Ich habe mich bei einem Online-Mieterverein angemeldet, und wollte am nächsten Tag die Anmeldung wiederrufen, da erzählt mir die Dame, dass das bei Ihnen nicht möglich sei, weil deren Satzung kein Rücktrittsrecht beeinhalte.
Ist das überhaupt zulässig... oder greift auch hier das neue Fernabsatzrecht?
Danke
Anonym2008-01-31T00:58:01Z
Beste Antwort
Das ist ja wirklich ein lächerlicher Versuch.
Ominöse Satzung hin oder her - selbstverständlich kannst du zurücktreten.
Also die Frage ist ausreichend behandelt, denke ich.
Aber wie kommen hier immer wieder die gleichen Antworten rein, die ein 14tägiges Rücktrittsrecht bei ganz normalen Verträgen sehen? DAS STIMMT NICHT!!!
Es gibt bestimmte Bereiche (Fernabsatzgesetz, also Online-Bestellungen und ein paar mehr), aber das gilt nicht generell für alle Verträge. Also bitte erst informieren und dann hier Antworten schreiben.
Es gibt einen Unterschied ob Du etwas kaufst (dann hättest Du ohne Zweifel ein 14 tätiges Rücktrittsrecht) oder ob Du Mitglied in einem Verein wirst. Ein Verein kann in der Tat den Austritt jeweils zum Ende des Beitragsjahres beschränken.
Da es ein VEREIN ist,hast du auch ein Rücktrittsrecht. Dieser Online-Mieterverein sit sicher wieder so ein PC-Abkocher. Frage mal beim Verbraucherschutz nach.