Wo landet meine Tochter, wenn mir etwas passiert?

Hallo! Ich bin offiziell alleinerziehend. Meine Tochter ist jetzt 6 Jahre alt. Der Vater hat keinen Kontakt zu ihr. Das ging auseinander, als ich noch schwanger war und ich musste mir die Vaterschaft einklagen.

Sie hat immer (von Geburt an mindestens ein Mal die Woche) Zeit bei meinen Eltern verbracht.

Seit knapp 3 Jahren bin ich mit einem wundervollen Mann zusammen. Sie hat schon nach kurzer Zeit gefragt, ob sie ihn Papa nennen darf. Er hat begeistert ja gesagt. Seitdem komm ich da kaum noch zwischen ;-)

Wenn ich jetzt sterben sollte - wo landet dann mein Kind? Im Waisenhaus? Bei ihrem leiblichen Vater? Bei meinen Eltern?

Paten hat sie keine. Ich habe nichts schriftlich geregelt. Das will ich allerdings ändern. Wir wollen natürlich, daß im Falle eines Falles die Maus bei ihrem Papa bleiben kann. Was muss ich dafür tun? "Muss" er sie dafür adoptieren? Kann er das, wenn wir unverheiratet sind?

Fragen über Fragen... Danke schon im Voraus für die Hilfe!

2008-05-19T08:57:00Z

@onemissing: Sorry. Das ist so geschmacklos, daß ich es gemeldet habe. Kann ich nur den Kopf schütteln...

kiki-G2008-05-19T08:06:35Z

Beste Antwort

das kannst du notarisch festlegen! auch eine adoption ist möglich, allerdings kann es sein das beim leiblichen vater nachgefragt wird.......und wenn der spirenzien macht- na ja!
nur weil ihr heiratet bedeutet es nicht, das er automatisch dein kind bekommt wenn dir etwas passiert. ABER, wenn du notarisch hinterlegst das du ihm dein sorgerecht überträgst, solltest du nicht in der lage sein es auszuführen- sollte nichts schiefgehen ( aber wenn jemand anders ansprüche an dem kind geltend macht wenn du nicht mehr da ist - z.b. der leibl. vater ) also mach dich bei einem familienanwalt schlau oder setz dich mit dem jugendamt in verbindung- die klären dich sicherlich auf!

lamumba19642008-05-19T09:11:11Z

Hallo
Ein riesenlob an dich !!!!!!!
Du bist wirklich sehr verantwortungsvoll es sollten sich viel mehr Leute solche Gedanken machen und an ihre Kinder denken .
ich finde das superklasse !!
lg
lamumba1964

lennny2008-05-19T09:00:16Z

in deinem fall relevant ist vorallem §1682 BGB. darin ist geregelt, dass ein kind, wenn es wie in deinem fall mit einem elternteil und dessen neuen ehegatten oder lebenspartner über längere zeit zusammen gelebt hat, im fall einer gefährdung des kinswohls durch herausnahme aus dem bezugssystem durch den vater (welcher dann allein sorgeberechtigt ist) auf amtswegen oder antrag des ehegatten/lebenspartners durch das familiengericht den aufenthalt beim ehegatten/partner angeordnet bekommt.

(sorry, wegen des holprigen ausdrucks, komme gerade aus der fh und hab nen leeren kopf)

ganz konkret zu deinem fall: der vater hätte die alleinige elterliche sorge, erkennt das familiengericht allerdings eine gefährdung des kinswohls, für den fall, das der vater das kind zu sich nimmt, so kann es anordnen, dass das kind bei deinem partner bleibt.
da dein kind keinen kontakt zum vater hatte wäre es dem gesunden menschenverstand nach definitiv kinswohlgefährdend das kind aus dem gewohnten umfeld zu reißen. es würde also zu keinen größeren problemen kommen. dein wille (ob im testament oder sonstwie) ist relativ unentscheidend. das kindswohl wird umso mehr bedacht, was in diesem falle wohl in deinem interesse ist.

hier der paragraph: http://dejure.org/gesetze/BGB/1682.html (auch vorstehende paragraphen könnten für dich interessant sein. bücher zu familienrecht finden sich in jeder gut sortierten bibliothek.)

Anonym2008-05-19T08:39:45Z

Ja.. er muss das Sorgerecht beantragen bzw. adoptieren. Ich glaube (bin mir aber nciht sicher), dass ihr dafür nicht unbedingt heiraten müsst.. kann aber sein..
musst du dich bei einem Anwalt informieren.. Kostet meist eh nichts, wenn man nur mal so anfragt... vl. kann dir da das internet auch weiterhelfen..

Poppy_I.2008-05-19T08:25:28Z

Im Falle des Todes kümmert sich das Vormundschaftsgericht um diese Frage. Die Richter prüfen immer, was die leiblichen Eltern (hier die Mutter) gewollt hätten.

Schreibe ein Testament, auch wenn Du nichts zu vererben hast. Schreibe da hinein, welche Verfügung Du im Falle Deines Todes hast, am Besten mit Begründug, damit es nachvollziehbar ist. Dieses Testament zu Deinen Papieren legen.

Ein Testament sollte am Besten handschriftlich verfasst sein und Datum und Unterschrift haben.

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