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Ortskirchensteuer in Sachsen?

Wir sind vor einem halben Jahr nach Sachsen gezogen. Jetzt erhalten wir Post von "unserer" Kirchengemeinde (wo wir noch nie waren) die ein sog. Kirchgeld erhebt. Nach Rückfrage beim Pfarramt wäre dies in Sachsen so Sitte und es müsste gezahlt werden, der Betrag ist abhängig vom Einkommen. Wir zahlen doch aber schon Kirchensteuer?!

Hat diese Ortskirchensteuer eine rechtliche Grundlage? Wir kennen dies gar nicht.

Danke für eure Hilfe.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Leider kann ich dir jetzt nicht genau sagen, wo es begründet ist, aber sie darf es verlangen. Und es ist hier wirklich üblich. Bis gerade eben dachte ich, dass das überall in Deutschland so ist.

    Das Geld das bei der Ortskirchensteuer gezahlt wird, darf nur für die örtliche Gemeindearbeit genutzt werden und darf die Ausgaben nicht übersteigen, es darf also kein Gewinn erwirtschaftet werden. Wenn es dir zu hoch erscheint kannst du zum Kirchenvorstand gehen, der dir dann offenlegen muss, wie sich der Betrag zusammensetzt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Früher war sie auch in Bereichen von Hessen üblich. Leider ist das rechtens. Verhandle mit der Gemeinde mit der Begründung, dass Du dann aus der Kirche austritts. Vielleicht gibt es dann eine Pauschale

  • vor 1 Jahrzehnt

    austreten und schon is' erledigt...

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