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Peter D fragte in Gesellschaft & KulturEtikette · vor 1 Jahrzehnt

Briefabschluß?

Wenn ich in einem Brief z. B. mit einer Beschwerde oder

Mahnung verfasse, werde ich den Empfänger bestimmt

nicht freundlich grüssen, geschweige auch noch voller

Hochachtung sein.

Ich hatte mal "in diesem Sinne" genommen, aber naja...

Fällt jemandem eine gute und unverbindliche Schlußformel ein?

7 Antworten

Bewertung
  • lowtec
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also: Ich meine nun mal; eine Beschwerde oder Mahnung ist nicht unverbindlich, und wenn man von seinem Kunden eine intelligente Lösung erwartet, kann man ihn auch freundlich grüssen. Schliesslich hat jeder seine Probleme. Hochachtung sollte man dort kundtun, wo jemand über einem steht. "In diesem Sinne" kann als neutraler Ausdruck gut gebraucht werden und wird gerne von Anwälten eingesetzt.

    Quelle(n): gr
  • RL
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hier eine kleine Auswahl:

    - mit gesetzlich noch zulässigen Ausdrücken

    - Hochverachtungsvoll

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit der Grußformel "Mit freundlichen Grüßen" oder "Freundliche Grüße" liegen Sie immer richtig. Mit diesem Briefabschluss genügen Sie lediglich der Form eines Briefes und drücken damit keine besondere Freundlichkeit aus.

    Wenn Ihr Ärger über den säumigen Zahler allerdings schon sehr stark ausgeprägt ist, können Sie dies auch in der Grußformel zum Ausdruck bringen. In diesem Fall schreiben Sie z. B. nur das Wort "Gruß" statt der Grußformel.

    Stehen Sie kurz vor der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Korrespondenzpartner und wollen deshalb keinerlei verbindliche Worte mehr mit ihm tauschen, ist es auch legitim, gar keine Grußformel zu verwenden, sondern einfach nur Ihre Unterschrift unter den letzten Satz zu platzieren.

  • Gerd P
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich wähle in diesem Falle die Grußformel:

    (Noch) mit freundlichen Grüßen

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Den Brief kann man auch ohne Schlußformel abschließen.

    Eine Unterschrift am Ende reicht auch aus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit Gruß von ...

    Das erfordern einfach Respekt und Anstand. Jeder weiß, das es nur eine Floskel ist und aus Höflichkeit drunter steht und nicht, weil du diese Leute magst.

    vlg Hexenbesen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich finde den freundlichen Gruß gar nicht so schlecht.Das hebt einen doch hoch,da man über den Dingen steht.Bei einer Beschwerde liest es ja auch meistens nicht die Person die es wirklich betrifft.In diesem Fall, finde ich das eine gewisse Höflichkeit zu einer guten Erziehung gehört.

    Aber nur Gruß ist doch auch ausreichend.Man kann natürlich auch nur den Namen drunter Schreiben ohne Gruß.Wenn du arg sauer bist,fände ich das am besten.

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