Bitte um Hilfe für eine Rechtsangelegenheit?

Vor kurzem haben wir Starkstrom beantragt, der Elektriker hat uns einen Angebot gemacht für seine Arbeit.Nach eingen Tagen kommt die Rechnung. Der Elektriker hat seine Arbeitsaufwand auf der Rechnung mehr in Zeit dargestellt,als er tatsächlich gearbeitet hat.also er war bei uns 45 Minuten(Zeit festgehalten)es steht aber in der Rechnung 1,25 Stunden?Auf meine Frage,wieso es mehr ist, sagt er,es sind die Anfahrtkosten.und er war 1 stunden hier. mir ist diese 15 Euro nicht so wichtig, ich wissen möchte ,ob das wahr ist,dass es im Aurbeitsaufwand auch die Fahrtkosten gerechtnet werden?Sein Betrieb ist fast neben uns,also er kann keine Fahrtrkosten für mich rechnen oder?Außerdem stand es nicht auf dem Angebot?Ist das normal?
Vielen Dank

2008-05-14T04:49:17Z

Weil wenn ich ihn bezahle, wird er dann weiter so machen mit den Kunden,das möchte ihn klar machen,dass er nicht nachtrtäglich Geld für irgendwelche Dienste braucht.

Workaholik2008-05-14T04:20:40Z

Beste Antwort

Du schreibst, dass die Differenz zwischen Angebot und Rechnung 15 € beträgt?

Und dies für eine halbe Stunde mehr?

Dann zahl und sei glücklich über so einen niedrigen Stundensatz - denn das macht 30 €/Stunde.

Vollkommen angemessen.
Dies hättest du bei anderen für 45min auch gezahlt.

Merce20102008-05-14T04:36:23Z

ich würde beanstanden, das angebot ist bindend, es hätten weitere posten vorab mitgeteilt werden müssen.er kann auch nur die tasächliche arbeitszeit berechnen, es sei denn es steht im vertrag -jede angefangene halbe stunde oder volle stunde muss bezahlt werden.ferner hat er die rechnungsstellung genaustens zu detalieren,d.h. arbeitszeit ist arbeitszeit--fahrweg ist fahrweg, der ja im angebot nicht enthalten war.

pandora48772008-05-14T04:31:50Z

Es ist vollkommen legal das ein handwerker eine pauschale anfahrt bereschnet unabhängig davon wie weit diese ist. diese darf er aber nur einmalig bereschnet werden egal wie oft er gekommen ist.normal muss dioese aber extr deklariert sein auf der reschnung und nich einfach in den stlohn eingearbeitet werden

tlwko98b162008-05-14T04:31:41Z

Wenn Anfahrtskosten anfallen und dies in den AGB der Firma steht, müssen sie auch gesondert auf der Rechnung erscheinen, dan hätten sie auch auf dem Kostenvoranschlag sein müssen, denn du bist ja sicherlich nicht in der Zwischenzeit umgezogen. Wenn die Differenz aber wirklcih nur 15 € beträgt, hast du einen der eher günstigen Anbieter erwischt und solltest es einfach vergessen. wenn du dich dagegen wehrst und das geht nur über einen Anwalt, kostet dich der Spass mehr als nur 15 €...

Herr Enwald2008-05-14T04:22:42Z

Ein schriftliches Angebot / Kostenvoranschlag muß alle entstehenden Kosten enthalten (evtl. excl. der Mwst) Wenn er für die Anfahrt einen Pauschalbertrag verlangt, hätte er das aufführen müßen.

Weitere Antworten anzeigen (4)