Wahlkampf - "Veröffentlichungen aus akutem Anlass" Was heißt das genau???
Ich habe folgenden Text vor mir liegen:
„In wie weit bei Öffentlichkeitsarbeit die Grenze zur unzulässigen Wahlwerbung überschritten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Abgrenzungskriterien sind insbesondere Inhalt, Aufmachung, Anlass, Menge und Adressatenkreis der Publikationen. Auch wenn sich regierungsamtliche Publikationen weder durch ihren Inhalt noch durch ihre Aufmachung als Werbemaßnahme zu erkennen geben, können sie unzulässig sein, wenn sie im nahen Vorfeld der Wahl ohne akuten Anlass in so großer Zahl erscheinen, dass Auswirkungen auf das Wahlergebnis nicht mehr ausgeschlossen werden können. […] Während dieses Wahlkampfzeitraums, der spätestens 6 Wochen vor dem Wahltermin beginnt, hat die amtliche Öffentlichkeitsarbeit aus jegliche Arbeits- Leistungs- und Erfolgsberichte zu verzichten. Ausgenommen sind lediglich Veröffentlichungen, die aus akutem Anlass geboten sind.“
Bitte kann mir hier einer ein Beispiel nennen für einen "akuten Anlass"???