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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Vor Rechnung ins Ausland flüchten?

Ich kriege die Tage eine Rechnung über 3500 € von meinem derzeitigen Arbeitgeber. Grund: Bin zum 1.Mal mit dem Firmenwagen gefahren & habe unwissend Benzin statt Diesel getankt (man hat es mir vorher nicht gesagt). Laut Chef ist falsch tanken grundsätzlich „grob fahrlässig“ und die ganzen Kosten trägt der Mitarbeiter. Ich möchte auf keinen Fall zahlen & plane schon seit langem auszuwandern (zu meinem Verlobten im Außer-EU-Land).

Ein Anwalt sagte, dass wenn ich in Deutschland nicht mehr gemeldet bin, kann mein Chef mir die Klage (falls er vor Gericht geht) nicht zustellen & die Klage würde dann erst ein mal "ruhen". Während die Klage ruht, warte ich die Verjährung von 3 Jahren ab (verjährt am 31.12.2011). Kann dann im Jahre 2012 wieder getrost nach Deutschland kommen, ohne dass irgendetwas passiert. Stimmt das so? Vorher wollte ich einen Widerspruch/ eine Stellungnahme zum falsch tanken an meinen Chef schreiben. Kann mir bei dem Plan etwas passieren? Wann "ruht" eine Klage?

17 Antworten

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  • Beste Antwort

    Naja es ist grob Fahrlässig das du Benzin statt Diesel getankt hast.l Die Zeichen dafür sind doch überall.

    Ein Diesel dreht maximal bis 5000 Umdrehungen ein Benziner bis 7000! Ein Benziner hört sich ganz anders an als ein Diesel und spätestens bei der Tankstelle müsstest du im inneren des Tankdeckels sehen das da Diesel reinkommt!

    Wenn du Dt. Pass hast kannst du das machen aber ob es das richtige ist musst du deinen Gewissen fragen!

    ·.♥.·♣╮ღ☆Emos ☆ღ ♣╮·.♥.·

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wegen 3.500 € so ein Aufwand? Obwohl du eine Job hast?

    Du vergleichst Äpfel mit Birnen...

    Wahrscheinlich lässt sich die Reparatur sogar über die Firmenhaftpflicht abwickeln.

    Lass das mal überprüfen. Im Zweifelsfall frag bei deiner Privat-Haftpflich nach.

    Und wenn alle Stricke reissen: Vereinbare ein Ratenzahlung mit deinem Chef.

    Viel Erfolg.

  • vor 1 Jahrzehnt

    War denn keine Beschriftung im Deckel der Tank Öffnung?

    Nur mal angenommen du gehst ins Ausland und dein Freund macht in einem Jahr Schluss mit dir, willst du dann solange irgendwo unter einer Brücke leben bis die 3 Jahre um sind?

    Sprich noch mal mit deinem Chef, vielleicht kann man es noch anders regeln.

    http://widerspruch-und-klage.de/thread.php?threadi...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dürfen Minderjährige denn einfach alleine auswandern? Leider ist mir dein Alter nicht bekannt, aber auf Grund wie du mit der Situation umgehst, gehe ich davon aus, dass du so ca. 12/13 bist?

    Ich würde mich ersteinmal informieren, ob eine Auswanderung für eine so junge Person einfach so möglich ist, außerdem Frage ich mich wo du angestellt bist, denn das musste ja noch unter Jugendschutz fallen. Vielleicht helfen Mama und Papa ja auch, einfach mal Fragen. Vielleicht machste ne kleine bunte Zeichnung....

    1. Mit Eltern sprechen.

    2. Mit Chef sprechen.

    3. Anwalt sprechen.

    4. Einsicht zeigen, entschuldigen.

    5. Entschädigungsangebot machen

    6.. tausend andere Möglichkeiten

    Da fällt mir echt nichts zu ein.

    Gruß

    h0micus.

    Stell dir mal vor du hast ein Unternehmen und einer deiner Mitarbeiter fügt einem deiner Fahrzeuge schaden zu. Was würdest du machen? Es aus eigener Tasche zahlen? Haste dich vielleicht mal deinem Chef erklärt, dich entschudigt, zusätzliche Arbeitszeit angeboten?

    Willst du Deutschland nicht lieber sauber verlassen, damit du auch in ein sauberes Deutschland zurückkommst, wenn du deinen Problemen immer aus dem Weg gehst, wird es bald keine Länder mehr geben, wohin du auswandern kannst.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Dass der Chef sagt, es ist grob fahrlässig ist natürlich klar. Aber so ganz unschuldig ist der nicht, er hätte mal drauf hinweisen können, was das Auto braucht. Außerdem ist er der Unternehmer und das Betanken eines Firmenwagens gehört zu den üblichen Dingen die in seiner Glitsche zu machen sind, also ist es sein Risiko. Mindestens sollte es möglich sein, den Schaden zu halbieren, dass jeder einen Teil trägt. Darauf würde ich mich außergerichtlich mit dem einigen, oder wie schon bei einer früheren Antwort von mir auf 1000 Euros einigen. Anderenfalls muß er wissen, dass er Ärger hat mit Verhandlung und das Risiko hat, evtl. gar nichts zu bekommen.

    Eine kleine Beteiligung an dem Schaden, also ehrlich, wäre auch nicht so ganz verkehrt, weil bischen baselig angestellt hast dich da schon.

    Es geht also unterm Strich um etwas weniger als die 3500 und da würde ich ernsthaft überlegen, ob es nicht Sinn macht das zu tragen, ggf. auch mit Abstottern über einen Zeitraum, damit nicht gleich das Geld futsch ist und du Zeit hast die Sache zu begleichen. Da geht er garantiert drauf ein, bevor er gar nichts kriegt - und du hast einen sauberen Abschluss dieser Sache und musst keine Angst haben, wenn du mal wieder zurück kommst, dass dann gleich die Privatinsolvenz winkt.

  • S
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Was für ein Rechtsanwalt.

    Wer Schaden anrichtet, muß dafür auch gerade stehen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Entschuldige bitte, aber ganz unschuldig bist du an der Situation auch nicht. Bevor ich mit einem fremden Wagen fahre und den auch noch betanke, frage ich doch vorher nach, was da rein kommt.

    Vielleicht solltest du dich lieber mal mit deinem Chef zusammen setzen und mit ihm reden, bevor man gleich abhaut. Kopf in Sand stecken bringt nämlich nichts, wenn man Fehler macht, sollte man auch dazu stehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ruhig Blut , mein Freund !

    Genau das ist mir auch mal passiert , der Schaden betrug einige tausend CHF .

    Da der Schaden aus Unachtsamkeit passierte und keine absichtliche Sachbeschädigung war , tritt die Firmenhaftpflicht ein , NICHT Deine . Du mußt NICHT zahlen .

    Nur einen anderen Arbeitsplatz finden . Aber das ist hier in der Schweiz überhaupt kein Problem

  • vor 1 Jahrzehnt

    Am besten fragst Du Deinen Anwalt!

    (Wie oft muß man Dir das denn hier noch schreiben?!? - die Frage hast Du doch inhaltlich schon einmal gestellt!)

    Im übrigen finde ich es mehr als zweifelhaft, daß Du Dich Deiner Verantwortung entziehen willst. Dein Chef und Deine ehemalige Firma bleiben also auf den Schaden von fast 4.000 Euro sitzen. Dann hoffen wir mal, daß das eine Firma ist, die sich das leisten kann.

    Du hättest Deinen Anwalt mal lieber fragen sollen, ob Du zahlen mußt, nicht, ob Du Dich mit irgendwelchen Tricks aus der Sache raus manövrieren kannst!

    Komme aber ruhig 2012 wieder. Dein Chef hat vielleicht einen Anwalt, der sich mit der Verjährung noch besser auskennt... - da gibt es nämlich IMHO auch ein paar nette Fallen! ;-)

    Mein Rat war ja 2041, Du erinnerst Dich?!? ;-)

    Nachtrag:

    Wenn Du nicht schnell genug beim Auswandern bist, dann solltest Du Dich beim Anwalt auch mal erkundigen, ob deutsche Titel nicht in Brasilien vollstreckt werden können. Da kann man nämlich auch böse Überraschungen erleben.

    Im übrigen kannst Du IMHO auch in Brasilien noch verklagt werden.

    Schaue Dir zu alledem den folgenden Link an:

    http://64.233.169.104/search?q=cache:LDcjUVU4ESAJ:...

    Falls Du nun meinst, in Brasilien wärst Du in Sicherheit: Vielleicht kann Dein Ex-Arbeitgeber dort über die deutsche Botschaft Deinen Wohnsitz in Brasilien ermitteln (immerhin dürftest Du Paßangelegenheiten etc. über die deutsche Vertretung regeln müssen), wer weiß das schon so genau?!? - Womit wir dann wieder bei 2041 wären. ;-)

    Lies sicherheitshalber auch mal § 185 ZPO!

    Vielleicht kann eine Klage öffentlich zugestellt werden - vor allem, wenn Du im Ausland bist?!?

    Das von Dir angesprochene Ruhen des Verfahrens setzt übrigens nach § 251 ZPO einen Antrag beider Parteien voraus. Wenn Du da schon in Brasilien weilst, dann dürfte das Ruhen mangels Deines Antrages wohl nicht in Frage kommen.

    Fazit: Es sieht IMHO schlecht für Dich aus!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ins Ausland flüchten muß nicht sein. In Deutschland sind die Gesetze für Arbeitgeber sehr ungünstig.

    Das LAG Rheinland-Pfalz (Az. 7 Sa 631/03) entschied: Zwei Drittel der Kosten gehen zulasten des Arbeitnehmers. Den Rest muss der Arbeitgeber als Betriebsrisiko tragen.

    Der AG darf erst nach gerichtlichem Urteil Lohn abziehen, muß aber Pfändungsgrenzen beachten.

    Arbeitsgerichtsverfahren in der 1. Instanz sind für AN generell kostenlos (s. g. Güteverhandlung ohne Rechtsanwaltzwang).

    Soviel zur rechtlichen Lage.

    Die moralische Situation zu bewerten dürfte überflüssig sein.

    Quelle(n): Arbeitsgesetzbuch, selbst Arbeitgeber, LAG Rheinland-Pfalz (Az. 7 Sa 631/03)
  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Chef hat die Möglichkeit, auch in deiner Abwesenheit einen Schuldtitel zu erwirken, der gilt dann 30 Jahre plus jährlich 5% Zinsen....kann teuer werden.

    Du darfst dann auch im Ausland nicht deinen Paß verlängern, wenn er abläuft oder dort nicht unangenehm auffallen, sonst kommst du schneller nach Deutschland zurück, als dir lieb ist.

    Deutschland hat jetzt einen internationalen Vertrag unterzeichnet in dem es möglich ist Vergehen durch ausländische Behörden uneingeschränkt Verfolgen zu lassen oder aber im Ausland begeangene Straftaten, daß diese in Deutschland uneingeschränkt geahndet werden.

    Deutschland hat mit ziemlich vielen Ländern Auslieferungsabkommen unterzeichnet auch ist eine Strafverfolgung dort immer möglich im Zuge von Amtshilfe, auch die Zustellung von Zahlungsaufforderungen, diese werden dir dan als Willkommensgeschenk vom Zoll bei der erneuten Einreise ausgehändigt.

    Es gibt nur wenige Länder in denen eine Verfolgung der Behörden nicht möglich ist (Nigeria, Ghana, Argetinien) alle anderen Länder sind bemüht den deutschen Behörden behilflich zu sein, erwarten sie ja weiterhin eventuelle Gelder aus deutschen Entwicklungshilfefonds oder eine Verbesserung der Verträge mit Deutschland.

    Dein Chef hat aber auch die Möglichkeit seine Forderung in eine behördliche Forderung umwandeln zu lassen, dann tritt der Staat erst einmal für dich ein und bezahlt die Forderung und als Gegenleistung hast du dann eine Verjährungsfreie Forderung am Hals die sich jährlich mit 5% verzinst. Übersteigt die Forderung 5000 € wird der Staat die Eintreibung im Ausland anordnen.

    Viel Glück bei deiner Flucht....ach ja, im Ausland kann sich das negativ auf einen Einbürgerungsversuch auswirken...im schlimmsten Fall riskierst du eine Abschiebung nach Deutschland und ein lebenslanges Einreiseverbot in die betreffende Nation. In den USA und diversen Asiatischen Ländern kannst du ach vor Ort mehrjährige Haftstrafen dafür bekommen oder es tritt Sippenhaftung ein, daß deine im Ausland lebende Familie mit zur Verantwortung gezogen wird die Schuld zu begleichen, in einigen afrikanischen Staaten gibt es für solche Vergehen sogar die Todesstrafe (Kenia, Togo, Niger)!

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