kontopfändung. Öffentliche Institutionen dürfen das. Sie muss den Betrag, der offen ist bezahlen. Erst nach Mitteilung des Gläubigers, wird das Girokonto wieder frei gegeben. Mit Deinem Dad hat das wohl nichts zu tun. Deine Mutter hat eine Rechnung nicht bezahlt.

    LG

    Zollamt treibt Gelder für die Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherungsanstalt usw.

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