Muss ich den aktuellen TÜV Bericht nun immer im Auto mit führen oder nicht?
Der Typ vom PIT Stop, wo ich gestern TÜV hab machen lassen sagte das, mein Freund behauptete heute morgen vehement, das würde nicht stimmen. Was ist nun richtig?
2008-03-05T00:30:41Z
Witzig! In jeder Antwort steht was komplett anderes. Habe ich auch noch nie erlebt. Ich bin übrigens auch der Meinung, dass es seit einigen Jahren Pflicht ist, den Bericht dabei zu haben!
Zed Yago2008-03-05T01:13:40Z
Beste Antwort
"Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat. Das gilt auch für die AU."
Das sagt der TÜV Süd selber dazu, nämlich hier: http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/hauptuntersuchung_und_abgasuntersuchung/1_vorab_informieren
Der TÜV Rheinland sagt: Aufbewahrung des Untersuchungsberichtes Der Fahrzeughalter muss den HU - Untersuchungsbericht mindestens 2 Jahre aufbewahren. Deshalb empfiehlt es sich, den Untersuchungsbericht im Fahrzeug mitzuführen. Diese Empfehlung (was keine Vorschrift ist!) gibt er hier: http://www.tuv.com/de/was_der_gesetzgeber_vorschreibt.html
Bei näherer Überlegung wäre es ja auch "Kappes", denn wenn ich die Zettel im Auto haben müsste, bräuchte ich keine Plaketten mehr.
"Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat. Das gilt auch für die AU." (!!!)
Es gibt im Netz widersprüchliche Aussagen, aber ich glaube dem TÃV. Die sollten das ja wohl wissen.
hallo laut StVZO steht (AU: §47 (4) und §47a/6 müssen tüf und asu prüfberichte mitgeführt werden bei dem asu bericht ist das schon lange pflicht und beim tüf bericht erst seit einigen jahren