Briefabschluß?

Wenn ich in einem Brief z. B. mit einer Beschwerde oder
Mahnung verfasse, werde ich den Empfänger bestimmt
nicht freundlich grüssen, geschweige auch noch voller
Hochachtung sein.
Ich hatte mal "in diesem Sinne" genommen, aber naja...
Fällt jemandem eine gute und unverbindliche Schlußformel ein?

lowtec2008-06-11T15:50:56Z

Beste Antwort

Also: Ich meine nun mal; eine Beschwerde oder Mahnung ist nicht unverbindlich, und wenn man von seinem Kunden eine intelligente Lösung erwartet, kann man ihn auch freundlich grüssen. Schliesslich hat jeder seine Probleme. Hochachtung sollte man dort kundtun, wo jemand über einem steht. "In diesem Sinne" kann als neutraler Ausdruck gut gebraucht werden und wird gerne von Anwälten eingesetzt.

Anonym2008-06-14T06:42:46Z

Den Brief kann man auch ohne Schlußformel abschließen.
Eine Unterschrift am Ende reicht auch aus.

Gerd P2008-06-12T22:05:58Z

Ich wähle in diesem Falle die Grußformel:

(Noch) mit freundlichen Grüßen

RL2008-06-12T08:43:20Z

Hier eine kleine Auswahl:

- mit gesetzlich noch zulässigen Ausdrücken
- Hochverachtungsvoll

Hexenbesen2008-06-11T22:39:00Z

Mit Gruß von ...

Das erfordern einfach Respekt und Anstand. Jeder weiß, das es nur eine Floskel ist und aus Höflichkeit drunter steht und nicht, weil du diese Leute magst.

vlg Hexenbesen

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