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lilo
Lv 4
lilo fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Bitte um Hilfe für eine Rechtsangelegenheit?

Vor kurzem haben wir Starkstrom beantragt, der Elektriker hat uns einen Angebot gemacht für seine Arbeit.Nach eingen Tagen kommt die Rechnung. Der Elektriker hat seine Arbeitsaufwand auf der Rechnung mehr in Zeit dargestellt,als er tatsächlich gearbeitet hat.also er war bei uns 45 Minuten(Zeit festgehalten)es steht aber in der Rechnung 1,25 Stunden?Auf meine Frage,wieso es mehr ist, sagt er,es sind die Anfahrtkosten.und er war 1 stunden hier. mir ist diese 15 Euro nicht so wichtig, ich wissen möchte ,ob das wahr ist,dass es im Aurbeitsaufwand auch die Fahrtkosten gerechtnet werden?Sein Betrieb ist fast neben uns,also er kann keine Fahrtrkosten für mich rechnen oder?Außerdem stand es nicht auf dem Angebot?Ist das normal?

Vielen Dank

Update:

Weil wenn ich ihn bezahle, wird er dann weiter so machen mit den Kunden,das möchte ihn klar machen,dass er nicht nachtrtäglich Geld für irgendwelche Dienste braucht.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du schreibst, dass die Differenz zwischen Angebot und Rechnung 15 € beträgt?

    Und dies für eine halbe Stunde mehr?

    Dann zahl und sei glücklich über so einen niedrigen Stundensatz - denn das macht 30 €/Stunde.

    Vollkommen angemessen.

    Dies hättest du bei anderen für 45min auch gezahlt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein, das würde ich beanstanden. erstmal darf die rechnung nicht mehr als 30 % vom angebot abweichen. fahrtkosten müssen im angebot enthalten sein.

    ruf da am besten mal an und klär das mit der elektrofirma - die wissen das ja selbst am besten und zeigen sich oft noch kompromissbereit, wenn du evtl mit dem anwalt drohst oder sagst, du hast das prüfen lassen...

    probiers auf jeden fall erstmal auf die freundliche tour, das funzt meistens und ihr habt am wenigsten ärger.

    sollte das nicht hinhauen, würde ich zu ner rechtsberatung gehen (wenn ich vll nen rechtsschutz habt, sonst kann das ganze teurer werden, als wenn ihr die rechnung einfach zahlt). oder wende dich mal an den verbraucherschutz.

    viel glück...

    Quelle(n): eigene handwerksfirma zu hause :D
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein schriftliches Angebot / Kostenvoranschlag muß alle entstehenden Kosten enthalten (evtl. excl. der Mwst) Wenn er für die Anfahrt einen Pauschalbertrag verlangt, hätte er das aufführen müßen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich würde beanstanden, das angebot ist bindend, es hätten weitere posten vorab mitgeteilt werden müssen.er kann auch nur die tasächliche arbeitszeit berechnen, es sei denn es steht im vertrag -jede angefangene halbe stunde oder volle stunde muss bezahlt werden.ferner hat er die rechnungsstellung genaustens zu detalieren,d.h. arbeitszeit ist arbeitszeit--fahrweg ist fahrweg, der ja im angebot nicht enthalten war.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist vollkommen legal das ein handwerker eine pauschale anfahrt bereschnet unabhängig davon wie weit diese ist. diese darf er aber nur einmalig bereschnet werden egal wie oft er gekommen ist.normal muss dioese aber extr deklariert sein auf der reschnung und nich einfach in den stlohn eingearbeitet werden

    Quelle(n): berufserfahrung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dürfen darf er ...

    Gehe doch einfach mal zu ihm rüber

    und frage ihn, warum er Euch Anfahrtkosten in Rechnung stellt.

    Vielleicht macht seine Frau die Buchführung

    und hat die Anschrift versehentlich nicht bedacht.

    Wenn Euch die 15 € nicht so wichtig sind,

    ist Friede bestimmt der bessere Weg.

    Für ihn ist es ja auch eine schlechte Werbung,

    wenn er so kleinlich ist.

    Ich finde es toll,

    dass Ihr Euch Gedanken macht,

    bevor Ihr auf die Barrikaden geht.

    Alles Gute

    und weiterhin schönes Wetter !!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn das Angebot all inklusive ausgeschrieben ist, darf er keine Fahrtkosten extra verlangen.

    Ist aber nur die Arbeit und das Material im Angebot, dann darf er zusätzlich Fahrtkosten mit aufrechnen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Anfahrtskosten anfallen und dies in den AGB der Firma steht, müssen sie auch gesondert auf der Rechnung erscheinen, dan hätten sie auch auf dem Kostenvoranschlag sein müssen, denn du bist ja sicherlich nicht in der Zwischenzeit umgezogen. Wenn die Differenz aber wirklcih nur 15 € beträgt, hast du einen der eher günstigen Anbieter erwischt und solltest es einfach vergessen. wenn du dich dagegen wehrst und das geht nur über einen Anwalt, kostet dich der Spass mehr als nur 15 €...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe mal gehört bei manchen Hndwerkern wird nur für das Werkzeug auspacken 30€verlangt.

    Du musst nur Anfahrt und Arbeitszeit bezahlen.

    Leider musst du auch zahlen, wenn er sich während der Arbeit die Nase putzt.

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