Nach wievielen Jahren muss der Vermieter ein Badezimmer auf seine Kosten renovieren lassen?
Wenn ein Mieter über zehn Jahre eine Wohnung bewohnt, müssen Reparaturen/ Renovierungen stattfinden. Nach wievielen Jahren hat man einen Anspruch darauf, dass der Vermieter das Badezimmer renovieren lässt??
↓2008-04-07T05:44:39Z
Beste Antwort
Du hast keine Anspruch darauf, daß Dir Dein Vermieter das Bad renoviert. Der Vermieter muß nur das was kaputt ist reparieren lassen damit Du das Bad nutzen kannst. Wenn Dir das Bad so nicht mehr gefällt kannst Du den Vermieter fragen ob er es Dir vielleicht neu macht oder ob Du es auf eigene Kosten umbauen lassen darfst. Du mußt dabei aber beachten, daß Dein Vermieter von Dir bei Auszug verlangen kann, daß das Bad wieder in den Urzusand versetzt wird.
Solange alles gebrauchtüchtig ist, braucht er nix zu machen. Erst, wenn die Kloschüssel trielt, das Waschbecken auseinanderfält und du in der Wanne einbrichst. Allerdings muà ein so abgenutzter Zustand beim Mieterhöhungsverlangen berücksichtigt werden. Wenn ein Vermieter sein Eigentum so lange nicht renoviert, ist die Wohnung irgendwann unterstes Level und Vergleichswohnungen schwer zu finden. AuÃerdem könnte seine Versicherung Zicken bei Wasserschäden machen, da Eigentümer schnell ohne Versicherung dastehen, wenn sie ein Haus verkommen lassen. Rohrleitungen altern.
Solange alles in Ordnung ist hast Du keine Ansprüche. Kaputtene Sachen müssen repariert werden. Schönheitsreparaturen gehören jedoch nicht dazu. Selbst wenn der Vermieter eine Renovierung vornimmt, wäre das für Dich schlecht. Rechne mit 2 Monaten Bauarbeiten in der Wohnung, incl. keine Badebenutzung. Das ist einem Mieter nicht zu zumuten. Nebenbei Dein Vermieter müÃte ca 20 000 € einsetzen.
Wenn keine Fliesen oder Kacheln kaputt sind, wenn in der Badewanne, Dusche oder Waschbecken keine Risse oder Leckstellen vorhanden sind und falls die Toilette, die sich auch oft im Bad befindet keine Defekte hat, muà der Vermieter nichts machen. Falls ein Fenster fault, muà er es machen. Es bleibt dem Vermieter überlassen, ob er ein Bad auf neuesten Stand bringen will, wenn es keine Beanstandungen gibt.