Kleinen Yorki vor 1 Jahr geschenkt bekommen, nun wird er wieder zurück gefordert. Muß ich Ihn wieder abgeben?

Vor etwas über 1 Jahr hat meine Freundin von Ihrer Mutter einen kleinen Yorki geschenkt bekommen, da Sie in der neuen Wohnung keinen Hund halten durfte. Jetzt ist Sie wieder umgezogen und fordert nun den Kleinen zurück. Meine Freundin will den Hund auf keinen Fall wieder hergeben, denn hier hat er es richtig gut, was vorab nicht der Fall war. Vor allen Dingen hat er hier auch wieder Kontakt zu anderen Hunden, z.B. meinen, einem Deutschen Jagd Terrier. Wenn die beiden durch den Garten toben ist das echt cool und man merkt wie sehr sich der Kleine an seinem jetzigem Leben erfreut. Die zwei sind richtig dicke Kumpels!Hat hier eventuell jemand Info´s zur Rechtslage?
P.S.: Von einem RA kam vor 2 Tagen ein Schreiben, in dem angekündigt wurde, daß wenn Sie den Kleinen nicht raus gibt die Sache vor Gericht geht.

2008-01-17T06:12:41Z

Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten und das Daumen drücken!

1. Die Steuern bezahlt, wie alle anderen Dinge (Tierarzt, Futter, Spielzeug etc.) meine Freundin. Bis zur Schenkung war der Hund nicht einmal angemeldet geschweige denn das er je einen Tierarzt gesehen hat.
2. Einen Vertrag gibt es allerdings nicht, aber einen Zeugen, den Lebensgefährten meiner Freundin.
3. Mein Ass im Ärmel... Die Mutter hat den Kleinen einer weiteren Dame angeboten (!) die auch bereit ist dies vor Gericht auszusagen...
4. ... tja, daß mit dem miteinander Reden haben wir schon probiert, leider völlig ohne Erfolg. Kommunikation ist halt nicht jedem gegeben. Es ging soweit das die Mutter den Kleinen aus meinem ! Garten entwenden wollte... und da bin ich dazwischen gegangen.
In diesem einem Jahr war die Mutter ganze 3mal hier, aber nicht wegen dem Kleinen!
@ Jossip2
Ich gebe Dir recht wenn du sagst das es Grenzwertig ist solche Dinge vor Gericht zu klären... aber siehe Punkt 4

Mali2008-01-17T05:57:32Z

Beste Antwort

§ 1002 BGB
Erlöschen des Verwendungsanspruchs
(1) Gibt der Besitzer die Sache dem Eigentümer heraus, so erlischt der Anspruch auf den Ersatz der Verwendungen mit dem Ablauf eines Monats, ... wenn nicht vorher die gerichtliche Geltendmachung erfolgt oder der Eigentümer die Verwendungen genehmigt.


§ 1007 BGB
Ansprüche des früheren Besitzers, Ausschluss bei Kenntnis

(3) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der frühere Besitzer bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben war oder wenn er den Besitz aufgegeben hat.

Mit anderen Worten,

Die Frau hat den Hund aufgeben müssen, da in ihrer Wohnung Tierhaltung verboten war. Es war auch für die Frau sicherlich nicht abzusehen, dass sie die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt wechselt und in der neuen Wohnung Tierhaltung erlaubt ist.

Sie hat deiner Freundin also den Hund übergeben, somit ist die Freundin neuer Besitzer des Hundes. Die Frau hätte spätestens nach einem Monat den Hund zurückholen müssen. Hat sie aber nicht. Demnach hat die Frau alle Rechte und Pflichten an den neuen Besitzer abgetreten.

Viel Glück

Conny N2008-01-17T15:51:04Z

Waren Bedingungen an die Schenkung geknüpft, die dann nicht erfüllt wurden? Denn das wäre der einzige Grund, eine Schenkung aufzuheben!

Antonia2008-01-17T15:22:26Z

Zuerst möchte ich Dir mitteilen, daß ich es von der Mutter Deiner Freundin obermies finde, den Hund zurückzufordern. Rechtlich gesehen gehört der Hund Deiner Freundin, weil sie diesen bei der Stadt angemeldet hat. Erkundige Dich aus Sicherheit noch einmal. Aber ich denke, da hat sich nichts geändert. Das heißt, die "gute" Frau hat absolut keine Chance vor Gericht. Viel Glück, Antonia

Skully2008-01-17T14:24:30Z

NEIN, ganz eindeutig nicht. Hier handelt es sich um eine Schenkung und die kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

piplo802008-01-17T12:52:09Z

Ich denke auch nicht, dass die Mutter eine Chance hat, den Hund zurück zu bekommen. Allerdings wäre es von Vorteil zu wissen, ob der Hund auf jemand angemeldet ist(auf wen?) und ob Kaufspapiere(Züchter?) vorliegen. Wenn nicht und wenn der Hund auf deine Freundin angemeldet ist, könnte sie eh nicht beweisen, dass er mal ihr gehört hatte.
Ich würde jedenfalls den Hund nicht mehr abgeben-wäre ja auch mies für den Hund jetzt wo er sich an euch gewöhnt hat.
Viel Glück!

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