Rücktrittsrecht?

Ich habe mich bei einem Online-Mieterverein angemeldet, und wollte am nächsten Tag die Anmeldung wiederrufen, da erzählt mir die Dame, dass das bei Ihnen nicht möglich sei, weil deren Satzung kein Rücktrittsrecht beeinhalte.

Ist das überhaupt zulässig... oder greift auch hier das neue Fernabsatzrecht?

Danke

Anonym2008-01-31T00:58:01Z

Beste Antwort

Das ist ja wirklich ein lächerlicher Versuch.

Ominöse Satzung hin oder her - selbstverständlich kannst du zurücktreten.

Stefan R2008-02-01T10:55:32Z

Also die Frage ist ausreichend behandelt, denke ich.

Aber wie kommen hier immer wieder die gleichen Antworten rein, die ein 14tägiges Rücktrittsrecht bei ganz normalen Verträgen sehen? DAS STIMMT NICHT!!!

Es gibt bestimmte Bereiche (Fernabsatzgesetz, also Online-Bestellungen und ein paar mehr), aber das gilt nicht generell für alle Verträge. Also bitte erst informieren und dann hier Antworten schreiben.

Stefan

Sebastian W2008-02-01T01:00:44Z

Es gibt einen Unterschied ob Du etwas kaufst (dann hättest Du ohne Zweifel ein 14 tätiges Rücktrittsrecht) oder ob Du Mitglied in einem Verein wirst. Ein Verein kann in der Tat den Austritt jeweils zum Ende des Beitragsjahres beschränken.

Sorry :-(

Ramona K2008-01-31T13:21:41Z

Kann richtig sein wenn die Leistung nach der Anmeldung zur Verfügung stand.

Leider erst AGB lesen dann handeln leider keine bessere Nachricht.

Ramona

hajokl2008-01-31T10:49:21Z

Da es ein VEREIN ist,hast du auch ein Rücktrittsrecht.
Dieser Online-Mieterverein sit sicher wieder so ein
PC-Abkocher. Frage mal beim Verbraucherschutz nach.

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