Frage zur Wasser/Heizung Jahresabrechnung?

Hallo,

Also, lacht mich nicht aus bitte ;))
Ich hab jetzt seit etwa einem Jahr eine eigene Wohnung, und jetzt kommt auch zum ersten Mal der Heizungs/Wasser-Ableser. Wenn der mir jetzt die Rechnung zuschickt, muss ich die dann so bezahlen, d.h., sind auf der Rechnung schon die Nebenkosten die ich an den Vermieter für das Wasser und die Heizung zahle abgehalten? Oder muss ich die Rechnung dem Vermieter geben?

Danke :)

2008-01-31T06:26:45Z

@Wendel: Ermm.. danke für die Antwort, ich habe nur absolut kein Problem mit meinem Vermieter oder mit den Nebenkosten, ich will nur wissen was ich mit der Rechnung anstellen muss ;))

Danke für die schnellen Antworten!
Ich hab mir die Frage gestellt weil eine Freundin behauptet bei der Techem hätte sie die Rechnung bekommen und hätte sofort bezahlen müssen ohne dass es zuerst über den Vermieter gelaufen wäre..

2008-01-31T06:20:14Z

Beste Antwort

Der Ableser bringt die Rechnung Deinem Vermieter und der rechnet dann aus ob Du zuwenig oder zuviel bezahlt hast. Je nach dem bekommst Du von Deinem Vermieter eine Rechnung oder das zuviel bezahlte Geld zurück.

Sebastian W2008-02-01T00:31:19Z

Du solltest die Rechnung Deinem Vermieter geben. Techem rechnet eigentlich sowieso direkt mit dem Vermieter ab, der ja die Ergebnisse und die Kosten von Techem für die Jahresabrechnung benötigt.

Sprendlinger2008-01-31T15:14:59Z

Dein Vertragspartner ist der Vermieter. Er hat Dir eine Abrechnung zu schicken. Die Rechnung für die Ablesung ist darin enthalten, wie auch Deine geleisten Vorauszahlungen.

NITTY2008-01-31T14:23:48Z

Schaue im Mietvertrag. Wenn hast du immer die Rechnung geschickt,dann rufe die an,aber warte ab bis die Rechnung kommt dann wirst du es eh sehen.Viel Glück Nitti

Anonym2008-01-31T14:22:13Z

Du müsstest selbst am besten wissen, was Du an NK an den Vermieter zahlst und was an die Stadtwerke.

Die NK an den Vermieter können auch für andere Leistungen gelten, z.B. Müllabholung, Kabelfensehen, Treppenreinigung.

Dies müsste alles im Mietvertrag stehen. Falls es Überschneidungen gibt, z.B. dass Du für Gas oder Öl / Wasser monatliche Zahlungen sowohl an die Stadtwerke als auch an den Vermieter leistest, musst Du Dich mit Deinem Vermieter auseinandersetzen. Denn rein rechtlich darf er seit 2 Jahren keinen Abschlag für Gas/Strom/Wasser mehr verlangen. Dies geschieht nur von dem jeweiligen Anbieter (Stadtwerke, günstiger Stromanbieter, etc.)

LG

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