Umzug steuerlich absetzbar, wenn ich umziehe, da in der Früh keine U-Bahn fährt? (s. Details)?
Muß im neuen Job hauptsächlich um 4 Uhr anfangen. Dort wo ich wohne, fährt keine U-Bahn und auch kein Bus um diese Zeit (wohne im Outback nahe einer Großstadt). Wenn ich nun in 2008 eben umziehe, um schneller am Arbeitsplatz zu sein oder damit ich den Shuttleservice vom Arbeitgeber nutzen kann, ist das steuerlich absetzbar? Über welchen Kostenpunkt (Umzug/etc)?
Anonym2008-01-22T06:57:12Z
Beste Antwort
*lach Ich habe zuerst U-Boot gelesen und war etwas verwirrt
Umzugskosten sind "Werbungskosten" wenn Du durch den Umzug eine Fahrzeitverkürzung zum Arbeitgeber um mindestens 1 Stunde erreichst. In "GroÃstädten" auch wenn eine Verkürzung von 30 Km von neuer Wohnung zur Arbeitsstelle erreicht werden (BFH, Urteile v. 22.11.1991, VI R 77/89, BStBl 1992 II S. 494 und v. 06.11.1986, VI R 106/85, BStBl 1987 II S. 81). ______________________________________________
Es gibt jedoch noch ganz andere Kriterien was beruflich veranlasst ist. Auch sind eine Menge Kosten für einen Umzug abzusetzen. Diese im einzelnen aufzuführen dauert zu lange. ______________________________________________
Da jedoch ab 2007 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den Privatfahrten rechnen, ist der "Grund Fahrzeitverkürzung" dem Privatbereich zuzuordnen. Damit dürfte auch die berufliche Veranlassung der dadurch bedingten Umzugskosten entfallen. Da die steuerliche Behandlung der Entfernungspauschale unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten noch nicht geklärt ist, solltest Du bei einer ablehnenden Haltung der Finanzverwaltung gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 Einspruch einlegen und mit dem "Ruhen des Verfahrens" Dich einverstanden erklären. ______________________________________________
Eine ander Möglichkeit die Kosten für den Umzug abzusetzen sind die "haushaltsnahe Dienstleistungen" (§ 33a Einkommensteuergesetz).
Voraussetzung - Speditionskosten wurden per Banküberweisung bezahlt - Kosten (Stundensatz und Zeitaufwand) der Möbelpacker sowie die Kosten des Fahrzeugs sind extra aufgeführt - Es liegt eine ordnungsgemäÃe Rechnung (nach Umsatzsteuergesetz) vor
Als haushaltsnahe Dienstleistung können 20% der Kosten, max. 600 € abgesetzt werden.
Beispiel Umzugskosten (Möbelpacker und Fahrzeugkosten) = 3000 € 3000 € x 20% = 600 €
Liegen die Kosten unter 3000 €, dementsprechend auch weniger Euro die geltend gemacht werden können.
Umzug kannst du steuerlich absetzen. Sind Werbungskosten (nicht sonderausgaben), die du dem Arbeitslohn gegenrechnen kannst. Die Fahrten für den Umzug kannst du mit 0,30 € pro gefahrenen Km ansetzen bzw. einen pauschalen Betrag (weiss ich aber nicht auswendig, richtet sich nach dem Bundesumzugskostengesetz), wenn du keine höheren Ausgaben nachweisen kannst. Wenn du für einen Monat Miete doppelt (alte und neue Wohnung) bezahlen musst, zählt das auch mit rein. Einzutragen auf der "Anlage N" Rückseite bzw. 3. seite. Begründen musst du den Umzug allerdings als "beruflich veranlasst". Entweder wegen erheblicher Fahrtzeitverkürzung oder bei dir auch mit dem Arbeitgeberwechsel.
Grundsätzlich heisst es, ein Umzug ist dann steuerlich absetzbar, wenn er beruflich veranlasst ist. Eine berufliche Veranlassung wird angenommen, sobald durch den Umzug Fahrtstrecke oder Fahrtzeit verkürzt wird.
In anderen Fällen ist aber auch ein Abzug möglich, z.B. wenn der Umzug im überwiegend betrieblichen Interesse liegt.
Es kommt letzten Endes auf eine gute Begründung an.
In Deinem Fall würde ich den Umzug auf jeden Fall geltend machen und auch beim Finanzamt durchsetzen, falls die dagegen sind.
Sämtliche dadurch entstandenen Kosten sind als Werbungskosten abzugsfähig, z.B. Maklergebühren, Ummeldegebühren, Handgelder für Möbelpacker, Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen und für den Umzug, Miete für Möbelwagen, ich habe sogar einen neuen Einbauherd abgesetzt, als ich umgezogen bin. Sollte die Umzugskosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, entfällt ein Abzug als Werbungskosten Man kann entweder Pauschalbeträge nach Bundesumzugskostengesetz ansetzen oder tatsächlich nachgewiesene Kosten, dabei wird aber geprüft, inwieweit dei entstandenen Kosten, Kosten der Lebensführung sind, die nicht steuerlich absetzbar sind. (Z.B. Neuanschaffung von einrichtungsgegeständen) ich habe sogar einen neuen Einbauherd abgesetzt, als ich umgezogen bin. Ich jedoch habe sogar einen neuen einbauherd angesetzt, den ich in der neuen wohnung brauchte, da mein alter nciht da rein gepasst hat.
Wie gesagt, hängt alles von der Begründung ab!!!
Ich würde sagen ja, aber erkundige Dich beim Finanzamt. Diese Auskunft ist sicher korrekt. Vielleicht bekommst Du auch einen Hinweis, welche Erklärung dabei sein sollte.