Kann man dafür rechtlich belangt werden?
Vorab:Ich habe nicht vor, so etwas zu tun, aber mir schwirrt trotzdem diese Frage im Kopf herum:
Kann man dafür rechtlich belangt werden, wenn man in einem großen Supermarkt (beispielsweise Real) einen Einkaufswagen voller Lebensmittel aus der Tiefkühlabteilung einfach so im Laden stehen lassen würde?
Ich meine, in einem großen Supermarkt ist es oft sehr unübersichtlich für die Mitarbeiter, - der Einkaufswagen-Besitzer könnte ebenso gut einen Gang weiter sein, und gleich zurückkehren. Man würde sicherlich nicht sofort darauf angesprochen werden, - aber wie sieht es das Gesetz? Sachbeschädigung? Oder welches kriminelle Delikt liegt vor?