Privat Rechnung ausstellen für einmalige Leistung?

Darf man als nicht gewerblich Tätiger, also als Privatperson, eine Rechnung ausstellen, wenn man für eine Firma eine einmalige Leistung tätigt, bspw. 2 Std. Flur putzen = 10,50 €? Gebe ich dies dann als Einkünfte in der Steuererklärung an? Und werden die Einkünfte dann versteuert? Oder darf eine Privatperson gar keine Rechnung ausstellen?

2008-07-09T06:32:28Z

Anmerkung:
Bei dem genannten Betrag handelt es sich nur um einen fiktiven Betrag. In Wirklichkeit ist die Summe etwas höher. :-)

2008-07-09T06:34:52Z

Anmerkung 2:
Natürlich handelt es sich auch nicht um eine Putzleistung. :-) Das sollte nur ein Beispiel sein, um meine Frage zu verdeutlichen.

Anonym2008-07-09T06:01:40Z

Beste Antwort

Jeder Bürger darf eine Rechnung ausstellen, egal ob Unternehmer oder Privatmann.
Wieso willst du eine Rechnung ausstellen?
Verlangt dies ein Unternehmer von dir, machen kannst du es schon, wenn der Betrag allerdings so niedrig ist wie du angibst, reicht eine Quittung für den erhaltenen Betrag auch.
Bei der Steuererklärung wird so etwas nicht berücksichtigt.

Stefan D K2008-07-10T02:08:37Z

nur bares ist wahres ... ;-)

Anonym2008-07-09T06:13:49Z

Als Nichtgewerbetreibender oder Selbständiger darfst Du keine Rechnung ausstellen. (..sonst bräuchte ja niemand ein Gewerbe anmelden) Du kannst jedoch für den Betrag bei der Auszahlung eine Quittung ausstellen.

Anonym2008-07-09T06:03:57Z

das wäre dumm eine Rechnung auszustellen

nein man darf es nicht

Eine Firma darf es, hast du eine Firma?
einen Gewerbeschein?

Nachtrag:

eine Rechnung über zb 20.00 Euro
und Mehrwertsteuer ausgewiesen?
bist du vorsteuer frei?

Nachtrag 2

eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ist keine Rechnung lol

ausser du bist ein verein, obwohl das auch schon abgeschafft wird

@perro die daumen runter hast du nicht von mir, aber du hast keine Ahnung aber es stört mich nicht..grins

Als nicht selbständiger ohne Gewerbeschein darfst du deine Dienste nicht verkaufen.

aber du darfst dich auf 400 euro basis einstellen lassen

nachtrag 3

wenn die summe höher ist kommst du auch schon fast in den Strafbestand des Steuerbetruges ein nachträgliches anmelden wäre dann sowas wie ne Selbstanzeige

nachtrag 4

dazu kommt noch braucht man für die Ausführung einen Meister?

zb elektroarbeiten dachdecker usw

s.steffen2008-07-09T05:59:35Z

Du kannst angestellt tätig werden (dafür gibts Lohn), oder Du kannst gewerblich/ selbständig tätig sein (da schreibst Du eine Rechnung).

Was dazwischen gibts nicht.

Warum soll eine Privatperson ohne Gewerbe einer anderen (auch Firma) eine Rechnung schreiben können. Ziel? Legale Schwarzarbeit?

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