Kann man dafür rechtlich belangt werden?

Vorab:Ich habe nicht vor, so etwas zu tun, aber mir schwirrt trotzdem diese Frage im Kopf herum:

Kann man dafür rechtlich belangt werden, wenn man in einem großen Supermarkt (beispielsweise Real) einen Einkaufswagen voller Lebensmittel aus der Tiefkühlabteilung einfach so im Laden stehen lassen würde?

Ich meine, in einem großen Supermarkt ist es oft sehr unübersichtlich für die Mitarbeiter, - der Einkaufswagen-Besitzer könnte ebenso gut einen Gang weiter sein, und gleich zurückkehren. Man würde sicherlich nicht sofort darauf angesprochen werden, - aber wie sieht es das Gesetz? Sachbeschädigung? Oder welches kriminelle Delikt liegt vor?

Dana da Arcon2008-04-22T05:45:11Z

Beste Antwort

Es ist eindeutig Sachbeschädigung. Nachweisen kann man es durch Hausdetektive, die beobachtet haben, oder durch Überwachungskameras.

Es ist natürlich erst Sachbeschädigung, wenn der Besitzer durch die Kasse ist, denn dann ist sicher dass er es nicht mitnehmen wollte. Und selbst dann ist es noch fraglich, denn wenn die Ware noch nicht aufgetaut ist ist sie nicht beschädigt und kein Schaden entstanden. Und solange kann der Käufer ja noch zurückkommen und sie ins Regal räumen. Schaden ist also meiner Meinung nach erst entstanden, wenn der Wagenbesitzer durch die Kasse ist und die Ware aufgetaut ist.

Karla2008-04-20T12:33:35Z

ja klar das ist eine unerlaubte handlung
schadenersatzpflicht nach § 823
ausserdem hausfriedensbruch
bei kühlkost sachbeschädigung

🌸Lilliena2008-04-20T11:04:52Z

Wir leben in einem Überwachungsstaat! Da kann man nichts machen, ohne von einer Kamera aufgenommen zu werden.

Anonym2008-04-20T10:52:52Z

wenn du nachweisen kannst wer es war dann kann er bestraft werden aber es gibt so gut wie keine Chance es raus zu bekommen wer das war

Anonym2008-04-20T10:50:33Z

Die Frage ist die Beweismöglichkeit.
Prinzipiell müsstest du bezahlen, aber wie kann man so etwas zu jemanden zuordnen.

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