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Briefabschluß?
Wenn ich in einem Brief z. B. mit einer Beschwerde oder
Mahnung verfasse, werde ich den Empfänger bestimmt
nicht freundlich grüssen, geschweige auch noch voller
Hochachtung sein.
Ich hatte mal "in diesem Sinne" genommen, aber naja...
Fällt jemandem eine gute und unverbindliche Schlußformel ein?
7 Antworten
- lowtecLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Also: Ich meine nun mal; eine Beschwerde oder Mahnung ist nicht unverbindlich, und wenn man von seinem Kunden eine intelligente Lösung erwartet, kann man ihn auch freundlich grüssen. Schliesslich hat jeder seine Probleme. Hochachtung sollte man dort kundtun, wo jemand über einem steht. "In diesem Sinne" kann als neutraler Ausdruck gut gebraucht werden und wird gerne von Anwälten eingesetzt.
Quelle(n): gr - RLLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hier eine kleine Auswahl:
- mit gesetzlich noch zulässigen Ausdrücken
- Hochverachtungsvoll
- vor 1 Jahrzehnt
Mit der GruÃformel "Mit freundlichen GrüÃen" oder "Freundliche GrüÃe" liegen Sie immer richtig. Mit diesem Briefabschluss genügen Sie lediglich der Form eines Briefes und drücken damit keine besondere Freundlichkeit aus.
Wenn Ihr Ãrger über den säumigen Zahler allerdings schon sehr stark ausgeprägt ist, können Sie dies auch in der GruÃformel zum Ausdruck bringen. In diesem Fall schreiben Sie z. B. nur das Wort "GruÃ" statt der GruÃformel.
Stehen Sie kurz vor der gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Korrespondenzpartner und wollen deshalb keinerlei verbindliche Worte mehr mit ihm tauschen, ist es auch legitim, gar keine GruÃformel zu verwenden, sondern einfach nur Ihre Unterschrift unter den letzten Satz zu platzieren.
- Gerd PLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich wähle in diesem Falle die GruÃformel:
(Noch) mit freundlichen GrüÃen
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Den Brief kann man auch ohne SchluÃformel abschlieÃen.
Eine Unterschrift am Ende reicht auch aus.
- vor 1 Jahrzehnt
Mit Gruà von ...
Das erfordern einfach Respekt und Anstand. Jeder weiÃ, das es nur eine Floskel ist und aus Höflichkeit drunter steht und nicht, weil du diese Leute magst.
vlg Hexenbesen
- ElsemarieLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ich finde den freundlichen Gruà gar nicht so schlecht.Das hebt einen doch hoch,da man über den Dingen steht.Bei einer Beschwerde liest es ja auch meistens nicht die Person die es wirklich betrifft.In diesem Fall, finde ich das eine gewisse Höflichkeit zu einer guten Erziehung gehört.
Aber nur Gruà ist doch auch ausreichend.Man kann natürlich auch nur den Namen drunter Schreiben ohne GruÃ.Wenn du arg sauer bist,fände ich das am besten.