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Fahrzeug angemeldet verkauft ?
Ich habe ein Fahrzeug verkauft und der käufer wollte es abmelden!! laut Strassenverkehrsamt ist das Auto immer noch zu gelassen !! Der Käufer ist telefonisch nicht erreichbar!! Was kann man tun ???
Kaufvertrag ist vorhanden
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hast du den Kaufvertrag? Wenn ja, dann gehe zu deiner zuständigen Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) und dort kannst du den Brief aufbieten lassen mit einer Eidesstattlichen Versicherung. Das bedeutet, dass die Gültigkeit des Briefes in Frage gestellt wird. Und das Fahrzeug dann entsprechend bei einer Verkehrskontrolle angehalten wird und entsiegelt wird. Dann ist das Auto abgemeldet. Kostenfaktor ist zwischen 80 und 150 Euro. Den Kaufvertrag brauchst du dafür aber. Wenn du keinen hast, dann kannst du nichts machen. Parallel bitte mit der Versicherung auseinander setzten und die Versicherung kündigen. Die Versicherung schickt dann der Zulassungstelle eine sogenannte 29c Anzeige. Somit ist das Fahrzeug nicht mehr versichert und geht in die Polizeiliche Fahndung, da es ja noch zugelassen ist. Und wird bei Auffinden auch entsiegelt. Bei der Versicherung kostet dich das nichts. Du musst aber trotzdem auch zur Zulassungsstelle. Ansonsten wirst du dann für fahren mit nicht bestehendem Versicherungsschutz haftbar gemacht.
Wünsche dir ganz viel Glück. Dine
Quelle(n): Mein Mann hat Jahrelang beim Straßenverkehrsamt gearbeitet. - PiznelkeLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wurde im Kaufvertrag eine Frist zum Abmelden vereinbart? Wenn ja kanns Dir egal sein denn dann bist Du aus der Nummer raus. Wenn nein sofort die Versicherung benachrichtigen, die Zulassungsstelle, notfalls die Polizei.
Gruà Piznelke
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
nachdem der Verkauf vollzogen würde bist du aus dieser Sache raus. Da gelten heute andere Spielregeln als noch vor ein paar Jahren. Vorausgesetzt das du deine Vers. über den Verkauf deines KFZ informierst.
- RobLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Rechtslage sieht so aus, dass nach dem abschlieÃen eines Kaufvetrages (mit Datum, Uhrzeit, genauem Km-Stand) der Verkäufer aus dem Schneider ist. Der Käufer MUSS bis dahin seine Versicherung über den Fahrzeugkauf informiert haben. Das Auto ist somit nach der Ãbergabe über den Käufer versichert.
Siehe auch
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
na, das wirst Du doch wohl schriftlich haben, und die Adresse liegt ja wohl auch vor. Hoffe, Du hast Dir den Perso zeigen lassen. Alles andere ist blauäugig.
Also gehst Du mit dem Wisch zum Versicherungsbüro und zur Zulassungsstelle und erklärst alles.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich hoffe du hast dir den Perso zeigen lassen und nen Kaufvertrag gemacht,wo auch drin steht das der Käufer das Auto am nächsten Tag umzumelden hat!!Hast du das und er hat die Zeit verstreichen lassen,gehe zum Anwalt!!Kostet dich nichts muà der Käufer bezahlen!!!!!Ãberleg mal der macht irgendeinen mist mit dem Auto dann wirds Teuer für dich,wenn du keinen Kaufvertrag gemacht hast!!Aber dann kann ich dazu nur sagen:Schön Blöd!!!Niemals das Auto angemeldet verkaufen egal an wen Du verkaufst!!Dein Lehrgeld hast nun gezahlt,also lerne draus!!!!!
Nachtrag:Solltest du KEINEN Kaufvertrag haben dann heut noch zur Polizei,die sache schildern und die helfen dann weiter!!!!!
- RaikLv 7vor 1 Jahrzehnt
also: bezüglich der Versicherungsprozente hast Du nichts zu befürchten. Und auch sonst ist das nicht so schlimm wie Du denkst.
Du musst der Zulassungsstelle und der Versicherung über den Verkauf Meldung machen. Dann kümmern die sich darum, dass der Käufer das Auto abmeldet. Oder es wird zwangsweise stillgelegt und zur Fahndung ausgeschrieben. Wenn der Käufer greifbar ist, werden sie auch Steuern und Versicherung ab dem Verkaufszeitpunkt bei ihm eintreiben.
Wenn er nicht greifbar ist (Ausland), haftest Du bis zur Stilllegung noch für die KFZ-Steuer. Früher war das 1 Jahr, heute geht das innerhalb von 1-2 Monaten.
- kuchenmacherLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn er es nicht abmeldet, dann machs du. Nimm den Kaufvertrag und geh damit zum StraÃenverkehrsamt. Erkläre denen die Sachlage. Im Normallfall melden die das Auto auf den Käufer vorläufig um und schreiben ihn an, er soll das Auto innerhalb einer Frist anmelden. Wenn er das nicht tut, wird das Auto zur Fahndung ausgeschrieben. Sobald es entdeckt wird, wird es zwangsweise stillgelegt, bis es korrekt angemeldet wird.
Das Problem ist, solange das Auto auf deinen Namen läuft, haftest du für jeden Strafzettel und jeden Unfall.
Quelle(n): Ein Bekannter hat das so gemacht. Es war gerade noch rechtzeitig. In der Nacht hat der Käufer das Auto zu schrott gefahren. - Paul ELv 7vor 1 Jahrzehnt
Beten! Wenn er einen Unfall baut ist Dein Rabatt dahin!
Nachtrag: Vor Jahren hatte ich das gleiche Problem, der Käufer meines Bikes versprach hoch und heilig, das Krad umzumelden, sobald am nächsten Werktag die Zulassungsstelle geöffnet hat. Nach einer Woche war diesbezüglich nichts passiert, sodaà ich selbst mit der Adresse des Käufers die Zulassungsstelle aufsuchte, dort sagte man mir, man könne nichts für mich tun und wenn der Käufer irgendwelchen Mist bauen würde, ginge das auf meine Kappe! Die gleiche Antwort bekam ich von meiner KFZ-Versicherung - erst nach Einschaltung eines Anwalts kam ich aus der Nummer unbeschadet heraus.
Inzwischen hat sich die Gesetzeslage gottlob geändert!
- k lLv 5vor 1 Jahrzehnt
Auf die Zulassungsstelle gehen, Kaufvertrag mitnehmen, wenn es noch nicht umgemeldet wurde, dann kümmern die sich darum(zumindestens bei uns).
Dann noch der Versicherung den Kaufvertrag zukommen lassen.
Der nächste Gang ist der Weg zur Polizei und eine Anzeige machen, denn ein Käufer ist verpflichtet innerhalb einer bestimmten Zeit das Fahrzeug ab.- bzw. umzumelden.
Und da die Zulassungsstelle das Fahrzeug zwangsabegemedet hat, fährt er ohne Versicherunsschutz und ohne Steuer.
Ich denke das dir das nicht noch mal passiert, denn man weià doch das man ein Fahrzeug nicht angemeldet verkauft, dafür gibt es doch die Rote Nummer(bzw Kurzkennzeichen)
Ich mache es immer so, wenn der Käufer keine Rote Nr. möchte sondern gleich ummelden, bekommt er von mir die Schilder und die Papiere(natürlich habe ich vorher das Geld bekommen) wenn er es dann umgemeldet hat, kann er den Wagen abholen. So bin ich mir 100% sicher das er umgemeldet ist, und ich damit keine Probleme mehr habe.
Und wenn der Wagen abgemeldet da steht, ist das dann auch nicht mehr mein Problem, denn er gehöhrt mir ja nicht mehr.