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Thorben L fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Eigenbeteiligung! Kann der Chef verlangen, dass ich sie übernehme??

Ich habe in einen Firmenwagen eine schramme gefahren. Ohne Absicht etc. Jetzt will mein chef das ich die eigenbeteiligung von 500€ übernehme! Das ist doch nciht rechtens oder? Weiß jemand zufällig wo das steht dass das nciht rechtens ist? Wäre super

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Grundsätzlich muss die Firma den Schaden selbst tragen, da Du "Erfüllungsgehilfe" bist. Allerdings nicht für grob fahrlässiges Handeln oder Vorsatz. Es kommt also darauf an, ob die Schramme "grob fahrlässig" von Dir verursacht wurde. Fahrlässig ist wahrscheinlich klar (Du wolltest es ja nicht - die Abgrenzung zum Vorsatz), aber grob kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Nur als Beispiel: rückwärts fahren ohne Einweiser ist grob fahrlässig.

    Stefan

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gilt das Verursacherprinzip.

    Ein anderes Beispiel: Wenn Du mit dem Firmenwagen eine Ordnungswidrigkeit begehst (Fahren über rote Ampeln etc.), dann muss der Verursacher, sprich' Du, die Kosten berappen, die Punkte kassieren und den Führerschein abgeben. - Nicht der Chef!

    Alles weitere regelt das BGB.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du haftest auch für Schäden, die Du als Arbeitnehmer anrichtest. Die Meinung vieler, Schäden hätte grundsätzlich der Chef zu tragen, ist völlig falsch.

    Chefs tun es vielfach aus Großzügigkeit, eine Verpflichtung besteht dazu aber nicht, die hast ausschließlich Du. Melde es Deiner Haftpflichtversicherung!

    ERGÄNZUNG:

    Hier noch ein Link der DAK, aus dem eigentlich alles ganz deutlich hervorgeht!

    http://www.dak.de/content/files/wie_arbeitnehmer_h...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Doch, darf er.

    Wenn es grob fahrlässig passiert ist, kann er von Dir eine Beteiligung verlangen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nur bei einer groben Fahrlässigkeit oder wenn Du schon mehr "Mist" gebaut hast

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das VORHER schriftlich festgehalten wurde, kann er verlangen das du bezahlst. Ansonsten nicht.

    Stell dir vor, der hätte keine Vollkasko. Dann müsstest du ja bei einem Unfall dem Chef ein neues Auto kaufen... nene das gibt es nicht in Deutschland

    Ein Kollege von mir hat den Motor einen V70 nicht richtig gewartet so das kein Öl mehr drin war.Dadurch kam es zu einem Kolbenfresser.

    Der Chef hat alles versucht, er war aber nicht berechtigt die Reparaturkosten (etwa 7.000€) vom Mitarbeiter zurückzuverlangen (das ging damals alles mit Anwalt und so)

    Nun ja, der Kollege musste für die Reparatur nichts bezahlen, aber ein halbes Jahr später wurde der Mitarbeiter aus "anderen Gründen" gekündigt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    nur wenn du grob-fahrlässig gehandelt hast -

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dazu gibt es verschiedene Urteile. Erkundige dich bei deiner Gewerkschaft. Die werden dir helfen.

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