Arbeitsstreitigkeit um CD im Auto?

Ich bin Azubi und war vor einiger Zeit mit einem Firmenwagen unterwegs, da dieser einen CD-Radio hat hab ich dieses auch gerne verwendet (es gab keine Belehrung, dass man es nicht darf). Nun spuckt dieses aber blöder Weise meine CD nicht mehr aus.
Nun kam heute meine Chefin in's Büro und meinte ich solle den Schaden auf meine Kosten bis Ende Juli beheben. (Sie könne ja nix dafür, dass ich meine CD gehört habe...)
Nun weiß ich aber nicht, wie das mit der Rechtslage aussieht (sie meint sie würde mein eh schon knappes Gehalt sozusagen pfänden, wenn ich das nicht in Ordnung bringe.)

Bin ich also verpflichtet den Schaden zu beheben und das auf eigene Kosten. Wenn demnächst der Rechner an dem ich arbeite ausfällt muss ich den dann auch reparieren lassen oder einen neuen kaufen?

2008-06-27T08:08:43Z

es handelt sich sogar um eine original CD

kiki-G2008-06-27T08:06:12Z

Beste Antwort

da du nicht belehrt worden bist, das gerät nicht benutzen zu dürfen, bist du natürlich nicht dafür haftbar zu machen!
( du hast ja sicherlich keine salamischeibe da rein gestopft! )
da du ja auf keinen fall unsachgemäß gehandelt hast....ist das absoluter quatsch und ich würde ganz klar zu einer rechtsberatung gehen. ( bei lehrlingsgehalt schlage ich die ÖRA vor ( öffentliche rechtsauskunft ) die gibt es fast überall und ist fast kostenlos!
dort arbeiten anwälte die dir weiter helfen können und im notfall eben auch bei einem rechtsstreit beistehen!
und die drohung dir dein gehalt zu pfänden ist sowieso schon mal unterste schublade!

whyskyhigh2008-06-28T11:39:23Z

rechtlich gesehen musst du das bezahlen weil du den cd spieler privat benutzt hast.

Anonym2008-06-27T17:55:06Z

Ja,es ist fast wieder soweit,daß man glaubt,man könne nach Gutsherrenart mit seine Leuten umspringen,wie es gerade beliebt.

Deine Position als Azubi ist,vom rechtlichen abgesehen,natürlich eine ganz andere,als wenn Du schon 30 Jahre in der Firma wärst.
Wenn Du andere berufliche Perspektiven außerhalb dieses Laden haben solltest,dann fordere DU Schadensersatz,denn offensichtlich war das Gerät defekt,hat oder hatte zumindest eine Fehlfunktion.
Ich glaube,hier gilt es,eine für Dich persönlicher Güterabwägung vorzunehmen.Wenn Du in der Firma bleiben willst,wenn Du meinetwegen ortsgebunden bist,oder andere Gründe einen Berufswechsel oder Arbeitsstellenwechsel nicht in Betracht kommen lassen,dann beiß in den sauren Apfel,und laß den Schaden beheben.Wenn Du beruflich dort fest im Sattel sitzst,dann würde ich mich auf jeden Fall rächen.Für jeden Zehner an Euros,den Du jetzt bezahlen mußt,würde ich später einen Tag krankfeiern.Ich weiß nicht,in welcher Branche Du da bist,ich will auch nicht zu Straftaten aufrufen,(Diebstahl,Hehlerei),aber ich würde schon Mittel und Wege finden,mir dieses Geld wieder zu beschaffen.
Wie gesagt,Du mußt alles Für und Wider abwägen.Leider ist es heutzutage wieder so,daß die meinen,mit Azubis und anderen unteren Chargen könne man in den Betrieben alles machen.

toxy³ ™2008-06-27T15:11:26Z

hat kaum ne chance, da du (hoffentlich) nicht fahrlaessig gehandelt hast.
dein gehalt so einfach pfaenden ohne richterlichen beschluss kann sie ohnehin nicht, auch nicht wenn sie es ist die bezahlt. das sind zwei total getrennte dinge.

kleiner tip am rande: viele cd spieler haben eine art notfunktion um die dinger manuell rauszukriegen. oft ein kleines loch an der front, wo man ne nadel reinschieben muss. einfach mal im handbuch von dem ding durchlesen.

noch so ne frage: wenn eh keiner das ding benutzen darf, warum isses dann ein problem, wenn es nicht funktioniert?

Lucius T Fowler2008-06-27T15:06:52Z

Nein, eine Nutzung vorhandener Geräte "im üblichen Rahmen" sollte von der Firmenhaftpflicht gedeckt sein. Wenn die Firma keine hat, ihr Pech. Fordere die Firma (nicht die Sekretärin, sondern die Geschäftsleitung!) schriftlich auf, Dir die CD zurück zu geben, die ihr offensichtlich defektes Gerät "gefressen" hat, und behalte Dir vor, Schadenersatz zu fordern.

Damit sollte sich die Sache dann erledigt haben.

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