Weshalb wird eine Hundesteuer erhoben, aber für andere Haustiere keine?

2008-07-11T07:31:18Z

Das es die Hundesteuer gibt, weil deren Kot beseitigt werden soll, da fragt man sich, wo das Wissen herkommt.

Zum Beispiel Katzen. Das sind auch keine Nutztiere und werden massenweise in Wohnungen gehalten. Sicher nicht in früheren Zeiten. Nur wenn Hundehaltung besteuert wird, sollte das für Katzen, Vögel, Hamster etc. auch gelten.

Fiene2008-07-11T04:09:36Z

Beste Antwort

Ursprünglich war die Hundesteuer eine Luxussteuer, weil es als Luxus galt, ein Haustier zu halten, das nicht irgendeinen Nutzen erfüllt (im Gegensatz zu einem Nutztier).

Inzwischen ist ein Hund zwar kein Luxusgut mehr, aber die Steuer ist geblieben.

Dass die Steuer erhoben wird, weil Hunde (angeblich) überall hinkacken, ist ein Irrglaube.

pitbabba2008-07-12T04:15:10Z

Es wird höchste Zeit dass diese Steuer abgeschafft wird.
Mit Beseitigung von Verunreinigungen kann man diese
Steuer nicht begründen da viele Hundebesitzer dies selbst
besorgen und auf der anderen Seite viele Katzen freien
Auslauf haben.
PitBabba

Michael K.2008-07-12T02:06:43Z

Wenn andere Haustiere zählbar und kontrollierbar wären, gäbs da auch ne Steuer!
Hundesteuer ist eine kommunale Einnahmequelle, mehr nicht!

banditt13132008-07-11T09:52:07Z

Wie schon einige geschrieben haben, es ist eine Luxussteuer.
Für das Entfernen von Hundescheiße wird sie nicht verwendet.
Es gibt übrigens noch eine Sektsteuer die heute noch ihre Gültigkeit hat.
Die war anno 1914 für die Bezahlung der kaiserlichen Marine gedacht, existiert aber heute noch.
Aber keine Sorge, sind die Kassen mal wieder leer, gibt es garantiert bald eine Katzen und Ziervogelsteuer.

Peter K2008-07-11T05:12:58Z

Hundesteuer ist eine Steuer, für die es keine Gegeneleistung gibt. Es ist auch keine "Kotbeseitigungsgebühr". Sie wird ja auch auf dem platten Land überall nur Wiesen und ungefestigte Wege erhoben.
Die Kommunen nutzen sie, um damit vielfältige Ausgaben, die nichts mit Hunden zu tun haben, zu tätigen
Ermäßigungen sind möglich:
Hunde, die von Personen gehalten werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim der jeweiligen Stadt aufgenommen wurden.
Hunde die zur Berufsausübung auch Nebenerwerb gehalten werden.
Befreit ist man von der Hundesteuer, wenn der Hund aus gewerblichen Zwecken gehalten wird. So habe ich z.B. einen
Hundehandel, läuft aber gar nicht - keinen einzigen Hund verkauft.

Weitere Antworten anzeigen (10)