Schuhe/Umtauschrecht?

Meine Mutter hat sich ein Paar sauteure Schuhe gekauft. Es handelt sich um flache, knautschige Peep-Toe-Ballerinas mit 'Gumminüppchen'-Sohle. Die Größe ist richtig+im Laden passten die Schuhe nach eigenem Empfinden - auch nach Einschätzung der beratenden Fachverkäuferin.
Beim ersten Tragen stellte sich heraus, dass diese Schuhe durch den eingearbeiteten umlaufenden Gummizug derartig scheuerten, dass meine Mutter nach einer Std. kranzförmige Verletzungen an beiden Füßen hatte (ich rede nicht von einem Bläschen oder Druckstellchen, sondern von fetten offenen Stellen)
Ich meine, dass das ein Fall für einen Umtausch ist, der meiner Mutter aber abgelehnt wurde, die Schuhe seien schließlich getragen.
Das Gewährleistungsrecht verlangt, dass die Ware eine Beschaffenheit aufweisen muss, die 'bei Sachen gleicher Art üblich ist und nach Art der Sache vom Käufer erwartet werden darf' und dass die Ware sich für 'vertraglich vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung' eignet. Fall für Umtausch???

2008-06-27T01:43:59Z

Sooo viele Antworten schon - aber keine Einigkeit :(
Ich finde, es handelt sich 1. um das Fehlen einer Eigenschaft, nämlich der, dass man darin Laufen kann, und das kann man beim bloßen Anprobieren nicht feststellen.
Und 2. eignet die Ware sich nicht für den bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Außerdem sind es keine HighHeels, bei denen klar ist, dass man gewisse Einschränkungen im Tragekomfort hinnehmen muss, sondern flache, weiche Tod's.
Kennt jemand einen Paragraphen, auf dem man in dieser Angelegenheit rumreiten kann?
Leider sind die Teile mir 1 1/2 Nummern zu klein, sonst risse ich sie mir unter den Nagel ( nach dem Abschluss eines Heftpflaster-Abonnements in meiner Apotheke )

2008-06-27T03:25:14Z

Ich glaub, ich gehe selbst mal mit den Schuhen dahin und versuche mein Glück unter der Anwendung der
Formulierungen 'versteckter Mangel' und 'nicht für bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet'. Meiner Mutter ist das PEINLICH dort Hallas zu machen, obwohl sie jährlich Unsummen in diesen Laden trägt!
Der Anwalt meiner Mutter vermeldete zu diesem Thema:"Fälle dieser Art stapeln sich im Schrank meiner Frau bis unter die Decke." ( Danke für die erschöpfende Auskunft... )
Euch allen vielen Dank für Eure Antworten - keines der Däumchen ist von mir gesetzt worden.

Badenixe2008-06-27T01:35:01Z

Beste Antwort

Ja, ich würde auch auf einem Umtausch wegen versteckter Mängel bestehen. Schuhe, die so etwas verursachen, sind zum Tragen nicht geeignet (aber das kann man ja beim Anprobieren nicht erkennen). Verlangt den Geschäftsführer, zur Not wendet Euch bei Filialgeschäften doch auch mal an die Hauptverwaltung. Droht ihnen auch ruhig Rechtsmittel an. Man könnte ihnen Betrug unterstellen, da sie Schuhe verkaufen, die nicht tragbar sind.

Katzenfreundin2008-06-27T10:14:03Z

Rufe mal bei der Rechtsberatung in dem Gericht, dass dir am nächsten ist, an.
Ich bin der festen Überzeugung, dass da was geht.
denn das was du beschreibst, fällt für mein Rechtsgefühl unter die Gewährleistungspflicht.

Nur zählt hier meine Überzeugung nicht, sondern du musst schon die genaue Rechtslage kennen.
Beim Gericht kannst du auch, wenn du Aussicht auf Erfolg in einem Rechtsstreit hast, Prozesskostenhilfe oder Erstattung beantragen, falls deine Mutter sie nicht tragen kann.

Noch besser wäre es, wenn sie in einer Rechtsschutzversicherung wäre, wie zB Arag oder Advokat.
Die beraten...... und übernehmen im Falle eines sicheren Erfolges die Kosten.

(Das gehört hier zwar nicht hin, aber meine Rechtsschutz Versicherung würde ich NIE kündigen, sie hat mir im Laufe der Jahre schon VIEL Geld gespart, bzw eingebracht)

kaffeekippe2008-06-27T08:49:27Z

ich glaube nicht, dass die schuhe vom umtausch ausgeschlossen sind weil sie getragen sind. fakt ist, dass das geschäft die natürlich nicht weiter verkaufen kann. aber sie können die schuhe um hersteller oder zwischengeschaltetem vertrieb zurückschicken und sich auh das geld wiederholen. das solte aber nciht das problem deiner mutter sein.
ich denke, dass bei schuhen in der oberen preisklasse es zu erwarten ist, dass man wie auf wölkchen geht und sich keine verletzungen zuzieht. ich würde an stelle deiner mutter zurück zu dem laden gahen und freundlich aber bestimmt eine rückerstattung des kaufpreises veranlassen. läden mit höherwertigen artikeln sollten sich ohne probleme darauf einlassen. falls es wirklich probleme gibt und der laden nicht bereit ist sich darum zu kümmern (was ich nicht glaube) dann sollte sie über den hersteller gehen. telefonnummer raussuchen, kaufbeleg vom laden bereit halten und den fall schildern, dass derladen nicht bereit war die reklamation abzuwickeln...
viel erfolg ;)

kleines deutschrockgirl2008-06-27T08:48:09Z

ich bin der meinung dass der umtausch nicht möglich ist! es ist einfach kein mangel! keiner kann was dafür dass die füße deiner mutter und die schuhe nicht zusammenpassen! nächstes mal: länger im geschäft damit herumlaufen, ansonsten flache schuhe kaufen, da hat man das problem von vornherein nicht.

Peter M2008-06-27T08:43:24Z

Recht auf Umtausch hat man bei getragenen Schuhen tatsächlich nicht. Aber auch Schuhe sind Waren die man kauft und somit solltet ihr wenigstens die Möglichkeit auf Reklamation oder Mangelbeanstandung haben. Ich kann mir nicht vorstellen das es Absicht ist das sie falsch beraten wurde oder das die Schuhe so arg scheuern, vielleicht ist es auch einfach ein Fabrikationsfehler, denn sowas darf eigentlich nicht sein (wenn man normal "gebaute" Füße hat). Ich würde auf jeden Fall nochmal in den Laden gehen und mit dem Verkäufer reden....sollte dabei nichts rauskommen würde ich auch nach der Geschäftsleitung fragen....sowas sollte normalerweise schon allein aus wirschaftlicher Sicht aus der Welt geschafft werden....sowas spricht sich ja rum....

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