Eigenbeteiligung! Kann der Chef verlangen, dass ich sie übernehme??

Ich habe in einen Firmenwagen eine schramme gefahren. Ohne Absicht etc. Jetzt will mein chef das ich die eigenbeteiligung von 500€ übernehme! Das ist doch nciht rechtens oder? Weiß jemand zufällig wo das steht dass das nciht rechtens ist? Wäre super

Stefan R2008-07-18T05:50:26Z

Beste Antwort

Grundsätzlich muss die Firma den Schaden selbst tragen, da Du "Erfüllungsgehilfe" bist. Allerdings nicht für grob fahrlässiges Handeln oder Vorsatz. Es kommt also darauf an, ob die Schramme "grob fahrlässig" von Dir verursacht wurde. Fahrlässig ist wahrscheinlich klar (Du wolltest es ja nicht - die Abgrenzung zum Vorsatz), aber grob kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Nur als Beispiel: rückwärts fahren ohne Einweiser ist grob fahrlässig.

Stefan

Sprendlinger2008-07-18T08:42:31Z

Nur bei einer groben Fahrlässigkeit oder wenn Du schon mehr "Mist" gebaut hast

ischdem2008-07-18T06:10:34Z

nur wenn du grob-fahrlässig gehandelt hast -

BarbieQ2008-07-18T03:46:06Z

Wenn das VORHER schriftlich festgehalten wurde, kann er verlangen das du bezahlst. Ansonsten nicht.
Stell dir vor, der hätte keine Vollkasko. Dann müsstest du ja bei einem Unfall dem Chef ein neues Auto kaufen... nene das gibt es nicht in Deutschland

Ein Kollege von mir hat den Motor einen V70 nicht richtig gewartet so das kein Öl mehr drin war.Dadurch kam es zu einem Kolbenfresser.
Der Chef hat alles versucht, er war aber nicht berechtigt die Reparaturkosten (etwa 7.000€) vom Mitarbeiter zurückzuverlangen (das ging damals alles mit Anwalt und so)
Nun ja, der Kollege musste für die Reparatur nichts bezahlen, aber ein halbes Jahr später wurde der Mitarbeiter aus "anderen Gründen" gekündigt!

Udo08012008-07-18T03:44:44Z

Dazu gibt es verschiedene Urteile. Erkundige dich bei deiner Gewerkschaft. Die werden dir helfen.

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