Kann mir bitte jemand helfen?

Hallo, ich bin mir bei der Bürokratensprache vom Arbeitsamt bzw. Agentur für Arbeit oft unsicher was die genau meinen und hoffe ihr könnt mir helfen :
Es geht um eine Ersatzbescheinigung (da Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht rausrückt ) die ich für das Amt ausfüllen muß -
mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir die letzten beiden Monate die ich dort noch beschäftigt war die Löhne nicht gezahlt , sind also noch offen
(Anwalt habe ich natürlich schon eingeschaltet und Klage läuft schon )

Nun die Frage wo trage ich das ein ?
entweder in :
Punkt 7.
Ich erhebe noch Ansprüche gegen einen ehemaligen Arbeitgeber für Zeiten nach meinem Ausscheiden ... ja/ nein

oder aber in :

Punkt 8.
Haben Sie im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses Leistungen von einem Arbeitgeber erhalten oder zu beanspruchen ? ....ja/nein

Könnt Ihr mir bitte helfen ?

2008-02-21T01:42:33Z

Auf den ersten Blick dachte ich das kommt zu Punkt 7 . aber dann habe ich es mir nochmal genau durchgelesen und da hat mich die Wortwahl " für Zeiten nach! meinem Ausscheiden" verwirrt . also ich bin mir echt unsicher bei solchen sachen.

2008-02-21T01:55:10Z

Hm,meine Sachbearbeiterin hat mir den Wisch ja gestern gegeben und war sich selbst nicht sicher .
Erst meinte sie 7 dann doch 8 dann wieder 7.
Also wie mir schien versteht sie das selbst nicht so richtig oder sie hatte zuviel andere Sachen im Kopf.Deshalb frage ich ja hier nochmal.

2008-02-27T00:44:06Z

Vielen Dank für alle Eure Antworten.
Ich habe mich entschieden es bei Punkt 7 hinzuschreiben und habe einen Vermerk dazu gemacht , das ich einfach nicht wußte wo ich das hinschreiben soll.
Ich hoffe sie akzeptieren das so , hauptsache es steht drauf , denn das ich es erwähnen muß sagte mir die Sachberarbeiterin ja, sie wußte halt nur nicht wo.
Da ich ja noch nicht weiß was wirklich richtig war gebe ich die beste Antwort zur Abstimmung frei.
Aber vielen Dank nochmal , habt mir trotzdem schon sehr geholfen.

Anonym2008-02-21T01:54:09Z

Beste Antwort

Ruf doch einfach mal beim Amt an und Frage nach. Denn wenn Du das falsch machst, geht das alles wieder von vorne los.

Wuschel2008-02-21T14:37:35Z

...also, ich bin der Meinung, Punkt 7 nicht, wie schon von anderen erwähnt, klingt nach Abfindung o.ä..
Punkt 8 klingt eher logisch.
Kreuze bei 8 einfach ja an und erläutere das genauer.
Ich denke mal, die vom Arbeitsamt können das dann schon richtig einordnen.

Anonym2008-02-21T02:02:06Z

bei unklarheiten lassen sie die fragen offen und wenden sich vertrauensvoll an die zuständige agentur für arbeit. denen kannst du es erläutern und jene wissen, was angekreuzt werden soll. meines erachtens, käme beides in frage... :)

Anonym2008-02-21T01:51:41Z

Hallo, das musst Du unter Punkt 8 eintragen, da unter Punkt 7 wirklich Sachen nach der Beschäftigung gelten, wie z.B. Abfindung

Anonym2008-02-21T01:47:43Z

Ich würde es in Punkt 8 einordnen, ich glaube Punkt 7 könnte vielleicht was mit Urlaubsgeld zu tun haben.
Aber du kannst ja auch mal beim Arbeitsamt anrufen, die helfen dir bestimmt auch.
Liebe Grüße

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