BetteDavis
Beste Antwort
Wenn der Vermieter Mehrwertsteuer ausweist , musst du sie natürlich bezahlen.
Wenn du ein Gewerbe betreibst, kannts du ( deine Firma ) auf Mehrwertsteuer optieren ( ab einer gewissen Grössenordnung muss du es sogar ) und die abgeführte Mehrwertssteuer in der monatl. Mehrwersteuererklärung gegen die eingenommenen Mehrwertsteuer verrechnen.
Das heisst, die Mehrwertssteuer ,die du zahlst, ist dann ein durchlaufender Posten .
Anonym
Wenn alle Räume als Gewerbeiheit zählen dann ja.
Sind jedoch aus Vertraglichen Vereinbarungen die Wohnräume extra aufgezählt und werden somit extra oder extern gegenüber den Gewerberäumen Abgerechnet dann nicht.
horsch
Das geht nur, wenn der Vermieter zur MWST optiert hat. Bei Wohnbüro ist das wohl nicht der Fall!
Sprendlinger
Da fast alle Vermieter nicht MwSt-pflichtig sind, erhältst Du die Mietobjekte ohne MwSt.
schuetze_49
hi,
nein, nur fürs büro plus mwst.