Ortskirchensteuer in Sachsen?
Wir sind vor einem halben Jahr nach Sachsen gezogen. Jetzt erhalten wir Post von "unserer" Kirchengemeinde (wo wir noch nie waren) die ein sog. Kirchgeld erhebt. Nach Rückfrage beim Pfarramt wäre dies in Sachsen so Sitte und es müsste gezahlt werden, der Betrag ist abhängig vom Einkommen. Wir zahlen doch aber schon Kirchensteuer?!
Hat diese Ortskirchensteuer eine rechtliche Grundlage? Wir kennen dies gar nicht.
Danke für eure Hilfe.