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Muss ich den aktuellen TÜV Bericht nun immer im Auto mit führen oder nicht?

Der Typ vom PIT Stop, wo ich gestern TÜV hab machen lassen sagte das, mein Freund behauptete heute morgen vehement, das würde nicht stimmen. Was ist nun richtig?

Update:

Witzig! In jeder Antwort steht was komplett anderes. Habe ich auch noch nie erlebt. Ich bin übrigens auch der Meinung, dass es seit einigen Jahren Pflicht ist, den Bericht dabei zu haben!

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    "Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat. Das gilt auch für die AU."

    Das sagt der TÜV Süd selber dazu, nämlich hier:

    http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/hauptunters...

    Der TÜV Rheinland sagt:

    Aufbewahrung des Untersuchungsberichtes

    Der Fahrzeughalter muss den HU - Untersuchungsbericht mindestens 2 Jahre aufbewahren. Deshalb empfiehlt es sich, den Untersuchungsbericht im Fahrzeug mitzuführen.

    Diese Empfehlung (was keine Vorschrift ist!) gibt er hier:

    http://www.tuv.com/de/was_der_gesetzgeber_vorschre...

    Bei näherer Überlegung wäre es ja auch "Kappes", denn wenn ich die Zettel im Auto haben müsste, bräuchte ich keine Plaketten mehr.

    LG

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ohne wenn und aber must du ihn mitführen. Es steht auch auf dem Prüfbericht drauf.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Offiziell ist der Bericht, speziell das Ergebnis der Abgasuntersuchung, im Fahrzeug mitzuführen. Gefragt hat mich noch niemand danach.

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo

    laut StVZO steht (AU: §47 (4) und §47a/6 müssen tüf und asu prüfberichte mitgeführt werden

    bei dem asu bericht ist das schon lange pflicht und beim tüf bericht erst seit einigen jahren

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst den TÜV Bericht mitführen, wenn du Mängel am Auto hast, die noch behoben werden müssen, bevor du TÜV bekommst. Wenn du den TÜV-stempel hast, kannst den Bericht zuhause lassen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zunächst reicht der Stempel in den Fahrzeugpapieren. Bei Zweifel ob das nicht gefälscht ist, kannst Du es ja nachbringen. Ich habe eine Kopie immer im Auto, das Original zu Hause

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    "Der Halter muss den Untersuchungsbericht der HU mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht bei jeder Fahrt dabei hat. Das gilt auch für die AU." (!!!)

    Es gibt im Netz widersprüchliche Aussagen, aber ich glaube dem TÜV. Die sollten das ja wohl wissen.

    http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/hauptunters...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das hab ich noch nie gehört,aber Pitstop sagt mir alles.

    Wenn du deinen Tüvstempel hast brauchst du keinen Tüvbericht im Auto mit zu führen.

    Quelle(n): Meine KFZ-Werkstatt mit Tüv
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