Ich habe ein Fahrzeug verkauft und der käufer wollte es abmelden!! laut Strassenverkehrsamt ist das Auto immer noch zu gelassen !! Der Käufer ist telefonisch nicht erreichbar!! Was kann man tun ???
2008-06-06T00:19:22Z
Kaufvertrag ist vorhanden
Anonym2008-06-05T23:16:09Z
Beste Antwort
Hast du den Kaufvertrag? Wenn ja, dann gehe zu deiner zuständigen Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) und dort kannst du den Brief aufbieten lassen mit einer Eidesstattlichen Versicherung. Das bedeutet, dass die Gültigkeit des Briefes in Frage gestellt wird. Und das Fahrzeug dann entsprechend bei einer Verkehrskontrolle angehalten wird und entsiegelt wird. Dann ist das Auto abgemeldet. Kostenfaktor ist zwischen 80 und 150 Euro. Den Kaufvertrag brauchst du dafür aber. Wenn du keinen hast, dann kannst du nichts machen. Parallel bitte mit der Versicherung auseinander setzten und die Versicherung kündigen. Die Versicherung schickt dann der Zulassungstelle eine sogenannte 29c Anzeige. Somit ist das Fahrzeug nicht mehr versichert und geht in die Polizeiliche Fahndung, da es ja noch zugelassen ist. Und wird bei Auffinden auch entsiegelt. Bei der Versicherung kostet dich das nichts. Du musst aber trotzdem auch zur Zulassungsstelle. Ansonsten wirst du dann für fahren mit nicht bestehendem Versicherungsschutz haftbar gemacht.
Auf die Zulassungsstelle gehen, Kaufvertrag mitnehmen, wenn es noch nicht umgemeldet wurde, dann kümmern die sich darum(zumindestens bei uns). Dann noch der Versicherung den Kaufvertrag zukommen lassen. Der nächste Gang ist der Weg zur Polizei und eine Anzeige machen, denn ein Käufer ist verpflichtet innerhalb einer bestimmten Zeit das Fahrzeug ab.- bzw. umzumelden. Und da die Zulassungsstelle das Fahrzeug zwangsabegemedet hat, fährt er ohne Versicherunsschutz und ohne Steuer.
Ich denke das dir das nicht noch mal passiert, denn man weià doch das man ein Fahrzeug nicht angemeldet verkauft, dafür gibt es doch die Rote Nummer(bzw Kurzkennzeichen)
Ich mache es immer so, wenn der Käufer keine Rote Nr. möchte sondern gleich ummelden, bekommt er von mir die Schilder und die Papiere(natürlich habe ich vorher das Geld bekommen) wenn er es dann umgemeldet hat, kann er den Wagen abholen. So bin ich mir 100% sicher das er umgemeldet ist, und ich damit keine Probleme mehr habe.
Und wenn der Wagen abgemeldet da steht, ist das dann auch nicht mehr mein Problem, denn er gehöhrt mir ja nicht mehr.
also: bezüglich der Versicherungsprozente hast Du nichts zu befürchten. Und auch sonst ist das nicht so schlimm wie Du denkst.
Du musst der Zulassungsstelle und der Versicherung über den Verkauf Meldung machen. Dann kümmern die sich darum, dass der Käufer das Auto abmeldet. Oder es wird zwangsweise stillgelegt und zur Fahndung ausgeschrieben. Wenn der Käufer greifbar ist, werden sie auch Steuern und Versicherung ab dem Verkaufszeitpunkt bei ihm eintreiben.
Wenn er nicht greifbar ist (Ausland), haftest Du bis zur Stilllegung noch für die KFZ-Steuer. Früher war das 1 Jahr, heute geht das innerhalb von 1-2 Monaten.
Wenn er es nicht abmeldet, dann machs du. Nimm den Kaufvertrag und geh damit zum StraÃenverkehrsamt. Erkläre denen die Sachlage. Im Normallfall melden die das Auto auf den Käufer vorläufig um und schreiben ihn an, er soll das Auto innerhalb einer Frist anmelden. Wenn er das nicht tut, wird das Auto zur Fahndung ausgeschrieben. Sobald es entdeckt wird, wird es zwangsweise stillgelegt, bis es korrekt angemeldet wird.
Das Problem ist, solange das Auto auf deinen Namen läuft, haftest du für jeden Strafzettel und jeden Unfall.
na, das wirst Du doch wohl schriftlich haben, und die Adresse liegt ja wohl auch vor. Hoffe, Du hast Dir den Perso zeigen lassen. Alles andere ist blauäugig. Also gehst Du mit dem Wisch zum Versicherungsbüro und zur Zulassungsstelle und erklärst alles.