guardedsecret
Beste Antwort
Nach Abschluß der Akutbehandlung erfolgt die AHB und ein Jahr danach eine Festigungskur und dann kannst du alle drei Jahre eine Kur beantragen ( am besten über eine Facharzt ), aber ob sie genehmigt wird entscheidet der Kostenträger. Laut Versicherungsgesetz steht dir alle 3-4 Jahre eine Kur zu, aber ob die medizinische Indikation ausreichend dazu ist entscheidet wie gesagt der Kostenträger
Gismo 1974
hallo mir ist das selbe passiert und darum teile ich dir mit das alle zwei jahre ein kur zusteht.ich will hoffen das ich dir damit helfen konnte
Anonym
es soll ein neuer gesetz inkraft treten weltweit das besagt das krebspatienten nur einmal jedes schaltjahr eine kur zusteht
Zimmerlinde
In meinem Bekanntenkreis darf einer alle 2 Jahre zur Kur. Ich weià nur nicht, ob es sich dabei um eine spezielle Krebserkrankung handeln muss.
Das kann man aber bei der Krankenkasse nachfragen.
Miramar
also ich möchte mich da nicht 100% fest legen, aber aller vier jahre auf jedenfall.