Kennt sich Jemand aus in Sachen Geldrückforderungen?
Hallo! Könnt Ihr mir vielleicht helfen oder Tipps geben?Ich bekomme von mehreren Privatleuten Gelder in nicht so hoher Höhe(zwischen 150.-bis 250.-Euro)nun habe ich gehört das ich auch als Privatperson einen Gerichtsvollzieher oder so einschalten kann!Wie funktioniert das und was ist Voraussetzung etc.Muß ich da Vorkasse leisten? Danke für die Hilfe!!!
Anonym2008-07-07T10:20:34Z
Beste Antwort
Du kannst da einen Mahnbescheid beim Gericht beantragen woraus der Vollstreckungsbescheid folgt, wenn der andere nicht reagiert. Kostet 24 Euro. Den kannst du gleich online stellen
hallo moin,wichtig ist,daà du das alles schriftlich beweisen kannst.ich hoffe du hast dir so eine art schuldschein ausgestellt und unterschreiben lassen.ansonsten sind deine bemühungen umsonst.wenn ja kannst du so vorgehen,wie die anderen es beschrieben haben.das will ich nun nicht wiederholen. viel glück.....
Wichtig zu wissen ist, dass im Falle des Widerspruchs automatisch das Klageverfahren eingeleitet wird. Wenn Du dann einen Rückzieher machst oder Deine Forderungen nicht schlüssig belegen kannst, trägst Du die Verfahrenskosten.
Der erste Schritt, bevor Du den Mahnbescheid beantragst, ist daher zunächst einmal die Zusammenstellung von Beweisen. Hast Du nichts in der Hand, um die Berechtigung Deiner Forderungen zu belegen, hast Du keine Chance.
Zunächst musst Du die Forderung mal fällig stellen und den / die Schuldner in Verzug setzen. Heisst: Schriftliche Aufforderung, die Forderung bis zum ... auszugleichen. Ist die Frist angemessen (i.d.R. 14 Tage) und die Forderung wird nicht ausgeglichen, dann ist der Schuldner ab dem besagten Tag in Verzug und hat für die Folgen - also: die Kosten des anschlieÃenden Verfahrens - aufzukommen.
Verfahrenseinleitung erfolgt zweckmäÃigerweise über einen Antrag auf Erlaà eines gerichtlichen Mahnbescheids, wofür ein Kostenvorschuà zu leisten ist, der auf die Forderung aufgeschlagen wird.
Ergeht der MB und wird dem Schuldner zugestellt, dann gibt es 2 Möglichkeiten:
Er reagiert nicht und legt innerhalb der Frist auch keinen Widerspruch ein. Dann hast Du einen vollstreckbaren Titel und kannst den Gerichtsvollzieher losschicken.