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Wohnung nach Auszug noch reinigen?
Ich hatte einen Nachmieter für meine Wohnung gefunden, die diese so übernehmen wollte wie sie war. Die Wohnungsbaugesellschaft hatte sie auch als möglichen Nachmieter festgelegt. Allerdings stellte die Nachmieterin nach und nach noch Ansprüche, d.h. wir sollten einige Änderungen in der Wohnung vornehmen. Wir sind dem auch nachgekommen, die mögliche Nachmieterin hat dann die privatrechtliche Vereinbarung hinsichtlich der Übernahme von Farbgestaltung und sonstige Veränderungen in den Zimmern unterschrieben, quasie dass sie die Wohnung in diesem Zustand übernimmt. Am Tag der Wohnungsübergabe mit der Hausverwaltung fällt der Nachmieterin ein, dass ich die Wohnung nochmal putzen sollte. Die Hausverwaltung hielt dies im Abnahmeprotokoll fest. Wir verabredeten uns Sa.zw. 9 u. 12 uhr, wir waren 11uhr da, aber die Nachmieterin nicht. Wie sieht es nun rechtlich aus, muss ich Ihr hinterherlaufen, damit ich die Wohnung putzen darf?Kann die Hausverwaltung mir das in Rechnung stellen oder sontiges?
Die Wohnungsübergabe mit der HV ist schon geschehen, daher hab ich keinen Schlüssel mehr. Die Wohnung war Besenrein sauber.....wir sind ihr in vielerlei Hinsicht entgegengekommen. Die Nachmieterin hat alles mögliche versucht rauszuholen, aber das soll mir egal sein, mir geht es um das wesentliche.
Quasie hab ich die Vereinbarung, dass ich die Wohnung nochmal reinige, mit der Hausverwaltung abgeschlossen.....also müsste die Hausverwaltung dafür sorgen, dass ich Zutritt zu der Wohnung bekomme, damit ich dem nachkommen kann?
5 Antworten
- SprendlingerLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Gemäß Mietvertrag muß die Wohnung besenrein übergeben werden. Dazu gehört werder Feneter putzen noch den Boden aufwischen, sondern nur durchkehren - natürlich müssen Farbkleckse weggemacht werden. Du übergibst nur an die Hausverwaltung, deshalb zählen nur ihre Mängel. Wie der Hausverwalter mit der Nachmieterin zurechtkommt ist seine Sache Bei Beanstandungen gehört Dir ein Schlüssel und eine Nachfrist, mit abschließendem Nachtragsprotokoll.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wieso muà denn die Nachmieterin dabei sein, wenn Du die Wohnung putzt?
Hast Du keinen Schlüssel mehr?
Dann bräuchtest Du dich auch um nichts mehr zu kümmern.
Aber die Wohnung sauber zu hinterlassen, halte ich für das Mindeste.
- BläckymausLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn du Zeugen hast das du zum vereinbarten Termin da warst,und sie nicht ,würde ich das der Hausverwaltung mitteilen und damit hast du alles getan.Aber die Zeit war von 9-12 vielleicht war sie vorher da und ist abgehauen.
- vor 1 Jahrzehnt
Da die Ãbergabe durch die HV bereits erfolgte, ist die
Angelegenheit damit erledigt. Zieht der Nachmieter
ein, akzeptiert er die Wohnung so wie sie ist. Wenn nicht,
ist das nicht mehr Dein Problem sondern ausnahmslos
das der Hausverwaltung.
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- vor 1 Jahrzehnt
also ich finde es schon vornerein unverscheamt dass sie soetwas macht. Also hinterher laufen erstmal schon garnicht. Wenn sie diese wohnung so uebernehmen wollte wie sie war, und das schon unterschrieben wurde, musste nix mehr daran aendern, weil alles danach wuensche sind die der nachmieter selber nicht erledigen will.