Wohnung nach Auszug noch reinigen?
Ich hatte einen Nachmieter für meine Wohnung gefunden, die diese so übernehmen wollte wie sie war. Die Wohnungsbaugesellschaft hatte sie auch als möglichen Nachmieter festgelegt. Allerdings stellte die Nachmieterin nach und nach noch Ansprüche, d.h. wir sollten einige Änderungen in der Wohnung vornehmen. Wir sind dem auch nachgekommen, die mögliche Nachmieterin hat dann die privatrechtliche Vereinbarung hinsichtlich der Übernahme von Farbgestaltung und sonstige Veränderungen in den Zimmern unterschrieben, quasie dass sie die Wohnung in diesem Zustand übernimmt. Am Tag der Wohnungsübergabe mit der Hausverwaltung fällt der Nachmieterin ein, dass ich die Wohnung nochmal putzen sollte. Die Hausverwaltung hielt dies im Abnahmeprotokoll fest. Wir verabredeten uns Sa.zw. 9 u. 12 uhr, wir waren 11uhr da, aber die Nachmieterin nicht. Wie sieht es nun rechtlich aus, muss ich Ihr hinterherlaufen, damit ich die Wohnung putzen darf?Kann die Hausverwaltung mir das in Rechnung stellen oder sontiges?
Die Wohnungsübergabe mit der HV ist schon geschehen, daher hab ich keinen Schlüssel mehr. Die Wohnung war Besenrein sauber.....wir sind ihr in vielerlei Hinsicht entgegengekommen. Die Nachmieterin hat alles mögliche versucht rauszuholen, aber das soll mir egal sein, mir geht es um das wesentliche.
Quasie hab ich die Vereinbarung, dass ich die Wohnung nochmal reinige, mit der Hausverwaltung abgeschlossen.....also müsste die Hausverwaltung dafür sorgen, dass ich Zutritt zu der Wohnung bekomme, damit ich dem nachkommen kann?