Ist es rechtlich korrekt, Mahnschreiben per e-mail zu versenden?

Hallo wer kann helfen, ist es rechtlich korrekt, wenn man Mahnschreiben per e-mail versendet? Da ich vor einiger Zeit einen Virus auf dem Computer hatte (total abgestürtzt), hatte ich ungefähr ein halbes Jahr keinen Computer, sowie Internet mehr. Nun meine Frage, habe mich mal verleiten lassen (Probenfieber) bei so einem Club mitzumachen, habe nie etwas erhalten, und nun schickt mir ein Inkassobüro wieder über email eine Rechnung über 150,00 Eüro (ursprünglich 29,90), ich würde ja die 29,90 zahlen, aber nicht den Rest, da doch Mahnschreiben nur über den Postweg gültig sind. Danke für Eure Hilfe

2008-07-21T15:16:46Z

hallo enzio, habe mir deren AGBs nochmal richtig durchgelesen, da steht drin, daß sie nicht dafür verantwortlich sind, ob und was ich für Proben zugeschickt bekomme. Darum muß ich auch die 29,90 zahlen. Ich weiß, hätte die AGBs vor meinem Häckchen genau durchlesen müssen, aber aus Erfahrung wird man klug = hoffentlich

2008-07-21T15:19:16Z

hallo Andreas, der Tip mit dem Paragraphen ist gut, habe ich denen gleich mal gemailt, mit freundlichen Grüßen von meinem Anwalt. Danke

Anonym2008-07-21T06:32:32Z

Beste Antwort

Es ist nicht rechtlich korrekt eine kostenpflichtige Mahnung per eMail zu verschicken, auch wenn es in den AGB steht.
Nur Zahlungserinnerungen sind erlaubt. Da man nicht vom Empfang einer eMail ausgehen kann. (zB weil dein PC kaputt ist)
Es muss auserhalb der AGB deutlich darauf aufmerksam gemacht werden gemäß §305c BGB. Selbst dann wäre es vermutlich nicht haltbar.

Les dir den Paragraph auch mal durch. Eventuell ist auch der Vertrag ungültig, da viele solcher Firmen einem ja Verträge aufdrücken die man garnicht haben wollte...
Wenn zB in den AGB versteckt wird das man nach dem Testzeitraum automatisch eine kostenpflichtige Mitgliedschafft bekommt, obwohl groß "Unverbindlich" und ähnliches irgendwo geschrieben steht ist das auch nicht rechtens.

Michael K.2008-07-21T18:23:57Z

Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mahnverfahren mehr! Daher kann jederzeit ein Inkassobüro oder auch ein gerichtliches Verfahren angestrengt werden...

Enzio W2008-07-21T13:35:42Z

was ist jetzt an der geschichte faul?
wenn du nichts erhalten hast würde ich doch auch nicht die 29,90 € zahlen für was?

Anonym2008-07-21T13:31:57Z

Auch Mahnungen per email sind gültig - außer, wenn die AGBs etwas anderes besagen.

Merce20102008-07-21T13:26:55Z

bitte ignorieren, das ganze bitte :-)))es gibt die post für sowas.die betrüger probieren es immer wieder

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