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trustinyourlife fragte in TiereHunde · vor 1 Jahrzehnt

Hund mit Rattengift vergiftet - Strafbar?

Der Hund einer Bekannten wurde durch Rattengift vergiftet, glücklicherweise wurde das Gift rechtzeitig gestoppt.

Der Ausleger (in einem Pferdestall) hat keine Infos darüber gegeben. Weder verbal noch schriftlich. Nicht nur Tiere sind dort anwesend, sondern auch Kinder.

Hat sich der Ausleger hiermit strafbar gemacht? Z.B. fahrlässige Tötung?

Wenn ja, wie kann man dagegen kostengünstig angehen?

Update:

Franky: Viele der Pferdebesitzer besitzen auch einen Hund. Und diejenigen, die reiten oder ein Pferd haben, wissen, dass dort auch Hunde anwesend sein dürfen und meistens auch sind.

Weiterhin hat der Hofbesitzer selbst auch einen Hund, die Pferde können auch mal ausreißen und an dem Rattengift fressen.

17 Antworten

Bewertung
  • özlem
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Schau mal hier:

    http://www.die-schaedlingsbekaempfer.com/PRAXIS-TI...

    Ausserdem hab ich hier eine interessante Diskussion gefunden

    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=767188&s...

    Das ist zwar von Niedersachsen, ist aber dennoch interessant

    http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2549103_L...

    Am besten bist du beraten, wenn du dich bei eurem zuständigen Ordnungsamt informieren lässt, welche Regelungen bei euch gelten.

    Soweit ich weiß, darf in Dtschl allgemein Rattengift nicht offen verstreut werden, da auch Wildtiere daran gelangen könnten. Selbst auf dem eigenen Gelände. Und in öffentlich zugänglichen darf sowas ebenfalls nicht gemacht werden. Schon gar nicht, wenn es sich um Tierstallungen handelt. Die Pferde könnten das Gift schließlich auch aufnehmen.

    Ob es direkt verboten ist, kann ich nicht sagen. Ein Konflikt liegt dann aber sicher dennoch vor, weil hier zum Teil wertvolle Tiere untergebracht sind.

    Wenn auch noch Kinder in den Stallungen unterwegs sind, kann man erst recht von einem empfindlichen Konflikt ausgehen. Kinder werden wohl kaum die Rattenköder auslutschen. Aber dennoch kann man als Elternteil vor Gericht zumindest eine Unterlassungsklage einreichen und Erfolg dabei haben.

    Wobei man das durchaus auch aussergerichtlich erledigen könnte.

    @Jossip

    bist du nicht immer derjenige der sagt, man solle das Tier nicht zu sehr vermenschlichen und es natürlich halten oder zumindest seine natürlichen Wurzeln berücksichtigen und achten?

    Ein Hund kann durchaus lernen auf Kommando lecker duftendes Futter auszuspucken oder liegen zu lassen. Wenn das Tier aber unbemerkt ein Leckerchen findet, wird kein normales Tier es liegen lassen.

    Selbst in einem Wildhunderudel oder Wolfsrudel darf sich ein rangniederes Tier an Nahrung bedienen ohne vom Alpha die Erlaubnis einzuholen. Ja sie dürfen ihre eigenen Beutestücke sogar mittels Drohung und Fletschen gegenüber dem Alpha verteidigen. Sogar das letzte Tier im Rudel, das sogenannte Omega, darf es gegenüber dem höchsten Alpha schwer drohend verteidigen und dieser respektiert es (sofern es nicht um das pure Überleben und übelste Nahrungsmittelknappheit geht und es dann auf einen echten Kampf hinaus laufen müsste).

    Kein Rudelmitglied wird vom Alpha gefüttert. Die einzige Aufgabe die der Alpha hat, ist das Rudel zu führen und für Nachwuchs zu sorgen. Jagen, Beute erlegen, Fressen, sich verteidigen und alles andere wird gemeinsam gemacht. Die ersten des Rudels die fressen dürfen, sind die Welpen, Jungtiere, Ammen und dann das Alphapaar.

    Jedes Tier im Rudel, das noch so weit unten ist, darf das Beutestück, das er sich ergattert gegen jeden verteidigen.

    Kein Alpha füttert sein Rudel. Sie sorgen gemeinsam für die Nahrung.

    Und wenn mal ein Rangniederer auf seinen Streifzügen einige leckere Beeren oder eine kleine Maus oder ein Gelege am Boden findet, wird er es straflos auffressen dürfen.

    Ich empfehle dazu mal die Wolfexpedition Yukon und Co. von Bloch.

    Von daher ist deine Argumentation in diesem Punkt leider wieder absolut sinnfrei.

    Dass ein frei laufender Hund ohne Aufsicht unter einer gewissen Gefahr steht, ist wieder die andere Seite. Dann kommt es letztendlich darauf an, inwieweit man der eigenen Umgebung vertraut und den Hund unbeaufsichtigt laufen lässt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Eigentümer eines Gebäudes außerhalb des allgemein öffentlichen Bereiches Rattengiftköder auslegen läßt, so ist er nicht verpflichtet darauf überall hinzuweisen. Vielmehr ist der Besucher eines Grundstücks verpflichtet, zuerst einmal zu klären, ob und in welcher Weise Haustiere durch Dritte (das sind auch Mieter) überhaupt mitgebracht werden dürfen. Insbesondere in Tierstallungen bedarf das der ausdrücklichen Zustimmung des Eigentümers bzw. des Betreibers. Freilaufende Hunde sind grundsätzlich nicht erlaubt!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise sind Warnschilder vorgeschrieben wenn Rattengift ausgelegt wird...besonders an einem für die Öffentlichkeit zugänglichen Ort. Ich würde mich mal an die Stadtverwaltung oder das Ordnungsamt wenden und dort mal nachfragen.

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Rattengift muß so versteckt sein,daß außer Ratten,keiner rankan.Ich denke man kann da anzeigen.Rattengift,wird in kleinen Boxen mit einem Schlupfloch,wo nur Ratten reinpassen ausgelegt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Strafbar glaube ich nicht. Aber er hätte es wirklich sagen

    müssen oder ein Schild aufhängen.

    In jedem Reitstall den ich kenne laufen Hunde frei herum. Warum auch nicht.

    Deine Bekannte sollte ihm wirklich die Meinung sagen!

    Wenn er auf stur macht würde ich den Stall wechseln.

  • HPD
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ist schon mal ausgeschlossen, da ja glücklicherweise niemand (weder Hund noch Mensch) getötet wurde.

    Allerdings besteht m.E. eine Bekanntmachungspflicht, da sich ja in den Ställen, außer dem Besitzer, auch noch andere Personen, sogar Kinder, aufhalten.

    Statt jetzt aber wieder mal die, ohnehin schon überlasteten, Gerichte zu bemühen, halte ich es für sinnvoller, mit dem Verursacher zu reden und ihn auf die besagten Umstände aufmerksam zu machen. Sollte dieser sich allerdings uneinsichtig zeigen, können immer noch behördliche Schritte in Erwägung gezogen werden.

    @Klaus : Genau ! So sehe ich das auch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich finde so etwas schlimm :(

    ich denke man kann sich strafbar machen. ihr solltet ihn anzeigen und zur polizei gehen!! wenn sich hin der gegend auch kinder aufhalten ist das gefährlich! also wie gasagt: zur polizei & anzeigen!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mir wurde vor mehr als 2 Jahren mein Hund durch Rattengift getötet und eins ist sicher das ist ein sehr schlimmer Tod.

    So und jetzt kommst, es gibt keine Pflicht das Auslegen von Rattenködern anzugeben, der Besitzer selbst eines unbefriedeten Grundstückes ist nicht verpflichtet, die Allgemeinheit davor zu warnen. Er kann also ganz nach belieben und Lust Giftköder streuen. Kinder hin Kinder her.

    Genauso das beschaffen von Rattengift, ist easy. Man geht in die Apotheke und kauft es sich. Man muß sich nur durch einen Eintrag in das Giftbuch der Apothekers bestätigen, das wars. Eine richtige Kontrolle Fehlanzeige.

    Wenn der Verursacher bekannt, kannst du maximal mit einer Zivil klage gegen den was tun, Schadensersatz für deinen Hund.

  • vor 1 Jahrzehnt

    also wenn es so ausgelegt ist, das auch die pferde rann können, würde ich ihn mal drauf ansprechen...wir halten es so, das wir gift NUR so legen ,das ratten rann kommen ...es ist durch ein gitter gesichert das nur die ratten durchpassen und schilder hängen auch (für besucher und so). wenn er dir komisch kommt , würde ich mal bei der stadt oder veterenäramt nachfragen

  • klaus
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    WARUM immer gleich Polizei, Gericht, Verfahren... redet bei einer Tasse Kaffee vernünftig miteinander.

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