Warum muss man eigentlich 2 x Praxisgebühr bezahlen, wenn man zum Allgemeinmediziner und zum Zahnarzt geht?

Diese Woche war ich beim Arzt und habe meine Praxisgebühr gelöhnt. Nu muss ich heute zum Zahnarzt und muss noch mal löhnen. Eine Überweisung gibts nicht von einem zum anderen Arzt. Heißt der Hausarzt kann zum Augenarzt, Hautartz etc. überweisen und der Zahnarzt zum Kiefernchirurgen. Ich empfinde das als Abzocke. Mit welcher Begründung sind diese beiden Bereiche eigentlich getrennt ? Gibt es u.U. noch andere Bereiche, die nicht unter die o.g. fallen ?

2008-06-12T00:43:50Z

@ DudeW: Ich hab aber was :-P .....

2008-06-12T01:10:41Z

@thecoppergirl: Jo, zum Glück bin ich gesund und mir fällt das echt erst jetzt auf ....

Daumen runter sind nicht von mir !

Anonym2008-06-12T01:08:42Z

Beste Antwort

das ist leider so:
Für die weiteren notwendigen Arztkontakte in demselben Quartal beim selben Arzt wird keine weitere Gebühr fällig. Arztkontakte bei weiteren Ärzten in dem betreffenden Quartal sind gebührenfrei, wenn man eine Überweisung für diesen Arzt vorlegen kann und der Arzt zur selben „Behandlungsklasse“ gehört. Dabei gibt es folgende „Behandlungsklassen“:

niedergelassene Ärzte
Zahnärzte
Notdienste
Überweisungen von Ärzten zu Zahnärzten und umgekehrt von Zahnärzten zu Ärzten überkreuzen die „Behandlungsklassen“; also muss die Praxisgebühr erneut bezahlt werden.

Im ungünstigsten Fall muss ein Patient in einem Quartal 30 Euro an Praxisgebühren zahlen, wenn er bei einem Arzt, einem Zahnarzt und im Notdienst war. Daraus ergeben sich maximal nicht vermeidbare 4*30 = 120 EUR pro Jahr und Person.

ischdem2008-06-12T11:32:19Z

grundverschiedene fachrichtungen

leider

Klaus M2008-06-12T08:58:29Z

Weil das der Gesundheitminister so fest gelegt hat.

Arthelus sucht nach Weisheit2008-06-12T08:48:08Z

2 praxen- 2gebühren. ganz einfach.

u e2008-06-12T08:17:03Z

und wenn die Kassen die Gelder nicht aus den Zuzahlungen bekämen, würden sie sie woanders kassieren. Evtl. auch durch höhere Beiträge, und die müsste dann wieder jeder bezahlen, auch der, der nicht zum Arzt muß.

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