nebenkosten?
hallo, weiß jemand von euch wenn ich am 1.4.2006 in eine wohnung eingezogen bin , ob ich dann für das ganze jahr nebenkosten zahlen müsste? oder nur am 1.4??
hallo, weiß jemand von euch wenn ich am 1.4.2006 in eine wohnung eingezogen bin , ob ich dann für das ganze jahr nebenkosten zahlen müsste? oder nur am 1.4??
jujeh
Beste Antwort
Die Nebenkosten sind ab dem 01.04. jeden Monat in Form einer angemessenen Vorauszahlung zu leisten. Die Nebenkostenabrechnung, die im Folgejahr erstellt wird, ist dann aufgeteilt. Der Vormieter muss für die Kosten für den Zeitraum 01.01.-31.03. aufkommen und du für die Kosten vom 01.04.-31.12.
Zimmerlinde
Die Nebenkosten werden erst ab dem Zeitpunkt gerechnet, wenn der Einzugstag ist.
Die Abrechnung selber kommt ja erst im Jahr darauf.
Stefan R
Natürlich nur für die Zeit nach dem Beginn des Mietvertrags - der Einzugszeitpunkt ist völlig unerheblich.
Es besteht die Möglichkeit, entweder verbrauchsabhängig abzurechnen (was immer gemacht werden MUSS, wenn KEIN Mieterwechsel stattfindet) oder zumindest die Heizkosten nach DIN zu errechnen. Dort ist genau beschrieben, welcher Tag wieviele Tausendstel der Gesamtheizkosten verursacht - sind Erfahrungswerte. Ich kanns nicht besser erklären, nur als Beispiel: ein Februartag zählt dann wesentlich mehr Tausendstel als ein Augusttag. Das ist aber nur möglich, wenn Vormieter, neuer Mieter und Vermieter einverstanden sind. Alles was leicht verbrauchsabhängig berechnet werden kann (z.B. über Wasserablesung) ist auch verbrauchsabhängig abzurechnen.
Rive Gauche
April April,
Lustig , wenn ich nur für einen Tag Nebenkosten zahlen müsste,
Da würde ich ...
... st��¤ndig irgendwo einziehen, immer am 1.4.!
jeuner1970
Nebenkosten berechnen sich immer nach dem Verbrauch. Du bezahlst deinen monatlichen Abschlag und bekommst am Ende der Abrechnungsperiode was wieder oder musst nachzahlen. Nebenkosten fangen erst mit gültigkeit des Mietvertrags an. Hast Du den Mietvertrag z.B. für den 1.1.2006 abgeschlossen aber bist erst am 1.4.2006 eingezogen dann gilt der 1.1 als Berechnungsgrundlage. Gilt der MV erst ab 1.4 kannst du nicht für Kosten die davor angefallen sind belangt werden (sagt mir zumindest mein Menschenverstand).