Kann mir bitte jemand helfen?
Hallo, ich bin mir bei der Bürokratensprache vom Arbeitsamt bzw. Agentur für Arbeit oft unsicher was die genau meinen und hoffe ihr könnt mir helfen :
Es geht um eine Ersatzbescheinigung (da Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht rausrückt ) die ich für das Amt ausfüllen muß -
mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir die letzten beiden Monate die ich dort noch beschäftigt war die Löhne nicht gezahlt , sind also noch offen
(Anwalt habe ich natürlich schon eingeschaltet und Klage läuft schon )
Nun die Frage wo trage ich das ein ?
entweder in :
Punkt 7.
Ich erhebe noch Ansprüche gegen einen ehemaligen Arbeitgeber für Zeiten nach meinem Ausscheiden ... ja/ nein
oder aber in :
Punkt 8.
Haben Sie im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses Leistungen von einem Arbeitgeber erhalten oder zu beanspruchen ? ....ja/nein
Könnt Ihr mir bitte helfen ?
Auf den ersten Blick dachte ich das kommt zu Punkt 7 . aber dann habe ich es mir nochmal genau durchgelesen und da hat mich die Wortwahl " für Zeiten nach! meinem Ausscheiden" verwirrt . also ich bin mir echt unsicher bei solchen sachen.
Hm,meine Sachbearbeiterin hat mir den Wisch ja gestern gegeben und war sich selbst nicht sicher .
Erst meinte sie 7 dann doch 8 dann wieder 7.
Also wie mir schien versteht sie das selbst nicht so richtig oder sie hatte zuviel andere Sachen im Kopf.Deshalb frage ich ja hier nochmal.
Vielen Dank für alle Eure Antworten.
Ich habe mich entschieden es bei Punkt 7 hinzuschreiben und habe einen Vermerk dazu gemacht , das ich einfach nicht wußte wo ich das hinschreiben soll.
Ich hoffe sie akzeptieren das so , hauptsache es steht drauf , denn das ich es erwähnen muß sagte mir die Sachberarbeiterin ja, sie wußte halt nur nicht wo.
Da ich ja noch nicht weiß was wirklich richtig war gebe ich die beste Antwort zur Abstimmung frei.
Aber vielen Dank nochmal , habt mir trotzdem schon sehr geholfen.