Vor Rechnung ins Ausland flüchten?

Ich kriege die Tage eine Rechnung über 3500 € von meinem derzeitigen Arbeitgeber. Grund: Bin zum 1.Mal mit dem Firmenwagen gefahren & habe unwissend Benzin statt Diesel getankt (man hat es mir vorher nicht gesagt). Laut Chef ist falsch tanken grundsätzlich „grob fahrlässig“ und die ganzen Kosten trägt der Mitarbeiter. Ich möchte auf keinen Fall zahlen & plane schon seit langem auszuwandern (zu meinem Verlobten im Außer-EU-Land).

Ein Anwalt sagte, dass wenn ich in Deutschland nicht mehr gemeldet bin, kann mein Chef mir die Klage (falls er vor Gericht geht) nicht zustellen & die Klage würde dann erst ein mal "ruhen". Während die Klage ruht, warte ich die Verjährung von 3 Jahren ab (verjährt am 31.12.2011). Kann dann im Jahre 2012 wieder getrost nach Deutschland kommen, ohne dass irgendetwas passiert. Stimmt das so? Vorher wollte ich einen Widerspruch/ eine Stellungnahme zum falsch tanken an meinen Chef schreiben. Kann mir bei dem Plan etwas passieren? Wann "ruht" eine Klage?

·.♥.·♣╮ღ☆Emos ☆ღ ♣╮·.♥.·2008-03-22T11:30:45Z

Beste Antwort

Naja es ist grob Fahrlässig das du Benzin statt Diesel getankt hast.l Die Zeichen dafür sind doch überall.
Ein Diesel dreht maximal bis 5000 Umdrehungen ein Benziner bis 7000! Ein Benziner hört sich ganz anders an als ein Diesel und spätestens bei der Tankstelle müsstest du im inneren des Tankdeckels sehen das da Diesel reinkommt!
Wenn du Dt. Pass hast kannst du das machen aber ob es das richtige ist musst du deinen Gewissen fragen!

·.♥.·♣╮ღ☆Emos ☆ღ ♣╮·.♥.·

Anonym2008-03-24T13:04:52Z

Ruhig Blut , mein Freund !
Genau das ist mir auch mal passiert , der Schaden betrug einige tausend CHF .
Da der Schaden aus Unachtsamkeit passierte und keine absichtliche Sachbeschädigung war , tritt die Firmenhaftpflicht ein , NICHT Deine . Du mußt NICHT zahlen .
Nur einen anderen Arbeitsplatz finden . Aber das ist hier in der Schweiz überhaupt kein Problem

[gelöscht]2008-03-23T02:59:48Z

Am besten fragst Du Deinen Anwalt!
(Wie oft muß man Dir das denn hier noch schreiben?!? - die Frage hast Du doch inhaltlich schon einmal gestellt!)

Im übrigen finde ich es mehr als zweifelhaft, daß Du Dich Deiner Verantwortung entziehen willst. Dein Chef und Deine ehemalige Firma bleiben also auf den Schaden von fast 4.000 Euro sitzen. Dann hoffen wir mal, daß das eine Firma ist, die sich das leisten kann.

Du hättest Deinen Anwalt mal lieber fragen sollen, ob Du zahlen mußt, nicht, ob Du Dich mit irgendwelchen Tricks aus der Sache raus manövrieren kannst!

Komme aber ruhig 2012 wieder. Dein Chef hat vielleicht einen Anwalt, der sich mit der Verjährung noch besser auskennt... - da gibt es nämlich IMHO auch ein paar nette Fallen! ;-)

Mein Rat war ja 2041, Du erinnerst Dich?!? ;-)

Nachtrag:

Wenn Du nicht schnell genug beim Auswandern bist, dann solltest Du Dich beim Anwalt auch mal erkundigen, ob deutsche Titel nicht in Brasilien vollstreckt werden können. Da kann man nämlich auch böse Überraschungen erleben.

Im übrigen kannst Du IMHO auch in Brasilien noch verklagt werden.

Schaue Dir zu alledem den folgenden Link an:

http://64.233.169.104/search?q=cache:LDcjUVU4ESAJ:www.brasilia.diplo.de/Vertretung/brasilia/de/04/Konsularischer__Service/down__durchsetzung__zivilR__Anspr_C3_BCche,property%3DDaten.pdf+zwangsvollstreckung+brasilien&hl=de&ct=clnk&cd=1

Falls Du nun meinst, in Brasilien wärst Du in Sicherheit: Vielleicht kann Dein Ex-Arbeitgeber dort über die deutsche Botschaft Deinen Wohnsitz in Brasilien ermitteln (immerhin dürftest Du Paßangelegenheiten etc. über die deutsche Vertretung regeln müssen), wer weiß das schon so genau?!? - Womit wir dann wieder bei 2041 wären. ;-)

Lies sicherheitshalber auch mal § 185 ZPO!
Vielleicht kann eine Klage öffentlich zugestellt werden - vor allem, wenn Du im Ausland bist?!?

Das von Dir angesprochene Ruhen des Verfahrens setzt übrigens nach § 251 ZPO einen Antrag beider Parteien voraus. Wenn Du da schon in Brasilien weilst, dann dürfte das Ruhen mangels Deines Antrages wohl nicht in Frage kommen.

Fazit: Es sieht IMHO schlecht für Dich aus!

Hans T2008-03-22T21:43:16Z

Ins Ausland flüchten muß nicht sein. In Deutschland sind die Gesetze für Arbeitgeber sehr ungünstig.

Das LAG Rheinland-Pfalz (Az. 7 Sa 631/03) entschied: Zwei Drittel der Kosten gehen zulasten des Arbeitnehmers. Den Rest muss der Arbeitgeber als Betriebsrisiko tragen.


Der AG darf erst nach gerichtlichem Urteil Lohn abziehen, muß aber Pfändungsgrenzen beachten.

Arbeitsgerichtsverfahren in der 1. Instanz sind für AN generell kostenlos (s. g. Güteverhandlung ohne Rechtsanwaltzwang).

Soviel zur rechtlichen Lage.
Die moralische Situation zu bewerten dürfte überflüssig sein.

leuchtfalter2008-03-22T21:10:56Z

Dass der Chef sagt, es ist grob fahrlässig ist natürlich klar. Aber so ganz unschuldig ist der nicht, er hätte mal drauf hinweisen können, was das Auto braucht. Außerdem ist er der Unternehmer und das Betanken eines Firmenwagens gehört zu den üblichen Dingen die in seiner Glitsche zu machen sind, also ist es sein Risiko. Mindestens sollte es möglich sein, den Schaden zu halbieren, dass jeder einen Teil trägt. Darauf würde ich mich außergerichtlich mit dem einigen, oder wie schon bei einer früheren Antwort von mir auf 1000 Euros einigen. Anderenfalls muß er wissen, dass er Ärger hat mit Verhandlung und das Risiko hat, evtl. gar nichts zu bekommen.

Eine kleine Beteiligung an dem Schaden, also ehrlich, wäre auch nicht so ganz verkehrt, weil bischen baselig angestellt hast dich da schon.

Es geht also unterm Strich um etwas weniger als die 3500 und da würde ich ernsthaft überlegen, ob es nicht Sinn macht das zu tragen, ggf. auch mit Abstottern über einen Zeitraum, damit nicht gleich das Geld futsch ist und du Zeit hast die Sache zu begleichen. Da geht er garantiert drauf ein, bevor er gar nichts kriegt - und du hast einen sauberen Abschluss dieser Sache und musst keine Angst haben, wenn du mal wieder zurück kommst, dass dann gleich die Privatinsolvenz winkt.

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