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frage zur auschlagungdes Erbe?

mein Vater starb vor einer woche.ich muß das Erbe ausschlagen weil er 20.000 Euro schulden hat und ich mit meinem kleinem Sohn nur Hartz 4 bekomme.wenn ich das Erbe annehmen würde könnte ich den Mietvertrag meines Vaters übernehmen.Meine Frage ist gibt es eine Möglichkeit auch die Wohnung zu übernehmen und nur auf alle möbel und alles andere was sich in der Wohnung befindet zu verzichten?ich hab mit meinem kind eine ganz kleine wohnung in sein zimmer passt nichtmal ein tisch wo er hausarbeiten machen kann.eine Badewanne haben wir auch nicht.Die Hausverwaltung sagt das ich auch einen neuen Mietvertrag machen könnte,aber ich stehe in der Schufa und habe auch einen OB.Bitte nur ernste Antworten,es ist wirklich wichtig für uns.Dankeschön

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ein (privater) Mietvertrag kann doch nicht allen Ernstes in einem Erbe sein, oder?

    Da sind doch schließlich auch Rechte Dritter berührt, über die dein Vater keine Verfügungsgewalt besaß.

    Wenn ihr meint, aus dem Mobilar die 20.000 € Schulden tilgen zu können - vielleicht sind ja auch noch ein paar Wertsachen dabei - dann tretet das Erbe an.

    Nur wegen eines in Aussicht gestellten Mietvertrages: Nein.

    Und wegen deiner zu kleinen Wohnung: Geh zur ARGE und lasse dir eine größere zuteilen, in der du und dein Kind euch "normal" bewegen und leben könnt.

    Da die ARGE die Warmmiete übernimmt spielen auch Schufa-Eintrag und EV keine Rolle.

    Nachtrag: Entschuldige bitte. Ich war jetzt ganz schön gefühllos und nur von der Sache getrieben...

    Mein aufrichtiges Beileid noch an dieser Stelle.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch mein Beileid.

    Die Antworten hier sind schon gut. Erwähnenswert ist es noch, dass Du schon einige Dinge aus der Wohnung behalten darfst, auch wenn Du das Erbe ausschlägst.

    Dann wird nämlich ein Nachlaßverwalter eingesetzt, der die wertvollen Ding verkauft, um die Schuld abzutragen. Er gibt Dir aber die Möglichkeit, die privaten, nicht verkäuflichen Dinge abzuholen, und das ist mehr als man meint.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erst mal mein Beileid.

    Mein Papa ist auch vor kurzem gestorben und da gibt es so viel zu regeln...wünsche dir auf alle Fälle viel viel Kraft.

    Zu deiner Frage: Soweit ich informiert bin (inzwischen) kannst du das Erbe annehmen oder ausschlagen. Teilweise annehmen geht nicht. Falls da 20.000 € Schulden sind, in deiner Situation, lehne es ab.

    Einen Mietvertrag zu übernehmen, das kommt mir komisch vor. Schau dich mal um, vielleicht gibt es doch noch einige Wertsachen dort.

    Es wird eh noch dauern. Du wirst vom Amtsgericht angeschrieben werden und Fragebögen genauestens ausfüllen müssen. Dann wird ein Termin vereinbart, zu dem du bei Gericht erscheinen sollst. Bei uns ist das am 25. Aber teilweise annehmen...tut mir leid für dich.

    Alles Gute!

    Auch Nachtrag: Was deine Wohnung betrifft schließe ich mich workaholik voll an, versuche lieber das, ist 'ne gute Sache.

  • Lisa P
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Zum Erbe an sich, wurde oben schon alles geschrieben.

    Hier nur ein kleiner Tipp zum Ausschlagen:

    Jeder, der von Gesetzes wegen (also aufgrund von gesetzlicher Erbfolge) oder durch Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) zum Erben berufen ist, hat die Möglichkeit, die Erbschaft entweder anzunehmen oder auszuschlagen. Will er die Erbschaft nicht, muß er sie innerhalb einer Frist von 6 Wochen ausschlagen. Die 6-wöchige Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, indem der Erbe vom Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt hat. Das in aller Regel immer der Zeitpunkt, ab dem der Erbe weiß, dass er Erbe geworden ist.

    Und natürlich auch herzliches Beileid!

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  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ich sehe es wie die Vorredner: der Mietvertrag gehört wohl kaum zum Erbe. Du solltest Dich mit dem Vermieter einigen.

    Das Inventar wirst Du weitgehend wohl auch bekommen können, wenn Du das Erbe ausschlägst. Bis auf die ganz wertvollen Sachen würde alles eh nur weggeschmissen - und verschenken ist billiger als entsorgen.

    Denke daran, dass Du das Erbe auch für Deinen Sohn noch einmal separat ausschlagen musst. Sonst erbt er, wenn Du ausschlägst. Und nicht die Frist verpassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erst Mal:

    Herzliches Beileid.

    Und nun zur Sache:

    Es kommt auf die Hausverwaltung an.... Da du Hartz4 bekommst, kannst du der Hausverwaltung zB anbieten, dass die Miete direkt von der ARGE überwiesen wird. Oft vertrauen Vermieter da eher. Und nicht alle Vermieter interessiert die Schufa und ein OB in dem Fall. Sollte es sie das interessieren, dann wird es auch so sein, wenn du den Mietvertrag übernehmen würdest - da der dann mindestens geändert werden müsste.

    Ich drück dir die Daumen!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also ich kann mir auch nicht vorstellen das der Mietvertrag zum Erbe gehört. Du müsstest schon mit im Mietvertrag stehen.Ansonsten erlischt der Mietvertrag weil ja eine Vertragspartei leider verstorben ist. Falls es aus irgendwelchen Gründen nicht so sein sollte und Dein Vater Abmachungen hatte die den Mietvertrag zum Erbe gehören lassen (evtl. Genossenschaftsanteile?) kannst Du es leider auch nicht nutzen, den beim Erbe gilt alles oder nichts. Ist zwar hart und schade für Dich, aber man kann sich leider nicht nur die "Rosinen" rauspicken.

    Tut mir leid

  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine Mietwohnung ist kein Erbe.Du kannst sie übernehmen,nur das Inventar kannst Du nicht behalten,das gehört zum Erbe.

  • vor 1 Jahrzehnt

    solltest die frage mit nem Rechtsanwalt besprechen geh auf Amtsgericht hol dir mit deinem hartz IV Bescheid eine Prozesskosten bzw Beratungs Hilfe die steht dir kostenlos zu

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich würde da die finger weg lasen

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