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Kann mir bitte jemand helfen?

Hallo, ich bin mir bei der Bürokratensprache vom Arbeitsamt bzw. Agentur für Arbeit oft unsicher was die genau meinen und hoffe ihr könnt mir helfen :

Es geht um eine Ersatzbescheinigung (da Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht rausrückt ) die ich für das Amt ausfüllen muß -

mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir die letzten beiden Monate die ich dort noch beschäftigt war die Löhne nicht gezahlt , sind also noch offen

(Anwalt habe ich natürlich schon eingeschaltet und Klage läuft schon )

Nun die Frage wo trage ich das ein ?

entweder in :

Punkt 7.

Ich erhebe noch Ansprüche gegen einen ehemaligen Arbeitgeber für Zeiten nach meinem Ausscheiden ... ja/ nein

oder aber in :

Punkt 8.

Haben Sie im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeits-/Beschäftigungsverhältnisses Leistungen von einem Arbeitgeber erhalten oder zu beanspruchen ? ....ja/nein

Könnt Ihr mir bitte helfen ?

Update:

Auf den ersten Blick dachte ich das kommt zu Punkt 7 . aber dann habe ich es mir nochmal genau durchgelesen und da hat mich die Wortwahl " für Zeiten nach! meinem Ausscheiden" verwirrt . also ich bin mir echt unsicher bei solchen sachen.

Update 2:

Hm,meine Sachbearbeiterin hat mir den Wisch ja gestern gegeben und war sich selbst nicht sicher .

Erst meinte sie 7 dann doch 8 dann wieder 7.

Also wie mir schien versteht sie das selbst nicht so richtig oder sie hatte zuviel andere Sachen im Kopf.Deshalb frage ich ja hier nochmal.

Update 3:

Vielen Dank für alle Eure Antworten.

Ich habe mich entschieden es bei Punkt 7 hinzuschreiben und habe einen Vermerk dazu gemacht , das ich einfach nicht wußte wo ich das hinschreiben soll.

Ich hoffe sie akzeptieren das so , hauptsache es steht drauf , denn das ich es erwähnen muß sagte mir die Sachberarbeiterin ja, sie wußte halt nur nicht wo.

Da ich ja noch nicht weiß was wirklich richtig war gebe ich die beste Antwort zur Abstimmung frei.

Aber vielen Dank nochmal , habt mir trotzdem schon sehr geholfen.

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ruf doch einfach mal beim Amt an und Frage nach. Denn wenn Du das falsch machst, geht das alles wieder von vorne los.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde sagen weder/noch, den Punkt 7 bezieht sich auf Zeiten nach dem Ausscheiden, ist ja nciht, das geld steht Dir ja aus den Zeiten vor Ausscheiden zu

    Punkt 8 bezieht sich auf Zahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung, damit sind z-B. Abfindungen gemeint, ist aber auch nicht.

    Ich würde beides ankreuzen und am ende bei den Bemerkungen gesondert erwähnen, dass die Gehälter für zwei Monate noch ausstehen und wahrscheinlich eingeklagt werden!

    Quelle(n): Fülle immer die Arbeitsbescheinigungen für Mandanten aus und kenne diese blöden Fragen
  • vor 1 Jahrzehnt

    ...also, ich bin der Meinung, Punkt 7 nicht, wie schon von anderen erwähnt, klingt nach Abfindung o.ä..

    Punkt 8 klingt eher logisch.

    Kreuze bei 8 einfach ja an und erläutere das genauer.

    Ich denke mal, die vom Arbeitsamt können das dann schon richtig einordnen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo, das musst Du unter Punkt 8 eintragen, da unter Punkt 7 wirklich Sachen nach der Beschäftigung gelten, wie z.B. Abfindung

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  • vor 1 Jahrzehnt

    punkt 8 ...

    du beanspruchst noch Leistungen von deinem ehemaligen Arbeitgeber

    Du warst ja noch beschäftigt ,

    Bin zwar kein Beamtendeutschprofi aber so würde ich es verstehen .....

    im Megazweifel ruf doch einfach fix deinen Sachbearbeiter an

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde es in Punkt 8 einordnen, ich glaube Punkt 7 könnte vielleicht was mit Urlaubsgeld zu tun haben.

    Aber du kannst ja auch mal beim Arbeitsamt anrufen, die helfen dir bestimmt auch.

    Liebe Grüße

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    unter punkt 8. es geht um deinen lohn. dieser lohnanspruch ist vor der beendigung des arbeitsverhältnisses entstanden.

    punkt sieben meint z.b. eine abfindung.

    Quelle(n): meine meinung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Mach es wie mein Bruder,der wusste auch nicht was er wo eintragen sollte.

    Geh auf`s Arbeitsamt und sage ihnen das sie dir helfen sollen.

    Die Mitarbeiter dort sind verpflichtet zu helfen.

    Solltest du es falsch machen fängst du ja wieder von vorne an.

    Gruss W.A.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde es in Punkt 7 eintragen, denn:

    - Punkt 8 zielt eher auf Abfindungen u.ä. ab.

    - Deine Forderung steht nicht in Zusammenhang mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

    Hauptsache du erwähnst die offene Forderung überhaupt, dann kann man Dir nichts vorwerfen.

    Alles Gute, auf dass Du schnell wieder was findest!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    bei unklarheiten lassen sie die fragen offen und wenden sich vertrauensvoll an die zuständige agentur für arbeit. denen kannst du es erläutern und jene wissen, was angekreuzt werden soll. meines erachtens, käme beides in frage... :)

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