beim zweiten Mal beim Klauen erwischt?

Hallo
meine Freundin nervt mich schon seit Wochen mit ihren Problemen. aber jetzt kann ich ihr nicht mehr weiterhelfen.

Also sie hat im Moment ziemlich große Probleme.. muss grade von zuhause ausziehen, Freund hat sie sitzengelassen.... usw
und jetzt hat sie vor kurzem im C&A was geklaut...
ich habe zwar nachgelesen, dass dies beim ersten mal nicht so schlimm sein kann, aber es war schon ihr zweites Mal (das erste mal wohl nicht bei C&A).
Beim ersten Mal, hat sie nur 50 Euro bezahlen müssen... Was kann dieses Mal passieren? Ich würde ihr gerne Mut zusprechen, aber ich weiß nicht, ob das gut ist... sie hat Klamotten im Wert von weniger als 80 Euro mitnehmen wollen, als sie vom Ladendetektiv erwischt wurde...
Ach ja, sie ist jetzt noch 19 und wird in zwei Wochen zwanzig... wird sie nach dem Jugendstrafrecht beschuldigt? und was ihr am meisten sorgen macht, kann der arbeitgeber das herausfinden?
danke im vorraus für die antworten

2008-05-06T02:53:54Z

beim ersten Mal, hat sie wirklich nur die 50 Euro Fangprämie zahlen müssen. Jetzt hat sie eine Einladung zu Polizei. Und danach kann es noch zur Gerichtsverhandlung kommen, oder?
Letztes Mal war sie nur bei der Polizei und dann kam nichts mehr...

Raik2008-05-05T08:50:39Z

Beste Antwort

die Frage ist, ob es beim ersten Mal überhaupt angezeigt wurde. Bei 50.- € hört es sich nicht so an. Damit ist sie juristisch Ersttäterin.

Entweder bekommt sie einen Strafbefehl gegen Geldstrafe, oder eine Gerichtsverhandlung. In dieser kann durchaus auch das Jugendstrafrecht angewandt werden, dann gibt es Sozialstunden statt Geldstrafe.

Sie sollte sich aber in jedem Fall schriftlich entschuldigen. U.a. damit kann ein findiger Anwalt ggf. eine Einstellung gegen eine Spende an eine soziale Einrichtung erreichen.

Der Arbeitgeber bekommt davon in der Regel gar nichts mit, hat auch damit nichts zu tun wenn sie nicht in einem sicherheitsrelevanten Bereich arbeitet. Im Führungszeugnis steht es auch erst ab 90 TS, also gemach. Aber sie sollte sich nicht noch einmal erwischen lassen.

kraeuselhirn2008-05-05T15:50:04Z

ich weiss ja nicht ob es beim ersten Mal ein Verfahren gegeben hat. Wenn ja ist sie eine Wiederholungstäterin. und dann wirds haarig.
Das ist auf jeden Fall kein Jugendstrafrecht (dumm gelaufen aber das bedeutet das Wort Volljährigkeit nun mal auch).
Der Arbeitgeber mag das merken wenn Sie urlaub nimmt. Neue Arbeitgeber können das per Führungszeugnis herausfinden.


Wenn ich ihr Chef wäre würde ich in der Tat eine Relevanz in Bezug zu ihrer Arbeit (egal was) sehen :

1.) Man kann ja kaum just wegen ihr anfangen Alles wegzuschliessen (wer weiss schon was sie antreibt zu klauen)
2.) Wer will schon jemand beschäftigen der dumm genug ist noch mal zu klauen obwohl er/sie erwischt wurde und sich dann zu allem Überfluss auch noch ein zweites Mal erwischen lässt

Ich kann Deiner Freundin nur empfehlen
a) mit diesem Sch.. aufzuhören
b) beliebig häufig zu Kreuze kriechen falls sie vor dem Richter steht (und dabei dran denken dass der sowas ständig hat und vermutich merkt wenns nicht ernst gemeint ist)

Sven M.2008-05-05T15:33:35Z

Also wer schon beim ersten mal nichts dazugelernt hat,
der sollte sich beim zweiten mal auch nicht über eine angemessene Strafe beschweren.
Das bedeutet auf jeden Fall schon mal einen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis. (au wie fein)
Und noch mal @ Franky.
Der Chef hat deshalb nicht im geringsten einen Grund sie deshalb aus der Firma zu Feuern, sie hat ja nicht in der eigenen Firma gestohlen.

Jan C2008-05-05T15:29:13Z

Beim ersten mal nur 50€ ? Dann war das die Fangpämie und es ist nie zu einer Verhandlung gekommen.

Jundenstrafrecht kann nur in Ausnahmefällen angewendet werden.

Aber ich glaube das wird mit einem Strafbefehl (Talers werden fällig) enden und vielleicht zusätzlich mit ein paar Sozialstunden.

Das gilt aber nicht als Vorstrafe und taucht normal nicht im Führungszeugnis auf.

Maeve Dragon2008-05-05T15:24:00Z

Der Arbeitgeber kann davon erfahren, wenn das Ganze vor Gericht kommt.
Sie muss dann ja frei nehmen wegen der Verhandlung und solche Gerichtsverhandlungen sind ja öffentlich.
Ob das nach Jugend oder Erwachsenen Strafrecht abgehandelt wird, bestimmt der Richter mit Hilfe eines Gutachters.
Der Anwalt kann einen dementsprechenden Antrag stellen.
Und einen guten Anwalt sollte sie sich auf jeden Fall nehmen.
Leute unter 21 Jahren, die große, private Probleme haben, kommen meistens mit einer Bewährungsstrafe davon, wenn sie Reue zeigen.
Aber noch mal sollte sie besser lassen!

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