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Nach wievielen Jahren muss der Vermieter ein Badezimmer auf seine Kosten renovieren lassen?
Wenn ein Mieter über zehn Jahre eine Wohnung bewohnt, müssen Reparaturen/ Renovierungen stattfinden. Nach wievielen Jahren hat man einen Anspruch darauf, dass der Vermieter das Badezimmer renovieren lässt??
11 Antworten
- ↓Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du hast keine Anspruch darauf, daß Dir Dein Vermieter das Bad renoviert. Der Vermieter muß nur das was kaputt ist reparieren lassen damit Du das Bad nutzen kannst. Wenn Dir das Bad so nicht mehr gefällt kannst Du den Vermieter fragen ob er es Dir vielleicht neu macht oder ob Du es auf eigene Kosten umbauen lassen darfst. Du mußt dabei aber beachten, daß Dein Vermieter von Dir bei Auszug verlangen kann, daß das Bad wieder in den Urzusand versetzt wird.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Vermieter ist nicht verpflichtet das Badezimmer oder sonstige Räume in deiner Wohnung zu Renovieren oder Sanieren. Dafür ist laut Mietvertrag der Mieter zuständig. Der hat die pflicht die räume je nach gesetzlage in regelmäÃigen Abständen zu renovieren.
Der Vermieter jedenfallst ist da keinen gesetzlichen auflagen Unterlegen. Er kann das machen wann und wie er es möchste. Der Sanierung kann jedoch vom Mieter wiedersprochen werden . aber das ist eine andere geschichte.
Du kannst aber höflich bei deinem Mieter anfragen ob er es macht. Denn es dient ja auch der Modernisierung und kann einer evtl. späteren Vermietung der Mietsache hilfreich sein.
Aber eines ist klar. macht es der Vermieter wird es sich in deiner Miete bemerkbar machen. denn solche arbeiten kann derVermieter auf den Mieter übertragen. (Modernisierungsgestz)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Solange alles gebrauchtüchtig ist, braucht er nix zu machen. Erst, wenn die Kloschüssel trielt, das Waschbecken auseinanderfält und du in der Wanne einbrichst. Allerdings muà ein so abgenutzter Zustand beim Mieterhöhungsverlangen berücksichtigt werden. Wenn ein Vermieter sein Eigentum so lange nicht renoviert, ist die Wohnung irgendwann unterstes Level und Vergleichswohnungen schwer zu finden.
AuÃerdem könnte seine Versicherung Zicken bei Wasserschäden machen, da Eigentümer schnell ohne Versicherung dastehen, wenn sie ein Haus verkommen lassen. Rohrleitungen altern.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Solange alles in Ordnung ist hast Du keine Ansprüche. Kaputtene Sachen müssen repariert werden. Schönheitsreparaturen gehören jedoch nicht dazu.
Selbst wenn der Vermieter eine Renovierung vornimmt, wäre das für Dich schlecht. Rechne mit 2 Monaten Bauarbeiten in der Wohnung, incl. keine Badebenutzung. Das ist einem Mieter nicht zu zumuten. Nebenbei Dein Vermieter müÃte ca 20 000 € einsetzen.
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- ZimmerlindeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn keine Fliesen oder Kacheln kaputt sind, wenn in der Badewanne, Dusche oder Waschbecken keine Risse oder Leckstellen vorhanden sind und falls die Toilette, die sich auch oft im Bad befindet keine Defekte hat, muà der Vermieter nichts machen.
Falls ein Fenster fault, muà er es machen.
Es bleibt dem Vermieter überlassen, ob er ein Bad auf neuesten Stand bringen will, wenn es keine Beanstandungen gibt.
- GnurpelLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da wird nur renoviert wenn etwas kaputt ist. Auf seine Kosten wird das sowieso nicht renoviert.
- SchorschiLv 4vor 1 Jahrzehnt
Wenn die Fliesen von den Wänden fallen ,dann hast
Du ein Anspruch auf Erneuerung der abgefallenen
Fliesen,sonst gibt es da leider gar kein Anspruch.
Vielleicht solltest Du mal mit dem Vermieter reden?und
begründen wieso Du ein Neues willst.
Wir haben das kürzlich getan,und haben ein neues Bad
bekommen,natürlich mit mit viel Dreck in der Wohnung
und Eigenleistung!
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Der Vermieter muss nur die Funktionstüchtigkeit erhalten. Reno ist Sache des Mieters!
- Sonja BLv 6vor 1 Jahrzehnt
Also, ich habe mal gehört, daà man als Mieter nach 10 Jahren durchaus neue Sanitären Anlagen verlangen kann. Aber so genau weià ich das nicht.
Das kann man aber beim Mieterbund erfragen. Habe selber nochmal geforscht... siehe unten!!
Die normalen Renovierungen, wie z.B. malen oder tapezieren sind Mietersache und in der Regel nach 5 - 7 Jahren zu machen. Aber das steht meist im Mietvertrag.
Quelle(n): Hat der Mieter von Wohnraum die weitere Abnutzung der bei Anmietung der Wohnung bereits 20 Jahre alten Badewanne hinzunehmen, oder kann er insoweit Instandsetzungsansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen? Das Amtsgericht Coesfeld hat mit Urteil vom 11.02.2003 (Aktenzeichen 4 C 525/02) entschieden, dass der Zustand grundsätzlich hinzunehmen ist. Ein Mangel und damit eine Instandsetzungspflicht des Vermieters kommen erst dann in Betracht, wenn die Badewanne nach weiterem Verschleià nicht mehr benutzt werden kann. Nach § 536 BGB liegt ein Mangel erst dann vor, wenn es sich um eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache vom vertraglich vorausgesetzten Zustand handelt. Die Tauglichkeit zu dem von den Vertragsparteien konkret vorausgesetzten vertragsgemäÃen Gebrauch muss ganz aufgehoben oder gemindert sein, eine Modernisierungspflicht des Vermieters besteht grundsätzlich nicht. Im Ãbrigen bleiben solche Mängel auÃer Betracht, die nur zu einer unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäÃen Gebrauch führen. Werden die Mieträume als vertragsgemäà in abgenutztem Zustand übernommen, so kann selbst bei älteren Installationsgegenständen eine Modernisierung grundsätzlich nicht verlangt werden, es sei denn, es wird die Grenze zur Mangelhaftigkeit der Mietsache überschritten. - vor 1 Jahrzehnt
also bei mir steht das im Mietvertrag und da werden alle 6 jahre renovierungsarbeiten vorgenommen
am besten einfach mal fragen
gruÃ