Hund mit Rattengift vergiftet - Strafbar?

Der Hund einer Bekannten wurde durch Rattengift vergiftet, glücklicherweise wurde das Gift rechtzeitig gestoppt.

Der Ausleger (in einem Pferdestall) hat keine Infos darüber gegeben. Weder verbal noch schriftlich. Nicht nur Tiere sind dort anwesend, sondern auch Kinder.

Hat sich der Ausleger hiermit strafbar gemacht? Z.B. fahrlässige Tötung?

Wenn ja, wie kann man dagegen kostengünstig angehen?

2008-06-09T04:20:59Z

Franky: Viele der Pferdebesitzer besitzen auch einen Hund. Und diejenigen, die reiten oder ein Pferd haben, wissen, dass dort auch Hunde anwesend sein dürfen und meistens auch sind.
Weiterhin hat der Hofbesitzer selbst auch einen Hund, die Pferde können auch mal ausreißen und an dem Rattengift fressen.

özlem2008-06-11T02:26:50Z

Beste Antwort

Schau mal hier:
http://www.die-schaedlingsbekaempfer.com/PRAXIS-TIPPS/Ratten___Mause/ratten___mause.html

Ausserdem hab ich hier eine interessante Diskussion gefunden
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=767188&sid=581660f4b6783569476dd9fef2f28994

Das ist zwar von Niedersachsen, ist aber dennoch interessant
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2549103_L20.pdf

Am besten bist du beraten, wenn du dich bei eurem zuständigen Ordnungsamt informieren lässt, welche Regelungen bei euch gelten.

Soweit ich weiß, darf in Dtschl allgemein Rattengift nicht offen verstreut werden, da auch Wildtiere daran gelangen könnten. Selbst auf dem eigenen Gelände. Und in öffentlich zugänglichen darf sowas ebenfalls nicht gemacht werden. Schon gar nicht, wenn es sich um Tierstallungen handelt. Die Pferde könnten das Gift schließlich auch aufnehmen.
Ob es direkt verboten ist, kann ich nicht sagen. Ein Konflikt liegt dann aber sicher dennoch vor, weil hier zum Teil wertvolle Tiere untergebracht sind.

Wenn auch noch Kinder in den Stallungen unterwegs sind, kann man erst recht von einem empfindlichen Konflikt ausgehen. Kinder werden wohl kaum die Rattenköder auslutschen. Aber dennoch kann man als Elternteil vor Gericht zumindest eine Unterlassungsklage einreichen und Erfolg dabei haben.
Wobei man das durchaus auch aussergerichtlich erledigen könnte.

@Jossip
bist du nicht immer derjenige der sagt, man solle das Tier nicht zu sehr vermenschlichen und es natürlich halten oder zumindest seine natürlichen Wurzeln berücksichtigen und achten?
Ein Hund kann durchaus lernen auf Kommando lecker duftendes Futter auszuspucken oder liegen zu lassen. Wenn das Tier aber unbemerkt ein Leckerchen findet, wird kein normales Tier es liegen lassen.
Selbst in einem Wildhunderudel oder Wolfsrudel darf sich ein rangniederes Tier an Nahrung bedienen ohne vom Alpha die Erlaubnis einzuholen. Ja sie dürfen ihre eigenen Beutestücke sogar mittels Drohung und Fletschen gegenüber dem Alpha verteidigen. Sogar das letzte Tier im Rudel, das sogenannte Omega, darf es gegenüber dem höchsten Alpha schwer drohend verteidigen und dieser respektiert es (sofern es nicht um das pure Überleben und übelste Nahrungsmittelknappheit geht und es dann auf einen echten Kampf hinaus laufen müsste).
Kein Rudelmitglied wird vom Alpha gefüttert. Die einzige Aufgabe die der Alpha hat, ist das Rudel zu führen und für Nachwuchs zu sorgen. Jagen, Beute erlegen, Fressen, sich verteidigen und alles andere wird gemeinsam gemacht. Die ersten des Rudels die fressen dürfen, sind die Welpen, Jungtiere, Ammen und dann das Alphapaar.
Jedes Tier im Rudel, das noch so weit unten ist, darf das Beutestück, das er sich ergattert gegen jeden verteidigen.
Kein Alpha füttert sein Rudel. Sie sorgen gemeinsam für die Nahrung.
Und wenn mal ein Rangniederer auf seinen Streifzügen einige leckere Beeren oder eine kleine Maus oder ein Gelege am Boden findet, wird er es straflos auffressen dürfen.
Ich empfehle dazu mal die Wolfexpedition Yukon und Co. von Bloch.

Von daher ist deine Argumentation in diesem Punkt leider wieder absolut sinnfrei.

Dass ein frei laufender Hund ohne Aufsicht unter einer gewissen Gefahr steht, ist wieder die andere Seite. Dann kommt es letztendlich darauf an, inwieweit man der eigenen Umgebung vertraut und den Hund unbeaufsichtigt laufen lässt.

Anonym2008-06-10T14:58:46Z

Mir wurde vor mehr als 2 Jahren mein Hund durch Rattengift getötet und eins ist sicher das ist ein sehr schlimmer Tod.

So und jetzt kommst, es gibt keine Pflicht das Auslegen von Rattenködern anzugeben, der Besitzer selbst eines unbefriedeten Grundstückes ist nicht verpflichtet, die Allgemeinheit davor zu warnen. Er kann also ganz nach belieben und Lust Giftköder streuen. Kinder hin Kinder her.

Genauso das beschaffen von Rattengift, ist easy. Man geht in die Apotheke und kauft es sich. Man muß sich nur durch einen Eintrag in das Giftbuch der Apothekers bestätigen, das wars. Eine richtige Kontrolle Fehlanzeige.
Wenn der Verursacher bekannt, kannst du maximal mit einer Zivil klage gegen den was tun, Schadensersatz für deinen Hund.

christine m2008-06-10T06:26:18Z

also wenn es so ausgelegt ist, das auch die pferde rann können, würde ich ihn mal drauf ansprechen...wir halten es so, das wir gift NUR so legen ,das ratten rann kommen ...es ist durch ein gitter gesichert das nur die ratten durchpassen und schilder hängen auch (für besucher und so). wenn er dir komisch kommt , würde ich mal bei der stadt oder veterenäramt nachfragen

Bolle2008-06-09T23:40:36Z

Rattengift muß so versteckt sein,daß außer Ratten,keiner rankan.Ich denke man kann da anzeigen.Rattengift,wird in kleinen Boxen mit einem Schlupfloch,wo nur Ratten reinpassen ausgelegt.

Anonym2008-06-09T18:59:03Z

Auf meinem Privatbesitz ist es mir ja wohl selbstverständlich unbenommen,Giftköder gegen Ungeziefer auszulegen.
Wenn eure Tölen keine Erziehung genossen haben,in der sie gelernt haben,daß sie Futter NUR von ihrem Alphatier anzunehmen,bzw.auf dessen Erlaubnis hin irgendwas zu fressen haben,dann -eben Pech gehabt.
Fahrlässige Tötung-ich glaub wohl,es geht los.

Erzieht eure Köter richtig,dann passiert sowas nicht.

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