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Beste Antwort
Habe vor kurzem, da ich mich auch mit diesem Thema befaßt habe, folgenden Artikel auf der ADAC-Page entdeckt:
"Wer seinen Hund im Auto nicht sichert, begeht einen Verkehrsverstoß. Denn ein Autofahrer muss dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch Ladung beeinträchtigt wird. (StVO, § 23) Und Tiere gelten im verkehrsrechtlichen Sinne als Ladung. Verstöße werden mit 35 EURO Bußgeld geahndet, bei Gefährdung sogar mit 50 EURO und drei Punkten.
Hunde müssen also während der ganzen Fahrt gesichert sein - und das nicht nur, weil es so vorgeschrieben ist. Schon bei einem Aufprall mit 50 km/h kann im PKW das 30-fache des Eigengewichts auf einen Körper einwirken. Ein mittelgroßer Hund, der z.B. 20 Kilo wiegt, entwickelt bei einem Unfall die Durchschlagskraft von einer halben Tonne (ca. 600 kg)!! Da drohen schwerste Verletzungen für Hund und Herrchen.....Frauchen......"
Sandra A
Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, gilt der Hund im Sinne der Strassenverkehrsordnung als Ladung und muss in dem Sinne entsprechend gesichert werden.
Die Strassenverkehrsordnung gibt nicht vor, wie so eine Sicherung auszusehen hat.
Demnach ist es schwierig zu entscheiden, was eine entsprechende Sicherung ist.
Alle hier genannten Möglichkeiten haben ihre Vor- und Nachteile.
Eine Transportbox, bzw die Verwahrung des Hundes im Kofferraum ist nur dann möglich, wenn man einen Kombi besitzt. Hat man so was nicht, fällt diese Möglichkeit weg.
Ein Hund auf der Rückbank ist mit Sicherheit keine gesicherte Ladung, ich halte die Geschirre für äusserst fragwürdig.Bei einem Unfall kann sich der Hund schwere Verletzungen zuziehen, die dem Halter bestimmt nicht egal sind, da für ihn der Hund ein Lebewesen und eben keine Sache sind. Andere Rückhaltemöglichkeiten, wie Decken, Netze, etc, sind ebenso fraglich. Der Hund fliegt trotzdem und wenn noch jemand auf dem Rücksitz sitzt, hat der eben Pech oder wie?
Ich persönlich habe meinen Hund immer im FuÃraum des Beifahrers. Ich will nicht behaupten, dass ich damit den Hund gut gesichert habe, aber wenn ich alle Möglichkeiten durchspiele, so ist das die mir liebste.
bei einem Auffahrunfall oder wenn ich stark bremsen muss, wird der Hund Richtung Motorraum gedrückt, so dass er weder durch irgendwelche Scheiben fliegen, noch Insassen verletzen kann.
Der Auffahrunfall ist so mit die häufigste Unfallvariante, also mein Hund ist im GroÃteil aller Unfallvarianten keine Gefahr für mich, andere Insassen oder Unfallbeteiligte.
Schwierig wird es bei Unfällen, wo es zu Ãberschlägen kommt,denn dann könnte er tatsächlich durch den Innenraum fliegen.
Gut, bei allen Wahrscheinlichkeiten, war das die Situation, die zu vermeiden ich festens gewillt bin, also das Risiko gehe ich ein.
Erfahrungsgemäss kann ich sagen, dass ich nach sechs Jahren fahren mit Hund noch nie Strafe zahlen musste.
Ich kann auch sagen, dass mein Freund, dessen Hund mehrfalls vor Polizisten durchs Auto gesprungen ist, ein Münsterländer wohlgemerkt, kein kleiner Hund, auch noch nie nciht mal ermahnt wurde.
Das heisst natürlich nichts, aber ich würde hier mit diesen Erfahrungswerten nicht behaupten, dass es für Hunde eine Anschnallpflicht im herkömmlichen Sinne gibt.
Das wird in der StVO nirgendwo explizit erwähnt.
Sascha
Ob Pflicht oder nicht, denke bitte daran, was passieren kann, wenn Dein Hund unangeschnallt im Auto mitfährt und ein Autounfall passiert!? Das arme Tier wird (evt. tödlich) verletzt. Wenn der Hund auf der Rückbank ist, kann er auch den Beifahrer und Fahrer (tödlich) verletzen. Und das grosse Risiko will man eingehen, weil man sein Tier nicht anschnallt oder in dem Kofferraum eine Spezialbox oder spezielle Gittereinrichtung einbaut.
Spätestens jetzt solltest Du solche Gewissensbisse bekommen, dass es egal ist, was Pflicht oder optional ist und Du Dein Tier bei Autofahrten entsprechend sichern.
özlem
Wie schon mehrfach richtig gesagt wurde, gilt der Hund im verkehrsrechtlichen Sinne als "Ladung" und Ladung muss ordentlich gesichert werden!
HeiÃt: entweder Anschnallgurt/-geschirr, Transportbox oder Trenngitter zum Kofferraum und Hund hierdrin.
Abgesehen davon, dass Bussgelder auf die unzureichende Sicherung des Hundes stehen, gibt es noch einen anderen Grund dafür zu sorgen, den Hund zu sichern. Und zwar, wenn das Tier bei einem Autounfall dabei ist und eine weitere Person schädigt.
In einem Fall, der unserer Hundetrainerin persönlich bekannt ist, wurde ein Golden Retriever bei einem schweren Auffahrunfall durch die Windschutzscheibe geschleudert und verletzte einen Passanten schwer. Das Tier ist auf ihn geschleudert.
Die Versicherung hat hier NICHT gezahlt! Der Grund: das Tier wäre bei ordnungsmäÃiger Sicherung nicht durch die Windschutzscheibe geflogen und hätte den Passanten nicht verletzt. Fahrlässigkeit oder Sorgfaltspflicht verletzt - oder wie es ein Jurist sonst bezeichnen würde!
Der Mann einer Freundin war mit der gemeinsamen Bullterrierhündin (knappe 20kg) im Auto unterwegs. Er musste einmal kräftig bremsen und das Tier flog ihm in den Nacken. Das sowas unter anderen Umständen tödlich hätte sein können, muss ich ja nicht erwähnen.
Nicht nur zum Schutz des Tieres, sondern auch zum eigenen Schutz empfiehlt es sich, das Tier zu sichern. Egal auf welchem Weg.
Allerdings akzeptieren nicht alle Haftpflichtversicherungen jede Sicherungsart. Es gibt beispielsweise Versicherungen, die verlangen bei einem Autogeschirr das GS-Zeichen oder ein TÃV-Siegel. Im Fressnapf gibt es ein Geschirr mit diesem Zeichen. Es kostet in jeder GröÃe 50€. Hat so ein Y-förmiges Brustteil, welches auch das Tier schützt. Ich habe mir das angeschafft und unsere Hunde werden damit gesichert. Hab leider keinen Kombi.
Anonym
Ich kann diese Frage nicht beantworten, - aber ich bin froh hier in Thailand zu leben, wo Menschen noch auf den Ladeflächen von Pick-Up's mitgenommen werden dürfen,
3-4 Personen auf einem Motorrad sitzen und zwischen uns sitzt noch der Hund. Ach ja, der Fahrer des motorbikes ist verpflichtet einen Helm zu tragen.
Gruss nach Deutschland !