frage zur auschlagungdes Erbe?

mein Vater starb vor einer woche.ich muß das Erbe ausschlagen weil er 20.000 Euro schulden hat und ich mit meinem kleinem Sohn nur Hartz 4 bekomme.wenn ich das Erbe annehmen würde könnte ich den Mietvertrag meines Vaters übernehmen.Meine Frage ist gibt es eine Möglichkeit auch die Wohnung zu übernehmen und nur auf alle möbel und alles andere was sich in der Wohnung befindet zu verzichten?ich hab mit meinem kind eine ganz kleine wohnung in sein zimmer passt nichtmal ein tisch wo er hausarbeiten machen kann.eine Badewanne haben wir auch nicht.Die Hausverwaltung sagt das ich auch einen neuen Mietvertrag machen könnte,aber ich stehe in der Schufa und habe auch einen OB.Bitte nur ernste Antworten,es ist wirklich wichtig für uns.Dankeschön

Workaholik2008-04-08T17:13:40Z

Beste Antwort

Ein (privater) Mietvertrag kann doch nicht allen Ernstes in einem Erbe sein, oder?
Da sind doch schließlich auch Rechte Dritter berührt, über die dein Vater keine Verfügungsgewalt besaß.

Wenn ihr meint, aus dem Mobilar die 20.000 € Schulden tilgen zu können - vielleicht sind ja auch noch ein paar Wertsachen dabei - dann tretet das Erbe an.

Nur wegen eines in Aussicht gestellten Mietvertrages: Nein.

Und wegen deiner zu kleinen Wohnung: Geh zur ARGE und lasse dir eine größere zuteilen, in der du und dein Kind euch "normal" bewegen und leben könnt.
Da die ARGE die Warmmiete übernimmt spielen auch Schufa-Eintrag und EV keine Rolle.

Nachtrag: Entschuldige bitte. Ich war jetzt ganz schön gefühllos und nur von der Sache getrieben...
Mein aufrichtiges Beileid noch an dieser Stelle.

Raik2008-04-09T01:32:40Z

ich sehe es wie die Vorredner: der Mietvertrag gehört wohl kaum zum Erbe. Du solltest Dich mit dem Vermieter einigen.

Das Inventar wirst Du weitgehend wohl auch bekommen können, wenn Du das Erbe ausschlägst. Bis auf die ganz wertvollen Sachen würde alles eh nur weggeschmissen - und verschenken ist billiger als entsorgen.

Denke daran, dass Du das Erbe auch für Deinen Sohn noch einmal separat ausschlagen musst. Sonst erbt er, wenn Du ausschlägst. Und nicht die Frist verpassen.

Poppy_I.2008-04-08T17:27:32Z

Auch mein Beileid.

Die Antworten hier sind schon gut. Erwähnenswert ist es noch, dass Du schon einige Dinge aus der Wohnung behalten darfst, auch wenn Du das Erbe ausschlägst.

Dann wird nämlich ein Nachlaßverwalter eingesetzt, der die wertvollen Ding verkauft, um die Schuld abzutragen. Er gibt Dir aber die Möglichkeit, die privaten, nicht verkäuflichen Dinge abzuholen, und das ist mehr als man meint.

gaunerslive2008-04-08T17:26:46Z

solltest die frage mit nem Rechtsanwalt besprechen geh auf Amtsgericht hol dir mit deinem hartz IV Bescheid eine Prozesskosten bzw Beratungs Hilfe die steht dir kostenlos zu

Anonym2008-04-08T17:16:47Z

ich würde da die finger weg lasen

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